lukget Geschrieben 23. Januar Teilen Geschrieben 23. Januar You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das scheint die beste Zusammenfassung zu sein, die ich aktuell finden konnte. Vielen Dank dafür nochmal @centaurius! Aufgrund von ähnlichem Vorgehen in ca 3-6 Monaten noch ein paar Fragen: - die 19% Mwst. werden bei Farzeugimport fällig? Dafür Kauf in LUX ohne Mwst.? - Musste bei euch jetzt das Fahrzeug vorgeführt werden? oder gab es besagte Ausnahmeregelung? - der theoretische ,,worst case'' wäre ja tatsächlich das Fahrzeug auf einem Hänger von der Grenze, zur Zulassungsstelle (Kiel) fahren zu müssen. Für mich undenkbar und nicht zu lösen. - Zulassungsdienst hört sich dafür mit ca. 240€ ja noch fast günstig an, wenn dafür alles reibungslos klappt. Das ganze verunsichert einen doch derart, dass der Kauf von nem Jahreswagen mit 15.000km für 5k€ weniger, dafür sofort verfügbar und ohne den Mehraufwand schon wieder fast in betracht kommt. Grüße! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Norbert aus W Geschrieben 24. Januar Teilen Geschrieben 24. Januar (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. … da ich schon mehrere Calis selber importiert und zugelassen habe… zuletzt im Okt. 23 vielleicht ein paar ergänzende Anmerkungen. - Kauf inkl. / exkl. MWSt hängt vom Händler ab. Manche bestehen auf die Bezahlung bei Privatleuten zunächst (anders bei gewerbl. Käufern) Dann mußt Du sie zurück holen und danach die dt. 19% zahlen. Frage den Händler. - die Zahlung per Sofortüberweisung ist evtl. ins Ausland von Deiner Bank nicht möglich. Die Händler akzeptieren i.d.R. kein Bargeld. Von da her geht meist nur eine Überweisung vorab. Bilder vom Auto senden lassen, ggf. wenn nah genug Fahrzeug ansehen. Tech. sollte die Übergabeinspektion vom Händler erfolgt sein, wird online hinterlegt. - mit COC, Kaufvertrag, EVB Nr. und Rechnung zur Zulassungsstelle - was ich noch nie gebraucht hatte und nun bei Zulassung vom Neufahrzeug erforderlich war, ist eine Erklärung des Händlers in dt. Sprache, dass das Fahrzeug bisher noch nie zugelassen war vom Händler in dt. Sprache! - dann wird i.d.R. nach Zulassung der Brief einbehalten, Du bekommst die KZ und Du mußt mit dem Fahrzeug vorfahren und erhältst danach den Brief. Zu letzt mußte ich und ein Bekannter nicht vorfahren und habe Kennzeichen und Brief sofort erhalten. - ich würde das Auto mit den KZ selber holen, Transport aktuell sehr teuer und Speditionen meist über Wochen ausgebucht. Hört sich schlimmer an als es ist, man spart sich einige tausend Euro, die sonst der Reimporteur verdient … Viel Erfolg Bearbeitet 24. Januar von Norbert aus W Zitieren Link zu diesem Kommentar
centaurius Geschrieben 24. Januar Autor Teilen Geschrieben 24. Januar (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Gerne; ich hatte sehr gute Unterstützung hier aus dem Forum! IdR ist das so; die Einfuhrumsatzsteuer muss man sehr zeitnah innerhalb von 10 Tage nach Erwerb(!) entrichten und ebenso das zugehörige Schreiben (Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung – Ust 1 B) – gibt es beim "heimischen" FA – abgeben (es geht auch per Mail). Vorher kann man sich telefonisch mit dem heimischen FA in Verbindung setzen und auch die Überweisungsdetails klären. Wir hatten die Steuer rechtzeitig(!) an die FA-Oberkasse überwiesen und erhielten Wochen später eine Mahnung, da der Betrag nicht richtig verbucht / zugeordnet war (war aber die Schuld das FA). Ja – leider. Das hat aber der Zulassungsdienst sehr charmant geregelt. Der hatte der Sachbearbeiterin Bescheid gegeben, dass wir zu einer best. Uhrzeit vorbei kommen und wir konnten das ohne Wartezeit oder Voranmeldung etc. durchführen. Leider bestehen viele Zulassungsstellen unverständlicherweise auf einer Vorführpflicht. Am besten mit einigen Wochen Vorlauf mit der Zulassungsstelle (und dem Autohaus) in Verbindung treten und die Überführung abklären. Mit etwas Glück findet man jemanden vernünftigen, mit der/dem man konstruktiv die Sachlage besprechen kann. Im Zuge meiner Recherche bin ich auf einige Zulassungsstellen gekommen, die das erlauben. Viele andere stellen sich aber leider quer. Nein. Falls eine Voranmeldung nicht geht besorge dir Kurzzeitkennzeichen. Damit kannst du das Fahrzeug problemlos überführen und versichert ist das auch (muss man vorher aber mit der eigenen Versicherung abklären und dann bekommt man eine EVB-Nummer). Für uns war das letztendlich der Türöffner. Ohne wäre die Überführung und Anmeldung nur mit viel zeitlichem Vorlauf möglich gewesen. Das Geld tut weh, aber am Ende des Tages lief' das problemlos und erspart lange Wartezeiten vor und während der Anmeldungen (das Terminmanagement bei manchen Zulassungsstellen ist start verbesserungswürdig; so auch bei unserer). Ähnliches hatte ich mir "zwischendrin" auch gedacht. Im Nachgang ist es aber gut gelaufen und wir sind mit unserer Entscheidung für einen Neuwagen zufrieden. Viele Grüße, Stefan Bearbeitet 24. Januar von centaurius kleine Korrekturen Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sverje-Paul Geschrieben 24. Januar Teilen Geschrieben 24. Januar Hallo, da bin ich gespannt wie es mit den Reimporten aus Österreich so läuft. ich hatte nur vom Händler gehört, wenn der Wagen da ist, geht er gleich zur Dekra zur Begutachtung und bekommt dort die ersten Papiere. klingt beruhigend. Grüße von hier Paul Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 24. Januar Teilen Geschrieben 24. Januar You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Vorsicht! Die Kurzzeitkennzeichen sind nur in D gültig und nicht im Ausland. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Versicherungsschutz dürfte damit im Ausland auch nicht gegeben sein. Ihr fahrt dann mit einem nicht zugelassenen, nicht angemeldetem und nicht versicherten Fahrzeug im Ausland herum. In D ist dies eine Straftat, im Ausland vermutlich auch. Nur erwischt werden ist das eine, im Schadensfall/ Unfall beginnt das Desaster. Bitte mal die oben verlinkten Infos des ADAC ganz lesen, auch den letzten Absatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lukget Geschrieben 24. Januar Teilen Geschrieben 24. Januar You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das stimmt soweit, allerdings würde der Händler mich mit seinen Roten Kennzeichen samt Auto bis an die Grenze bringen. Toller Service, muss man zugeben Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nero3 Geschrieben 24. Januar Teilen Geschrieben 24. Januar suche doch die Beträge von oder frage gleich Gebirgshund1. Sie hat soweit ich das mitverfolgt habe den Import aus Luxemburg vor kurzem mit neuem Beach hinter sich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 24. Januar Teilen Geschrieben 24. Januar You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Auch das ist illegal, siehe die Ausführungen zum Kurzzeitkennzeichen. Der legale Weg führt über ein luxemburgischer Ausfuhrkennzeichen, ist auch nicht teurer als das deutsche (hier aber nicht legal nutzbare) Kurzzeitkennzeichen: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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