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Butan vs. Propan und Trinkwasser / Brauchwasser im Beach


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Das ist doch grundlose Polemik.

 

Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine gültige Rechtsverordnung für den Betreiber und damit ist das Thema definiert. Das hat nichts mit Fürchten zu tun. 

 

Zum Thema: Wir haben Gas als Schraubkartusche dabei. Im Sommer das billigste, was wir kriegen können und im Winter die Wintermischung Propan/Butan von Primus.

 

Wasser haben wir als Trinkwasser und zum Händewaschen in einem 10l Sack mit Auslaufhahn (Decathlon) und verstaut in der Seitenbox (Beach mit Zweiersitzbank), wenns etwas mehr sein soll dann noch weitere 14l an einem Außentank (Tiger Exped).

 

 

Grüße 

Robert

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Ich versuch auch mal eine Antwort auf Deine Gas-Fragen. 
 

- warum ist Propan nicht das Standardgas?

 Im Südeuropa ist Butan der Standard, in Nordeuropa eher Propan. Jeweils bezogen auf die „großen“ Flaschen. Frankreich gehört zu Südeuropa und Campingaz (CG) ist französisch. Das ganze hat wohl mit den Dampfdruck bei höheren Umgebungstemperaturen zu tun. 
 

- Was ist besser für Dich, Butan oder Propan?

Das kommt auf Deine Interessen an.

Pro Propan:

* Du machst lange Urlaube in Norwegen, Schweden, Finnland.  Dort ist die Versorgung mit CG nicht optimal. 
* Du willst mit dem Cali regelmäßig bei Temperaturen unter 0°C campen. 

* Du willst die kleine Flasche selbst befüllen. Vorsicht, so simpel es aussieht, hier ist Fachkenntnis gefragt. Auch wenn es in einem fatalen Händlervideo anders dargestellt wird.

* Die selbst befüllbare Propanflasche kann unbedenklich auch mit Butan befüllt werden, eine Butanflasche (CG) mit Propan zu befüllen ist grob fahrlässig bis kriminell. 

Pro Butan (CG):

* Die Flaschen sind in Deutschland und südlicher bei vielen Baumärkten, Campinghändlern, Campingplätzen, … leicht zu tauschen. 
* Die Flaschen sind in Südeuropa günstiger zu tauschen als in D. 
* Für gelegentliches Kaffee kochen rentiert sich die Anschaffung der befüllbaren Propanflasche von Gardinger nicht. 
* Der viel geringere Dampfdruck von Butan ist bei hohen Außentemperaturen wesentlich geringer. 
* Für den „Flaschen-TÜV“ ist CG zuständig, es werden auch abgelaufene Flaschen getauscht. 

Für den „Flaschen-TÜV“ der Propanflasche ist der Nutzer verantwortlich. 
 

- Muss „geschraubt“ werden?

Der

Wechsel zwischen den beiden Varianten entspricht im Großen und Ganzen dem Aufwand eines normalen Flaschentauschs. 

 

!! Alle Ausführungen ohne Anspruch auf Richtigkeit, jeder Handelnde ist selbst verantwortlich !!

 

Gruß Rainer

Bearbeitet von Raimaphi
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Servus z´sam!

 

Aus der Praxis, für die Praxis:

Bis 2021 haben wir NATÜRLICH jahrelang die blauen, 2,7kg CampingGaz-Tauschflaschen genutzt und immer eine kleine CG-Tauschflasche mit 400gr als Notreserve (für max. 3 Tage) zusätzlich im Cali dabei gehabt.

(Wenn übrigens jemand meint, die 2,7kg-CG-Tauschflasche sein mit ca. (+/-) 30 EUR teuer, darf die CG mit nur 400gr gar nicht anschauen... 🥵 ... aber egal)

 

Seit 2021 sind wir auf das wesentlich kostengünstigere, selbstbefüllbare 2,5kg-Propan-System von Gardinger umgestiegen (CG ca. 13 EUR/kg, Propan ca 2-3 EUR/kg) siehe: 

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Die Gardinger 2,5kg Propan halten bei uns (2 Pers.) mit Frühstück, Abendessen, Abwasch, etc., ca. 3 Wochen, also ungefähr gleich wie bei CG mit 2,7kg Butan.

Da wir nicht nur in Frankreich unterwegs sind, ist bei Propan die Nachschubversorgung mit Gas weltweit besser, als mit den Tauschflaschen von CG. In jedem Baumarkt, an jeder Tankstelle, an jedem Supermarkt können wir Propan-Flaschen kaufen und unsere Gardinger-Flasche selbst befüllen. Das Befüllset haben wir natürlich immer dabei.

Sogar bei einem anderen Overlander mit Unimog, konnten wir schon unsere 2,5kg Gardinger-Flasche aus seiner großen 11kg Propan-Flasche befüllen... gegen eine Brotzeit, versteht sich.

 

Und, bitte nicht gleich steinigen, dass Umfüllen ist echt kein Hexenwerk.

Wenn ein paar grundlegende Sicherheitshinweise beachtet werden (z.B. dabei nicht Rauchen, kein offenes Licht/Feuer, Belüftung, Gasflasche sicher halten, ...), ist das durch jeden, gut und einfach durchzuführen.

Im YouTube Video von Gardinger ist ja alles auch verständlich erklärt:

 

 

 

Fazit für uns: Wir sind höchst zufrieden und fahren seitdem immer etwas entspannter in der Weltgeschichte umeinander, was die Gasversorgung angeht. Die kleine 400gr-CG-Flasche haben wir übrigens immer noch dabei.

 

Natürlich muss jeder selbst entscheiden, wie er handelt und deshalb sind das hier auch nur unsere persönlichen Eindrücke, die keinen Anspruch auf alleinige Wahrheit haben.

Grüße aus München,

 

Paul

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Dann nochmal:

Betriebssicherheitsverordnung
§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

Absatz 3

 

Bearbeitet von Bo209
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Ok, hab ich nun mal tatsächlich herausgesucht...

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"Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

(...)

(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden."

 

Hier kann ich keinen Zusammenhang erkennen, der mich als Endverbraucher in meinem privaten WoMo betrifft. Das ist nach m.E. für eine andere Adressatengruppe, hier Beschäftigte in Betrieben, bestimmt.

 

Gruß, Paul

  • Mag ich 1
  • Danke 1
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Nicht alles was nicht verboten ist ist erlaubt. Die Aussage ist fahrlässig, Besonders wenn Tips gegeben werden die für Semi Profis akzeptabel sind aber für Amateure und Anfänger lebensgefährlich werden können 

Es kommt eins dazu: wenn es zu eine, Schaden kommt werden die, die Interesse an der Aufarbeitung haben die Quellen zu Rate ziehen die belastbar sind. Das sind dann Gutachter oder technische Merkblätter oder sonstige Regelwerke. Die gibt es reichlich. Nicht nur in der Deutschland sondern abweichend in Europa und dem Rest der Welt. 

Da interessiert es z. B. Den Versicherer ob sich der Schadensverursacher an die Spielregeln gehalten hat. Wenn nicht, zahlt die Versicherung nicht sondern der Verursacher. 
Bei Personen- und hohen Sachschäden hat man leicht den Staatsanwalt oder nur eine Berufsgenossenschaft am Hals. 
Ausserdem ist LPG Dreckszeug das gern fragile  Gasanlagen verschmutzt. Ich den kleinen Filter habe ich bemerkt. 
Wie hoch ist der wirtschaftliche Vorteil bei einem Gasverbrauch pro Brenner von 120 bis 150g pro Stunde wenn ein Liter Wasser in ca. 5 Minuten kocht?

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Das „NUR“ lese ich so, dass der Betreiber dafür Sorge zu tragen hat, das ausschließlich beauftragte Beschäftigte die Anlage bedienen.

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Da steht: 

„(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.“

 

Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine Regelung zum Schutz von Arbeitnehmern (so wie die Regelungen über Lenkzeiten von LKW, die auch dann nicht für dich gelten, wenn dein WoMo ein 18tonner Actros ist - es sei denn das Fahrzeug ist aus steuerlichen Gründen als gewerblich unterwegs). 
 

Der Anwendungsbereich ergibt sich aus §§ 1 und 2 der Verordnung im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer im Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln. Das trifft auf dich und mich nicht zu. 
 

In dem anderen Beitrag hatten wir auch schon darüber gesprochen. So wie jede Arztpraxis dir - aufgrund ihres Hausrechts - vorgeben kann, eine Coronamaske zu tragen, kann dir auch jeder Tankstellenbetreiber - aufgrund seines Hausrechts - verbieten, die Propangasflaschen selbst zu befüllen. Das ist uns allerdings in nunmehr schon 7 Jahren noch nicht ein einziges Mal passiert. 
 

@radlrob Vorauseilendes Fürchten ist keine Polemik, wie Corona gezeigt hat. Das Buch Angst und Macht, Herrschaftstechniken der Angsterzeugung von Rainer Mausfeld ist eine schöne Lektüre gerade auf dem von dir gerade befahrenen Grünen Band. Ich bin ein sehr freiheitsliebender Mensch und sehe diese Freiheit in unserer Gesellschaft durch vorauseilendes Fürchten immer mehr bedroht.

@PaulMZB hat  ja sehr gut und sachlich die Anwendung beschrieben. 

 

Am Ende muss jeder für sich selbst Entscheiden was er hinsichtlich des Gasthemas macht.

 

Liebe Grüße 

Butschi

 
Doch! Weil wir in Deutschland leben und das genauso im Grundgesetz drinsteht (Art 2 Abs 1 GG).

 

Die Allgemeine Handlungsfreiheit stellt den Grundsatz auf, dass jede Handlung erlaubt ist, wenn sie nicht verboten ist oder die Rechte anderer verletzt. 🤷‍♂️

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Ausschnitt aus Paragraf 1, Absatz 1:

Diese Verordnung regelt hinsichtlich der in § 18 und in Anhang 2 genannten überwachungsbedürftigen Anlagen zugleich Maßnahmen zum Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich, soweit diese aufgrund der Verwendung dieser Anlagen durch Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 gefährdet werden können.

… und nur, um den nächsten Einwand vorweg zu beantworten:

Paragraph 2:

(3) Arbeitgeber ist, wer nach § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes als solcher bestimmt ist. Dem Arbeitgeber steht gleich, 

1.

wer, ohne Arbeitgeber zu sein, zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken eine überwachungsbedürftige Anlage verwendet, sowie

Bearbeitet von Bo209
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Habt Ihr kein anderen Hobbys, als Euch zum Sonntag über Gesetze und Verordnungen zu streiten?

„Jeder soll nach seiner Fasson selig werden“, hat der „Alte Fritz“ schon gesagt.

Mir persönlich ist es vollkommen gleichgültig, wer welche Gasflasche womit befüllt. 

Wir sind alles erwachsene Menschen, die für ihr Handeln selbst verantwortlich sind.

Allen einen schönen Sonntag!

 

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@Hendrixx, ich mag Gesetze und Verordnungen. 😀😉 

 

@Bo209, du schreibst es selbst: „soweit diese [die unbeteiligten Dritten] aufgrund der Verwendung dieser Anlagen durch Arbeitgeber …“

 

Wenn ich tanke tue ICH das und nicht der ARBEITGEBER. Ich werde auch nicht dem Arbeitgeber gleichgestellt, weil ich die Anlage nicht aus „gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken“, sondern PRIVAT betreibe. 

Liebe Grüße 

Butschi

 

 

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Hallo,

 

Mein Tip: Wenn einen ein Thema nicht interessiert, muss man ja nicht mitlesen und auch nicht antworten.

 

Ansonsten ist es mitnichten egal, wer welche Gasflasche womit befüllt,

da ein falscher oder leichtsinniger Umgang mit Flüssiggas unter Umständen auch für Unbeteiligte katastrophale Folgen haben kann.

 

Daher ist eben auch eine solche Diskussion durchaus sinnvoll,

um vielleicht jemanden, der aus Unwissenheit hier leichtsinnig handelt,

auf bestehende Regeln und Gesetze zu dem Thema hinzuweisen.

 

Gruss,

 

Stephan

 

  • Mag ich 3
  • Danke 1
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Was du privat tust, interessiert solange keinen, wie du nicht seine Gesundheit gefährdest. Der Betreiber der Tankstelle darf dir, aus den dargelegten Gründen bzw. der Verordnung, aber nicht erlauben, deinen mobilen Behälter aufzufüllen.

 … meine Lesart!

 

Edit … offenbar nicht nur meine 

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Bearbeitet von Bo209
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Nein, er MUSS es mir nicht verbieten, weil die Verordnung im Bezug auf mich als Privatperson nicht anwendbar ist. Er KANN es mir aufgrund seines HAUSRECHTS verbieten, wenn er zB den Eindruck hat, dass ich beim Betanken nicht sorgfältig agiere. Ist mir aber, wie gesagt, in 7 Jahren noch nicht passiert. 
 

Der DVFG ist ein Interessenverband. Hast du in dessen Ausführungen irgendeine konkrete gesetzliche Regelung gesehen, die es verbietet? Ich nicht. 
 

Wir drehen uns  im Kreis, bis also jemand eine konkrete gesetzliche Norm zum Verbot anführt, ist es für mich erlaubt. Dass man mit Gas nicht leichtfertig hantiert, versteht sich von selbst. Das tue ich persönlich aber weder beim 150 Liter Tank noch bei der 2,7 kg Flasche. 
 

Liebe Grüße 

Butschi

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ääähh … ja,  mehrere sogar

 

🤷‍♂️

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