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Bitte um Hilfe: Richtiges Vorgehen beim Import aus Luxembourg (T6.1 Beach)


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Liebe Community,

 

unser im Feb. 2023 gekaufter VW California Beach T6.1 steht seit Freitag (30.06) bei unserem luxemburgischen Händler in Junglinster. 

 

Allerdings haben wir nun das (große) Problem, wie wir das Fahrzeug nach D und dort angemeldet bekommen. 

 

Lt. unserem Verkäufer (Herr Ba...) sei es kein Problem, mit den übersandten Unterlagen (Rechnung, Übereinstimmungsbescheinigung, Händlerbestätigung) das Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsstelle zuzulassen, und dann mit den Zulassungskennzeichen nach LUX zu reisen und das Fahrzeug zu überführen. Dies würde lt. seiner Aussage bei vielen Fahrzeugen so gemacht werden.

 

Unser Ansuchen bei div. Zulassungsstellen brachte Gegenteiliges zum Vorschein: Lt. deren Aussagen MUSS das Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsstelle / deutschen TÜV vorgefahren werden und erst dann könne eine Zulassung erfolgen. Die Unterlagen aus dem (europ.) Ausland werden nicht akzeptiert. Ein deutscher TÜV etc. muss die Übereinstimmung bestätigen.

 

Die Reaktion unseres Verkäufers darauf war: die kennen sich bei der Zulassungsstelle nicht aus. Das funktioniert so und das machen auch viele unserer Kunden (aus D) so. 

 

Mit diesen Aussagen stehen wir nun zwischen den Stühlen, da nach unserer Recherche auch rote Kurzzeitkennzeichen nicht für die Überführung von Fahrzeugen aus dem Ausland verwendet werden dürfen [1]. Lt. der Quelle benötigt man ein temporäres Auslandskennzeichen, welches man vorab beantragen muss. Wir würden dies allerdings nur als letzte Option sehen (Abholung mit Hänger ist aufgrund mangelnder Ressourcen und Entfernung keine Option). 

 

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Habt Ihr Empfehlungen für den Import bzw. das weitere Vorgehen?

Sind die Aussagen des Verkäufers belastbar und wird das viell. wirklich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt? 

 

Vielen Dank vorab für die Antworten / Beiträge.

–Stefan

 

[1] https://www.evz.de/reisen-verkehr/auto/ueberfuehrung-und-zulassung.html

Bearbeitet von centaurius
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Hallo Stefan,

 

bei unserem Reimport aus Luxemburg im Jahr 2016 haben wir das so gemacht wie von deinem Verkäufer beschrieben. Alles reibungslos!

 

Gruß 

 

Stefan 

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Man könnte der Zulassungsstelle vorschlagen, das Fahrzeug zuzulassen und die ZB1 einzubehalten. Dann könnte man das Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen abholen, vorführen zum Abgleich der Fahrgestellnummer und die einbehalten ZB1 mitnehmen.

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Vielen Dank für die Antwort Stefan – interessant.

 

Ich nehme mal an, ihr hattet auch nur die oben beschriebenen Papiere (also keinen deutschen Brief etc). Lt. unserer Zulassungsstelle (Kreis Bergstraße) ist das nicht möglich und auch nicht zulässig. Die freundliche Dame vom Amt hat es auch nicht versäumt klarzustellen, dass es ihr völlig egal sei, wie der Wagen nach D käme ("das ist IHR Problem..."), aber er muss bei "uns" vorgefahren werden. 

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Und dran denken die 19% MwSt unaufgefordert nach Zulassung ans Finanzamt zu überweisen. 

 

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Sehr guter Vorschlag, vielen Dank!

 

Ich werde das der Dame bei unserer Zulassungsstelle (siehe obiger Antwortpost von uns) vorschlagen. Die Reaktion (auf die ich sehr gespannt bin, allerdings eine gew. Vorahnung habe) werde ich dann hier posten.

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Ich habe das in HP 2016 genauso gemacht, verstehe gar nicht was die auf einmal wollen.

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Interessant; genau mit der Zulassungsstelle habe ich eingehend (+freundlich und konstruktiv) gesprochen. Keine Chance! 

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14. Dezember 2016, Tankstelle Junglinster...

 

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Wow, tolles Fahrzeug. So sieht / so soll unserer auch aussehen – allerdings haben wir die "Standard"-Edition (die seitlichen Streifen werden wir nachträglich folieren).

 

Ganz herzlichen Dank auch für das Foto! 

Da habe ich etwas zusätzliches argumentatives Material für das morgige Gespräch. 

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Hallo

 

ev nur falsche Reihenfolge. Mit dem COC zum (bekannten) Tüv. Papiere erstellen lassen. DANN zur Zulassungsstelle. So habe ich aus Österreich 2 Calis importiert wenn ich recht erinnere.

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Hi Benno,

 

vielen Dank für die Antwort – interessant. Diese Reihenfolge hatte ich so noch nicht gehört. Ich werde morgen (MO) gleich mal beim TÜV anrufen und mich erkundigen.

 

Nur zum Verständnis: Übereinstimmungsbescheinigung (von Volkswagen) == CoC ?

 

Edit: Und noch eine Frage: Welche Papiere werden beim TÜV erstellt?

 

Danke (auch für die bisherige Hilfe/Tipps).

–Stefan 

Bearbeitet von centaurius
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So … läuft bei uns der Hase

 

 

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Bin mir recht sicher dass ich zuerst beim Tuevfreund war

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Der TÜV kann doch auch nur identifizieren was er sieht.

CoC in ZB wandeln macht die Zulassungsstelle. 

Tüv nur wenn kein CoC vorliegt.

Die Autos aus A haben immer eine Tageszulassung in A, dann gibt es die ZB aus A und kein CoC mehr.

In Lux ist das nicht so.

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In Lux wird natürlich keine MwSt bezahlt da das Fahrzeug exportiert wird.

2mal muss nicht bezahlt werden. 

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