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California Beach Edition Camper: Zulassung / HSN/TSN


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Hallo zusammen,

Ich habe versucht, mich hier im Forum schlau zu machen, bin aber nicht immer noch nicht sicher, was ich tun muss.

Wir können jetzt nach knapp 2 Jahren unseren Camper als Reimport aus Österreich  in Süddeutschland abholen.

Irgendwie müssten wir da einen 6. Sitz reinkriegen. Ich hatte aus den Diskussionen hier verstanden, dass bei der ursprünglichen Wohnmobil Zulassung ggf Probleme wegen des Gewichts auftauchen könnten. Außerdem hatte ich verstanden dass dieses Problem bei Zulassung als Pkw nicht auftaucht.

Ich hatte deshalb den Händler gebeten, "den Wagen auf Pkw umzuschlüsseln". Nun war er beim TÜV und hat die Zulassungsbescheiniging ändern lassen. Geändert wurde:

Feld 4: dort steht nun neu "AF"

Feld 5: Fz z Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze und neu: "Mehrzweckfahrzeug"

 

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob es das ist was ich wollte? Ist das dadurch jetzt ein Pkw und somit das Eintragen des 6. Sitzes einfacher? Oder müsste dafür auch die TSN geändert werden? Geht das überhaupt?

 

Tut mir leid, ich habe echt keine Ahnung.. Mein Ziel ist einfach, einen 6. Sitz da rein zu kriegen. Hintergrund: bei Bestellung waren wir zu dritt, nun wegen Patchwork-Anhang zu sechst.

 

Als HSN/TSN ist 0603 / CLW angegeben. Diese Nummer ist bei den Versicherungen komplett unbekannt. Wie versichere ich den nun eigentlich, wenn ich den bei der Versicherung nicht auswählen kann. Ist das versicherungstechnisch nun ein Pkw oder ein Wohnmobil?

 

Ich bin für Hinweise wirklich dankbar weil ich nicht weiterkomme...

Viele Grüße

Ikalvus

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@Ikalvus,

 

erst mal herzlich willkommen im Caliboard !

 

Dein Fahrzeug ist nun straßenverkehrsrechtlich ein PKW, du zahlst also auch Steuern für einen PKW (CO2-Besteuerung, siehe Tabelle des Zolls).

 

Typschlüsselnummern TSN werden grundsätzlich nie geändert.

 

Der sechste Sitz muss nicht eingetragen werden wenn es sich um einen Originalsitz handelt. (Du hast ja die Schienen im Boden und den Gurt am Sitz).

 

Mit der Versicherung sprichst du am Besten telefonisch oder pers. es dürfte aber auch hier auf eine PKW-Einstufung analog dem "normalen" Beach hinauslaufen.

 

 

Ansonsten bliebe noch eine allzeit gute Fahrt zu wünschen.

 

Und wenn du mal Muße findest, dann fülle doch bitte hier mal dein Profil mit etwas Infos.

 

 

Gruß T2-Fahrer

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Wenn du diesen sechsten Sitz während der Fahrt nutzen willst, solltest du ihn eintragen lassen. Sonst bist du in einer rechtlichen Grauzone und es könnte Probleme bei Verkehrskontrollen geben. Im Schein stehen ja vermutlich weiterhin nur 5 Sitzplätze.

Der Versicherung schickst du am besten Kopie/Scan vom neuen Schein. Anhand von M1 AF sehen die dann, dass es jetzt ein PKW ist.

Bearbeitet von Knox16
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Ausschlaggebend ist hier das COC unter Ziffer 42.)  Dort steht die max. zulässige Zahl der Sitzplätze.

 

(Beim Ocean 2WD stehen dort 5 Plätze auch wenn er mit 4 Plätzen ausgeliefert wurde.)

 

Gruß T2-Fahrer

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Wofür ist das ausschlaggebend?

Die Zahl der eingetragenen Sitzplätze steht im Schein unter S.1

Und was steht im CoC vom Beach Camper?

Bearbeitet von Knox16
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So isses. Und beim Ocean steht dort 4, zumindest bei meinem.

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Und stehen da immer 5 Plätze, auch wenn es vom Gewicht her nicht zulässig wäre? Kann ich mir nicht vorstellen. Denn dann wäre das Fahrzeug ja nicht konform zur EU-Verordnung. Und ich hatte bisher gedacht, dass das CoC genau diese Konformität zertifizieren soll…

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Das COC ist die "Genehmigungsurkunde" des Fahrzeugs und wird europaweit anerkannt.

 

Was im COC unter Ziffer 42. steht, das steht auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer S.1 .

 

Ich hätte besser schreiben sollen: bei meinem Ocean 2WD....

 

Das Argument Gewicht ist natürlich schlagend. @happymac  hat einen 4Motion, da reicht die verbleibende Restzuladung dann  (ohne Auflastung) nicht für den 5.Sitz, ist ja irgendwie logisch.

 

Ich besitze leider keinen Beach und kann hier zuhause auch nicht nachsehen. Über die o.g. TSN habe ich noch keinen Datensatz.

 

T2-Fahrer

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Aus dem Eingangsbeitrag des Themenstarter kann man aber ableiten, dass bei ihm in CoC und S.1 wohl nur 5 Plätze stehen, sonst hätte er ja kein Problem und gar nicht hier gefragt. 
Und der Beach Camper hat nun mal auch das Gewichtsproblem, da eben Womozulassung mit entsprechender Restzuladung.

Da finde ich einen allgemeinen Hinweis „zusätzlicher Sitz muss nicht eingetragen werden“ eher kritisch.

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Guten Morgen,

Ganz herzlichen Dank für eure ganzen Antworten. Das war sehr hilfreich. Wir werden jetzt mal eine Versicherung kontaktieren und fragen wie wir mit der Situation umgehen sollen und was wir ggf bei online Abschluss als HSN/TSN eingeben sollen. CLW ist wie gesagt als TSN recht unbekannt. 

Viele Grüße

Ikalvus

 

 

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Du brauchst ja zunächst mal eine EVB. Meine versicherungen hatten mir schon eine EVB ausgestellt, bei der keine Fahrzeugklasse (PKW, Womo, LKW etc.) angegeben war. Also quasi blanko.

Ich hatte nämlich einen PKW-Beach zugelassen und unmittelbar danach zum Womo umgebaut und umgeschlüsselt. meine Womo-Versicherung hatte mir diese EVB ausgestellt. damit konnte ich üproblemlos meine PKW zulassen. Ich hatte dann 4 Wochen Zeit, den neuen Fahrzeugschein (mit Womo Zulassung) nachzureichen.

Das sollte bei dir also auch gehen. Du kannst ja unmittelbar nach der Zulassung den Nachweis liefern, dass dein Auto ein M1 AF = PKW ist...

 

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Aaah! Sehr erhellend, danke. Für mich passen besser 4 Sitze und 4Motion. 😀 

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Was wo wie drinsteht, hat das KBA doch sauber aufgelistet:

Systematisierung/Fahrzeugklassen 

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Zulassungsbescheinigung 

 

Sowohl die Versicherung als auch der Zoll (wegen Kfz-Steuer) bekommen die Daten von der Zulassungsbehörde elektronisch übermittelt,  da braucht Ihr nix tun. Wichtig für beide sind die Fahrzeugklasse, aus den Feldern J und (4) der Zulassungsbescheinigung. Für die Versicherung noch HSN und TSN.

 

Die maximale Anzahl Sitzplätze einschließlich Fahrersitz steht im Feld S.1, ggf steht im Feld 33 noch eine wahlweise Anzahl Sitzplätze. 

Bearbeitet von tonitest
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