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Kaufvertrag wandeln, Wandlung Abwicklung


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich befasse mich nun tatsächlich mit dem Thema „Wandlung des Kaufvertrages“ für meinen GC 680 4M Erstzulassung 06.2022 und bin unsicher wie und ob das überhaupt möglich ist, wenn teures Zubehör verbaut ist.

 

Ich habe z.B. eine 7.000 Euro teure Asimo Hubstützanlage verbauen lassen. Andere Teile kann ich selbst zurückbauen. An der VW Technik habe ich nichts geändert oder angepasst.

 

Was passiert denn z.B. mit der Hubstützanlage? 
 

Kennt jemand den Ablauf?

 

Viele Grüße und Danke im Voraus

 

Heinz

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Hallo Heinz,

 

 

ich empfehle Dir dies über einen Anwalt zu regeln, dafür wäre natürlich vorhandener Rechtsschutz ein Vorteil.

 

Bei der Hubstützenanlage weiß ich es nicht sicher, da diese ja nicht unbedingt erforderlich ist. Wenn Du hingegen z.B. Winterreifen gekauft hättest, können diese bzw. deren Anschaffungskosten aufgerechnet werden. Für die gefahrenen Kilometer wird Dir hingegen etwas abgezogen. Wie bereits geschrieben, würde ich mich damit nicht selbst befassen wollen.

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Danke! Ja, Rechtschutz besteht, einen guten Anwalt kenne ich auch. Wenn ich die Wandlung dann auch tatsächlich durchsetzen möchte, nutze ich die Möglichkeiten, welche bestehen. Ich wollte halt vorher schon mal wissen wie sich das mit dem teuren Zubehör verhält. 7.000€ möchte ich nicht noch zusätzlich zum Nutzungsausgleich verlieren. Vielleicht ist eine Wandlung ja auch gar nicht mehr möglich ? 
 

Und vielleicht gab es ja schon Erfahrungen …..

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Ich habe die Beiträge gelesen, welche von der Überschrift her vermuten lassen das was passt. 59 Beiträge mit Anhängen habe ich aber nicht gelesen …

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Ich habe meinen ersten GC schon gewandelt (Rücktritt Kaufvertrag) und man benötigt eigentlich keinen Anwalt dafür. Wenn man dies anstrebt und VWN / Händler bestätigt den Rücktritt, wird das Fahrzeug von einem freien Gutachter, z.B. vom TÜV oder DEKRA, begutachtet. 

Hierbei kann man einfach die Umbauten mit angeben und wird mit in die Bewertung des Fahrzeuges mit einbezogen. Wenn dann aber der einbezogene Preis für die Umbauten einem doch nicht zusagt, muss das ganze doch eventuell über einen Anwalt geklärt werden.

Aber das beste wäre, solche Punkte vorher mit dem Händler besprechen.

 

Ich würde mir das mit dem Rücktritt aber nochmal genau überlegen, da es eigentlich finanziell besser wäre das Fahrzeug zu verkaufen, anstatt den Wertverlust durch die Nutzungsgebühr in Kauf zu nehmen.

 

VG

Norman 

Bearbeitet von n.t5
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Hallo Norman, 

vielen Dank für Deine erneute Hilfe! Super! Ja das will gut überlegt sein ….. ich bin halt gerade emotional etwas unter Strom …. jetzt gerade die Nasszellenwand rechts gerissen ….. der 3. Urlaub der mich nervt, weil am Auto was nicht funktioniert. Muss noch 2 - 3 schlafen um wieder ruhiger zu werden …. Viele Grüße 

Heinz

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Hallo Hein!

 

Zu Deiner Frage kann ich nichts beitragen, aber....

 

Es ist immer was, sonst wär's nicht Campen. 

 

Also, auf Garantie reparieren lassen und dann verkaufen oder behalten an den Problemchen wachsen - das wäre mein Tip!

 

Liebe Grüße, Mario

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Hallo Mario,

Du hast natürlich Recht! Nüchtern betrachtet geht es nur so …. Die Emotionen kochen halt hoch, wenn man zu den Fehlern am Fahrzeug auch noch die Kaltschnäuzigkeit von VW ertragen muss. Steuergerät fällt halt ab und an aus, wir wissen nicht warum, Heizung fällt ab und an aus, wir wissen nicht warum …… Inetbox eingebaut, damit die Heizung funktioniert, natürlich auf eigene Kosten. Bei mir jetzt in diesem Urlaub, Nasszellenwand gerissen, wohl auch kein Einzelfall, Küchenwaschbeckenablauf undicht, Abwasser in der Schublade, auch kein Einzelfall…… und vom Händler auch nach Tagen keine Reaktion. Wenn ich schon für 110.000€ kein funktionierendes Fahrzeug bekomme, dann wenigstens eine Antwort auf mein freundliches E-Mail. Ach was rege ich mich auf, macht ja wirklich keinen Sinn, dieser Konzern hat einfach keinen Anstand.

 

Ich genieße jetzt einen schönen Sonntag in der Sonne Spaniens und versuche meinen Ärger zu vergessen.

Viele Grüße 

Heinz

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Recht so - lass Dir bloß nicht Spanien verderben!

 

Liebe Grüße, Mario 😇

  • Mag ich 1
  • Danke 1
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  • 4 Monate später...

Ich nehme diesen thread zum Anlass "Auf Wiedersehen" zu sagen, das  Forum hat mir sehr gute Dienste geleistet, auch wenn ich gar nicht lange anwesend war.

Unser GC 600 in diesem Februar zugelassen, hat leider jeden hier beschriebenen Mangel, von den klappernden Möbeln, zur Badezimmertür, eine dröhnende Schiebetür, und die sich dauernd aufhängende CU. Aber das schlimmste sind die permanenten Wassereinbrüche von A-Säule, Hochdachabdichtung bis dritte Bremsleuchte. Zuletzt lief bei Starkregen das Wasser minutenlang aus den Oberschränken. Nach 11 Wochen Werkstattaufenthalt und mehrfach missglückten Reparaturversuchen hat VW die Wandlung bzw. Rückgabe selber vorgeschlagen. Er wird morgen abgeholt. Wir sind total traurig, hatten viel in die Individualisierung investiert und uns sehr auf die gemeinsamen Reisen gefreut. Leider war es genau eine Reise, die nach starkem Regen in der zweiten Nacht im Hotel endete. Wir werden keinen neuen GC bestellen und uns erstmal auf der Messe in Düsseldorf etwas umsehen.

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Bearbeitet von Supermaajo
Verkaufsangebot entfernt
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Der Bildupload hat wohl nicht geklappt.

Oh man das klingt echt mies. Wir holen unseren nach fast einem Jahr warten nächste Woche ab. Ich hoffe so sehr dass uns das Meiste verschont bleibt. Andererseits hatten wir zB einen GC600 als Mietwagen zum Testen, da war gar nichts. Alles hat funktioniert wie es sollte. Es muss also hoffentlich die Ausnahme bleiben, zudem wir auch schon viel in Individualisierung investiert (wenn auch noch nicht eingebaut) haben.

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  • 10 Monate später...

Hallo alle*,

 

ich laufe in 2 Wochen aus der Garantie und habe zahlreiche, mehrfach gefixte Probleme, die immer wieder auftauchen und nun kurz vor Ablauf wieder präsent sind.
Ich möchte den rechtlichen Schritt des Kaufrücktritts respektive Kaufwandelung checken lassen.

 

Im Allgemeinen sind es die bekannten Probleme, die nach 2 Jahren und zahlreichen Werkstattaufenthalten immer noch nicht behoben sind:

 

- Camperunit (2 mal komplett gewechselt plus zahlreiche Software-Updates)

- Wassereintritt hinten rechts (über Bremsleuchte)

- Solarpanel Dichtung porös

- Toilettenklappe undicht (Wassereintritt)

- Hochdach Abdichtung wird porös

- etc. etc.

 

Hat jemand efolgreich Erfahrungen mit einem Kaufrücktritt oder einer Wandelung oder sonstigen Einigung mit einem Händler gemacht. 
Bin dankbar über jede Info.

 

Gruss Micha

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Ja, aber alles nur auf Krampf mit Anwalt. Ich hätte letztendlich wandeln können, wollte ich aber dann nicht mehr, da der Händler Volkswagen Automobile Hamburg mein Fahrzeuge dann Dank Corone und Camper -Boom für mehr Geld verkaufen hätte können, als er mir zurückzahlen müsste und andereits ich dann eine kompetente Werkstatt gefunden habe, die dann den Pfusch wieder beseitigt hat.

 

Alles war aber auch nur möglich mit zwei Gutachten über die Mängel. Die Gutachten mußte der Händler dann auch zahlen, ebenso die Fahrtkosten zum speziellen Wohnmobil-Gutachter und das Bettzeug, dass er bei  seinem Pfusch-arbeiten eingeschmiert hatte. Volkswagen hatte sich dann auch anwaltlich vertreten lassen und der Kundendiesnt von VWN hat angewiesen, keinen Kontakt mehr mit mir zu pflegen....

 

Das ganze Prozedere hat um und bei 2,5 bis 3 Jahre gedauert...Ich könnte Dir einen guten Anwalt und auch Gutachter empfehlen.

 

Grüße

 

m.c.

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