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Butan vs. Propan und Trinkwasser / Brauchwasser im Beach


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Ja, und dort wird wieder auf die nicht anwendbare Verordnung verwiesen und dort wird auf eine notwendige „Gasprüfung“ verwiesen, die es unstrittig nicht gibt, weil es an der gesetzlichen Grundlage fehlte, und dort wird auch darauf verwiesen:

 

“Hier finden Sie einen PROGAS-Gasflaschenhändler in Ihrer Nähe“

 

Progas ist ein Unternehmen, das Gasflaschen tauscht.
 

Liebe Grüße 

Butschi

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Nichts für Ungut, aber die Diskussion über die Betankung von mobilen Gasbehältern an öffentlichen LPG-Tankstellen kommt mir so ein bisschen vor, wie die Warnung im Verkehrsfunk über einen entgegenkommenden Geisterfahrer 

 

„Was … einer? Dutzende!“ :D

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So unterschiedlich sind die Menschen, aber den Diskussionsstil kennen wir ja von Corona. Ich bin immer froh um jeden, der Rückgrat hat, auch gegen den Strom zu schwimmen. 😉
 

 

 

 

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Zumindest da sind wir uns einig.

 

mhm, doch; siehe meine Argumentationskette.

 

Ja, darum bitte ich Dich ebenfalls.
Und dann bitte nicht nur 1, 2 ausgesuchte Paragrafen, die Dir günstig erscheinen; sondern auch davor, dahinter, die in der Nomrenhierarchie darunter und darüber liegenden Normen; daher schrieb ich ja auch "iVm" (= in Verbindung mit).

 

Des weiteren bitte bei der Auslegung auch den Regelungszweck einer Norm beachten. (Der Arbeitgeber hat eine Schutzpflicht seinen Arbeitnehmern gegenüber; daraus ergibt sich, daß der Arbeitgeber es lt Norm/TRSB nicht erlauben darf, daß an LPG-Zapfsäulen Gasflschen befüllt werden) 

 

 

Und im Zweifel verbietet der Tankstellenbetreiber per Hausrecht das Befüllen von Gasflaschen, egal ob durch seine Mitarbeiter, seine Kunden in Selbstbedienung oder sonstige Personen.

Dieses Verbot kann er auch durch Aushang, Piktogramme oder ähnliches kundtun.

 

 

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Wie kommst du darauf, dass diese Regelung für den Tankstellenbetreiber nicht anwendbar ist? Oder argumentierst, dass wenn dich der Tankstellenbetreiber nicht aktiv hindert, du ja gegen kein Gesetz verstößt, weil die Regelung ja dich als Privatperson nicht betrifft?

Interessant wäre, ob ein Gericht im Schadensfall dieser Argumentation folgen würde.

 

 

Du unterstellst hier, dass Progas wissentlich falsche Aussagen ("Die Flasche mal eben an der Tankstelle mit Autogas (LPG) wieder aufzufüllen, ist allerdings in Deutschland verboten." ... " Tankstellenbetreiber müssen übrigens eingreifen, falls jemand dennoch an der LPG-Zapfsäule eine Flasche befüllt, sonst machen sie sich strafbar.") trifft,  um ihr Geschäft anzukurbeln?

 

 

Mir ist nicht so ganz klar, wofür du hier plädierst. Es geht hier darum, ob eine gesetzliche Regelung zutrifft oder nicht, da kann ja nicht jeder selbst entscheiden, ob diese für einem selbst gültig ist.

Letztendlich dienen ja diese Regeln auch der Haftungs- und Schadensregulierung.

Mehr eigenverantwortliches Handeln ist ja schön und gut, wenn man dann im Schadensfall auch zu seiner Verantwortung steht. Doch spätestens dann kommt einem in den Sinn, dass ja der Tankstellenbetreiber zumindest ein Mitschuld hat, den der hätte es ja unterbinden müssen.

Bearbeitet von quas
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Während die einen hier groß und breit die vermeintlich zugrunde zu legenden Vorschriften und die Gesetzeslage diskutieren, haben die anderen mit selbstbefüllbaren Gasflaschen längst die herrlichsten Fischerl und Steaks gegrillt. Nur mal so am Rande…

 

Kann doch jeder machen, wie er will. Oder glaubt Ihr wirklich, eine Verordnung, über die Ihr Euch nicht einig werdet, ob sie anzuwenden ist oder nicht, ändert etwas am persönlichen Verhalten des Einzelnen?

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Es geht nicht darum, ob du in deinem Garten eine Gasflasche selber befüllst, sondern darum, ob du sie an der LPG-Tankstelle befüllen darfst.

 … und da ist die Regelung eindeutig!

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    Arel Bambo
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