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Gelbes Heft für Gasprüfung VW Calif. T6.1.. Wo bekomme ich das?


Calli007

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Na, dann sollte der TÜV'ler mal den §60 StVZO lesen und überlegen ob man Gesetze kennen und einhalten sollte.

Da ist das nämlich geregelt worden und ist sehr wohl Pflicht.

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Schon komisch, meinen Tüv Prüfer hat weder das nicht vorhandene Heft, noch die nicht vorhandene Plakette am Coast interessiert...

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War bei mir auch so. Hab kurz vor dem HU-Termin die Gasprüfung machen lassen und wollte dem TÜVler (genauer gesagt KÜS) das gelbe Prüfheft zeigen. Er hat daraufhin gemeint, dass ihn die Gasprüfung nicht interessiert. 

Gruß, Bernd 

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Dem kann ich nix hinzufügen. Außer daß es auch laut Buchungsportal zumindest meines TÜV's möglich (= erlaubt) ist, ein WoMo auch ohne Gasprüfung prüfen zu lassen. Was für "ist nicht verpflichtend" spricht.

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So ist derzeit die Rechtslage für die HU nach §29 StVZO.

 

Unabhängig davon bist du aber verpflichtet die G607 Prüfung nach DVGW Arbeitsblatt ausführen zu lassen und den Nachweis darüber ggf. den Kontrollorganen vorzuweisen.

Dies ist jetzt  auch in der StVZO im neuen Paragraf 60 aufgenommen worden und kann bei Fehlen ab 19.06.2025 auch entsprechend sanktioniert werden.

 

Lesestoff findet man im Netz aktuell genug.

 

 

T2-Fahrer

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Genau so hat mir mein Gasprüfer das vor paar Wochen auch erklärt

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Kommen wir zum Punkt fehlendes Gasprüfungsheft:

Die meisten Hersteller stellen nur ein DIN A4 Blatt aus wo die Installationsdaten und Erstprüfung vermerkt wurde, dies ist gültig und einem "gelben Heft" gleich aber die Kosten halt auch wesentlich geringer für die Hersteller. Mit dem elektronischen Prüfgerät und der Software von GOK gekoppelt kann dies auch weiterhin passieren das man nur ein DIN A4 Blatt bekommt was aber am Prüfer liegt, alternativ stellt der Prüfer nach 2 Jahren mit den Daten aus dem Blatt der Installation ein Heft aus, welche Kosten hier aufgerufen werden entscheidet jeder Prüfer selber... ich mache es z.B. kostenlos da ich sage es gehört einfach zur Prüfung dazu.

 

Was den Punkt §29 HU bzw. NEU §60 Gasprüfung betrifft, so ist es Pflicht jeden Eigentümers die Gasprüfung zu machen, ob der TÜV wenn er §29 durchführt auch kontrolliert ob du §60 erfüllt hast kann erstmal egal sein da sobald du §60 nicht erfüllst hast dein Fahrzeug keine Zulassung mehr gem. StVZO hat. Also kann man T2-Fahrer recht geben mit es gibt genug Lesestoff im Netz.

 

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Eine juristische Prüfgrundlage habe sie vermutlich dann nicht, wenn die keinen Nachweis der letzten Prüfung haben.
Hat man also weder die Erstbescheinigung vom Hersteller, noch ein gelbes Heft, dann können die ja nicht wissen, ob da überhaupt schon mal eine Prüfung stattgefunden hat, bzw. wann diese stattgefunden hat. Anders kann ich mir das nicht erklären.

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und nicht jeder TÜV Prüfer darf nach der neuen Gesetzgebung die Gasprüfung machen, auch Sie müssen nun die Schulungen besuchen die dafür vorgesehen sind.... war in der Vergangenheit nicht notwendig da hier eine Sachkunde ausgereicht hatte.

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