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Aufstelldach fährt falsch aus


Gast

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@Butschi

Ich muss nochmal nachfragen. Wie konnte es zu dieser krassen Schiefstellung kommen? Vorher stoppe ich doch den Vorgang bevor es soweit kommt?

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Heute hat mir meine VW-Werkstatt den Lösungsvorschlag vom Werk mitgeteilt.

Der Fehler könnte eventuell an einer defekten Steuereinheit (die im Dacheinbau) liegen.

Wenn die Werkstatt jetzt die Steuereinheit austauscht, muss sie alte Einheit zur Überprüfung einschickt werden.

Stellt sich dann heraus, dass das nicht die Fehlerursache war, und die alte Steuereinheit intakt ist,

werden die Kosten für den Austausch nicht vom Werk übernommen.

Die Werkstatt bleibt dann auf den entstandenen Kosten sitzen.

 

Dieses Risiko geht die Werkstatt, verständlicherweise, natürlich nicht ein.

 

Hat jemand vielleicht einen Vorschlag, wie man das jetzt angeht?

Sich damit zufriedengeben und die Kröte schlucken, ist jedenfalls keine Option,

 

LG Mike

 

 

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Verstehe ich es richtig?

 

Das Auto hat Garantie und die Werkstatt möchte nicht reparieren, da das Werk u.U. die Kosten dafür nicht übernehmen könnte?

 

 

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Das ist korrekt!

Wenn sich herausstellt, dass das ausgetauschte Steuergerät, nach der Prüfung im Werk, doch nicht defekt ist,

werden die entstandenen Kosten von VW nicht übernommen.

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Das ist nicht Dein Problem,  Du möchtest ein funktionierendes Dach. 

Der Weg dahin ist von Dir nicht zu beurteilen.

Du solltest diese Aussage schriftlich erbitten und ggf. juristischen Beistand einholen.

Das sind Spielchen, da muss man nicht mitspielen.

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Geh zum Anwalt, er soll die Rückgabe verlangen. Dann regiert der Händler, denn er hat die unverkäufliche Möhre auf dem Hof.

 

Verbraucherschutz geht anders

 

Unbegreifliches Verhalten, sowohl von VW als auch von der Werkstatt

 

Alwin

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Danke für die Tipps.

Dann werde ich erstmal die heutige telefonische Aussage mir schriftlich bestätigen lassen.

Ich glaube, das ist eine sehr gute Idee.

Vielleicht reicht das ja schon, dass etwas mehr Bewegung in die Sache kommt.

 

Den Weg über einen Rechtsanwalt möchte ich eigentlich vermeiden.

 

Danke nochmal

 

LG Mike

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Ich kann vollständig die Werkstatt verstehen - sie hat ein Fehlerbild, welches sie nicht kennt und VW sagt, schicke uns doch die Platine ein und wenn es dies nicht ist, bleibst du als Werkstatt auf den Arbeitsstunden und den Materialkosten sitzen….

sorry, dass geht nicht - wenn man sagt, wie etwas (in der Garantiezeit) zu reparieren ist, müssen die Kosten vom Werk getragen werden oder das Fahrzeug muss zu einer Werkstatt (auf Kosten von VW), die rein zum Werk gehört…

 

kann nur den Kopf schütteln, wie VW da reagiert (insbesondere Garantiezeit) 

 

@ohrwaschelmichihast Du nur die normale Garantie oder die Garantieverlängerung z.B. auf 5 Jahre (in der explizit VW als Garantiegeber genannt ist)

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Danke für den sehr wertvollen Hinweis!!!!

 

Ich habe zurzeit nur die gesetzliche Garantie von 2 Jahren, weil das in der Vergangenheit,

mit den Vorgängern (beide T5)  überhaupt nicht notwendig war.

 

Es scheint aber jetzt bei dem T6.1 eine sehr sinnvolle Investition zu sein.

Werde sofort in der nächsten Woche einen Vertrag, für die erweiterte Garantie abschliessen.

 

 

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Ich würde erst mal schauen wie das ausgeht.

Wenn er gewandelt wird braucht es ja keine Garantie mehr.

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Irgendwo haben wir hier die Diskussion, die Garantieverlängerungen die ich meine gab es nur ab Bestellung - jetzt kann man sich nur etwas von Volkswagen Financial Services erwerben - keine Ahnung ob dies besser ist 

 

Übrigens war das Dach einer der Gründe, warum ich auf die Garantieverlängerung bestanden habe 

Richtig - nur meine Denkweise war, dass man da ggf noch irgendwie Druck aufbauen kann 

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Druck baut man schlecht auf wenn man ihnen noch ein paar Tausender hinterherwirft.

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Wandeln macht irgendwie keinen Sinn, weil ich dieses Fahrzeug so nicht mehr bestellen und kaufen kann.

 

Den Druck erhöhen, damit hier endlich eine Lösung gefunden wird, ist glaube ich, der richtige Weg.

 

Ich kläre mal nächste Woche ab, wo der Unterschied der Garantieverlängerung bei Volkswagen Financial Services

und der sofort Garantieverlängerung beim Kauf ist.

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Lass Dir, wie bereits angedacht, die Aussage vom VW-Händler schriftlich geben.

 

Ich denke bereits an dieser Hürde geht ohne gesunden Nachdruck nichts.

 

Mich würde es jedenfalls eher wundern, wenn der Meister sagen würde, klar hier ist der Wisch.

 

Das "Spiel" geht markenübergreifend (oft auch bei anderen Konsumgütern) zumeist so, dass man erst mal schauen möchte, ob/wann der Kunde resigniert. 

 

Ich halte einen ehrlichen Dialog auch stets für die sinnvollste Lösung, würde mir aber dabei nicht mehr als 2 Minuten auf der Nase rumtreten lassen.

 

Du hast im Fall der Fälle mehrere Möglichkeiten und nur Du entscheidest dann dabei, was wann passiert. 

 

Voraussetzung sind 2 erfolglose Reparaturversuche oder die Ablehnung einer solchen, was in Deinem Fall bereits gegeben sein könnte.

 

Viel Glück!

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Du siehst ja gerade wie sich VW bei Garantiefällen verhält. Ich würde da nicht mehr viel Geld für eine Garantieverlängerung ausgeben. Wenn Du dem Auto misstraust dann verkaufe es besser. Ansonsten würde ich gleich eine Rechtsschutzversicherung mit abschließen. Wird aber bestimmt nicht vergnügungssteuerpflichtig sich immer wieder mit VW über Mängel und die Garantieübernahme streiten zu müssen.

Bearbeitet von Borni1977
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