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VW T6.1 California Erste Inspektion Kosten


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Hallo Zusammen,

ich brauche Eure Hilfe.

Habe Anno 21 den og. Cali neugekauft. Es handelt sich um die 150PS Schalter Maschine.

Habe nun nur gerade mal 21000km runter und in 10Tagen soll ich zum Service. Habe auch 1 Jährige Zusatzgarantie damals abgeschlossen.

Ich habe hier im Forum Konsten in Höhe von ca 550 EUR gefunden, aber das komme ich garnicht drauf:

Habe mehrere Händer hier im Stuttgarter, Heilbronner Raum angefragt:

 

Händler A : 820 EUR (Händler wo das Fzg gekauft wurde)

Händler B: 790 EUR

Händler C. 670 EUR ( dieser behauptet aber Bremsenservice und Kupplungsanlage entlüften sei in diesem Intervall nicht nötig)

Händler D :537 EUR ( Händler aus hessischen Raum, leider sehr weit wg, Preis jedoch ohne Gasprüfung)

 

Was haltet Ihr davon? Ich finde es abartig teuer. Gewisses Anrechnen/Kulanz der abgeschlossenen Garantie will auch keiner geben. Was kann ich tun? Was muss wirklich gemacht werden? Früher stand das im Fahrzeugbüchle, nun ist nur noch ein Hinweis auf digitales Serviceheft zu finden.

 

Grüße

 

 

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Nimm den Hessen..(Wo ist das?) Man könnte noch fragen wegen Öl mitbringen...

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Würde ich sofort machen, aber wenn ich die Spritkosten dazurechne komm ich fast aufs Gleiche wie die anderen.... Öl mitbringen habe ich auch schon gedacht, lt Amazon aktuell 90 EUR für 10 Liter / 2x5L

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Na komm, für 280€ Sprit kann man fast 2000 km fahren...

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ja Ersparnis wäre da vielleicht 100 EUR ohne Zeit, Urlaub etc einzurechnen

 

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Guten Abend

 

dazu gibt es schon einen Sammelbeitrag. Incl Öl... insbesondere für 6.1 Fahrer. Der 6.0 ist ja ein ganz anderes Auto, daher auch andere Preise :)

 

 

 

ich zahle, nur Inspektion Nr 1: 133€. VW Autohaus Wasserburg am Inn. T6.0 110 KW.

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beim 2. Mal 416 incl Innenfilter, Bremsflüssigkeit, Tüv, AU, Gastüv, Schiebefensterzerlegen reinigen:

 

Bearbeitet von Benno_R
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An sich stimmt was du sagt, aber all die o.g. Angebote sind von VW Werkstätten, rein vom Verständnis her, greift die Garantie immer, egal wo ich vorher den Service gemacht hatte. D.h, ich muss nicht zwingend zum selben hin wenn was nicht stimmt.....

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Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung - die nach zwei Jahren endet - müssen alle Arbeiten nach Herstellervorgaben in einer Meisterwerkstatt durchgeführt werden.

 

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Garantie wird in einem gesonderten Vertrag abgeschlossen. Sie gilt im Anschluß an die gesetzliche Gewährleistung. Als Kunde unterwirft man sich damit den Bedingungen, die man durch den Garantievertrag abgeschlossen hat.

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Sorry, verstehe nicht was Du damit sagen willst..

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Dass hier immer die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" munter durcheinander gewürfelt und im falschen Kontext gebraucht werden. Deshalb hatte ich für etwas Klarheit gesorgt. Aber eigentlich gehört das doch zum Allgemeinwissen?!?

 

Ob die Garantie immer greift, kann man nicht pauschal beantworten. Dazu müßte man den Inhalt des Garantievertrages kennen. Das hatte ich allerdings weiter oben bereits formuliert.

Bearbeitet von snipy
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Die reine Inspektion hat grundsätzlich weder etwas mit der Händler-Gewährleistung noch mit der Hersteller-Garantie etwas zu. Entscheidend ist nur nach Herstellervorgaben für das eine Jahr Garantieverlängerung, dies sollten jedoch die allermeisten Werkstätten realisieren können.

Im Übrigen sind die zwei Jahre Gewährleistung in 02/2023 auch abgelaufen und von daher nicht weiter relevant.

Die Herstellergarantie läuft in den ersten zwei Jahren immer parallel zur Gewährleistung und wird seitens VW vorrangig angewandt. Die Gewährleistung beim Händler ist eher eine "Rückfalloption" falls VW die Garantie ablehnt.

 

Wurde ggf. ein Wartungs- und Inspektionspaket bei VW abgeschlossen? Wurde mir immer im Rahmen des Kaufs angeboten. Dann wären alle Kosten der Inspektion abgedeckt.

Ggf. lohnt es sich diese noch nachträglich abzuschließen, diese lohnt bei dieser Laufleistung fast immer...bin mir aber nicht sicher ob das zwei Jahre nach Kauf noch möglich ist.

 

Die Gasprüfung muss leider von Privatkunden immer gesondert bezahlt werden (sind so ca. 60 Euro TÜV-Gebühren).

Bearbeitet von Maffy
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Bei unseren Neuwagen lief die Garantie vom ersten Tag an, die Händlergewährleistung kommt zusätzlich.

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Das ist merkwürdig, weil die 24 Monate Gewährleistung dem Kunden gesetzlich zugesichert ist, eine Garantie bieten Hersteller und Händler freiwillig an.

 

Welche zusätzlichen Leistungen zur gesetzlichen Gewährleistung bietet denn Dein Händler im Garantievertrag bereits vom ersten Tag an?

 

Was genau ist eine "Händlergewährleistung"?

Bearbeitet von snipy
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Großraum München:

 

Öl Service + Inspektion + Gasprüfung = 870€

 

ich bin auch immer wieder entsetzt wie wenig sich mit Kaufverträgen auskennen... ich bin auch kein Jurist aber für mich ist das ebenfalls Grundwissen....

 

Gewährleistung =

gesetzlich geregelt und muss immer der Händler erbringen der das Produkt in Umlauf bringt... völlig egal ob Auto, Lebensmittel oder sonst was... dafür haftet der Händler und nie der Hersteller... Der Händler muss sämtliche Ansprüche zu seinem Lasten mit dem Hersteller ausfechten aber nie der Kunde mit dem Hersteller... Dauer 24 Monate... 12 Monate nach Kauf muss der Händler nachweisen dass der Mangel bei Übergabe der Ware nicht bestanden hat... ab dem 12. Monat muss der Käufer nachweisen dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestanden hat (=Beweislastumkehr)

 

Wichtig:

Der Schaden muss bei Übergabe bestanden haben...

 

Garantie =

freiwillige Leistung des Herstellers... kann er in den Garantiebestimmungen regeln wie er will... und auch alles ausschließen was er will... er prüft deshalb auch jeden Fall gesondert...

Garantie betrifft Schäden die beim Gebrauch vom Kundem unverschuldet entstehen und bei Übergabe der Ware noch nicht bestanden haben oder nicht auf einen Schaden bei Übergabe zurückzuführen sind...

 

Deshalb ist es so wichtig Mängel vor Ablauf der Beweislastumkehr seinem Händler mitzuteilen... und lasst euch vom Händler nicht mit Aussagen wie "das muss ich erst mit VW klären" oder "da muss VW zustimmen"... solange die Beweislast bei ihm liegt haftet er und sonst keiner... ihr habt einen Vertrag mit ihm und nicht mit VW... nur weil das VW Logo vor der Tür hängt ist das nicht VW als Firma oder rechtlich belangbarer Vertragspartner...

 

Hoffe es wurde etwas klarer...

 

✌️

 

 

Bearbeitet von gentleman4ever
  • Mag ich 1
  • Danke 6
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Also wenn ich jetzt mal die Antworten so anschaue dann ist der Preis tatsächlich realistisch, hmm Ich wusste, dass VW teuer ist aber dass es gleich so reinhaut war mir ehrlich gesagt nicht bewusst. 

Dann werd ich mal jetzt zumindest das Öl bestellen und selber mitbringen.

 

 

PS und ja ich kenne auch den Unterschied von Garantie und Gewährleistung. Darum ging es auch nicht. Sondern darum, dass wenn Garantie besteht, ich zur Werkstatt X gehen kann und wenn mir der igendwann nicht passt ,kann ich auch zum Händler Y bei Ansprüchen gehen Es heißt ja auch "Hersteller" Garantie...

Bearbeitet von Ro13
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