Zum Inhalt springen

C1 Führerschein alle 5 Jahre verlängern mit ärztlichem Attest?


Tom50354

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

meinen 2020 zuletzt ausgestellten Führerschein muss ich bis zum 19.1.2026 erneuern lassen.  Quelle https://www.carwow.de/ratgeber/welches-auto-passt-zu-mir/wann-fuehrerschein-umtauschen

 

gem. https://www.bussgeldrechner.org/fuehrerschein-verlaengern.html muss ich den dann neu ausgestellten C1 Führerschein alle 5 Jahre verlängern und mittels ärztlichem Attest beweisen, dass ich auch noch dazu im Stande bin.  Oder gilt das nur für Berufskraftfahrer? 

 

Habe ich das so richtig verstanden?  

Muss ich schon zum Umtauschtermin am 19.1.2026 so ein Attest vorlegen?  

 

Kann das jeder Hausarzt ausstellen?  Oder gibts da spezielle Stellen für? 

 

Link zu diesem Kommentar

Hallo @Tom50354,

 

bin ja auch schon ein alter Sagg und hab alle Führerscheine.

 

Über 50 muss man den LKW-Führerschein (früher Klasse 2, heute verwirrend) alle 5 Jahre verlängern lassen sonst verfällt er.

 

Man braucht eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung.

 

Die entsprechenden, vom Arzt auszufüllenden Formblätter gibt es häufig auf den Seiten der Straßenverkehrsämter zum Download, Aber auch jeder Arzt/Augenarzt hat normalerweise auf seinem PC entsprechende Formulare bereit und weiß, was er reinzuschreiben hat.

 

Lass dir frühzeitig Termine geben beim Augenarzt, die haben oft sehr lange Vorlaufzeiten. Hausarzt sollte eher kein Problem sein.

 

Und dann natürlich auch bei der Führerscheinstelle frühzeitig den Antrag auf Verlängerung stellen, geht häufig auch online.

 

 

Viel Erfolg !

 

Gruß T2-Fahrer

Link zu diesem Kommentar

Hallo Tom,

 

das ist soweit korrekt. Die Verlängerung bezieht sich auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.

Für die Klassen C1 und C1E gilt das allerdings erst ab dem 50. Lebensjahr.

Falls das bei Dir zutrifft, benötigtst Du ein augenärztliches und ein allgemeinärztliches Gutachten.

 

Jeder zur selbständigen Ausübung des Berufes berechtigte Arzt ist befugt, ärztliche Zeugnisse auszustellen und ärztliche Gutachten zu erstellen.

 

Gruß

Frank

 

Bearbeitet von Franko
Link zu diesem Kommentar

Ich kann nur jeden kurz unter 50 Lenzen den Tipp geben,wenn CE oder/und andere Führerscheine altersbedingt verlängert werden müssen:Frage einen Bus-bzw Taxifahrer in deiner Region...Diese Leute müssen auch wegen dieser Gesundheitsprüfung zum Arzt...Es gibt Ärzte in jeder Region,welche sich auf diese Art der Untersuchung (Augentest,Reaktionstest, Allgemeine Gesundheitsprüfung) spezialisiert haben.Meistens prüfen diese unter Taxi-/LKW-/-Busfahrern bekannten Ärzte nicht so extrem genau und sind günstiger...

 

Bearbeitet von Martin01
Link zu diesem Kommentar

Guten Morgen,

 

ich hatte mal bei der Führerscheinstelle angefragt, wie es sich beim Umtausch mit Klasse 3 verhält.

 

„...beim Umtausch des Papierführerscheines in den Kartenführerschein wird das alte Recht in das neue umgetragen.

 

Das heißt, dass Sie mit der Klasse 3 bis zum 50. Lebensjahr 7,5t + 11,25t (Anhängelast) fahren dürfen.

Ab dem 50. Lebensjahr bleiben die 7,5t bestehen und die Anhängelast fällt auf 4,5t herab.

 

Sofern Sie weiterhin an ein 7,5t-schweres Fahrzeug einen 11,25t Anhänger ziehen möchten, benötigen wir alle 5 Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten.

 

Daher kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten: Sie können  ohne jegliche Gutachten ein 7,5t-Fahrzeug auch nach dem Umtausch fahren."

 

Gruß

Gerhard


Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Für den gewerblichen Einsatz muss man zusätzlich fünf Module vorlegen, dafür ist die Teilnahme an entsprechenden theoretischen Unterweisungen in der Fahrschule notwendig.

Ich habe letztens alle fünf Module auf einmal gemacht, dafür habe ich dann fünf Tage anstatt zu arbeiten in der Fahrschule gehockt 😂

Link zu diesem Kommentar

Hallo zusammen,

 

laut ADAC ist die Verlängerung abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der C1 Berechtigung:

 

You do not have the required permissions to view the link content in this post.

 

Zittat aus dem obigen Artikel

 

"Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis

Wer seinen C1- oder C1E-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und 28.12.2016 erworben hat, muss die Fahrberechtigung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängern. Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gilt sie für fünf Jahre. Auch wer sie nach dem 28.12.2016 erworben hat, muss sie nach fünf Jahren erneuern. Das geht mit einem ärztlichen Gutachten."

 

... demnach wären vor 1999 erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse 3, welche ja die Klasse C1 als Besitzstandsschutz enthalten, von dieser Verlängerungsregel nicht betroffen.

 

... oder wie interpretiert ihr das?

 

Viele Grüße,

silversurf

 

Link zu diesem Kommentar

Richtig interpretiert...Nur der CE(C,D1,D) muss dann noch verlängert werden.

Edit:Habe meinen nicht mehr verlängert,da ich den nicht mehr benötige....

You do not have the required permissions to view the image content in this post.

Bearbeitet von Martin01
Link zu diesem Kommentar

Hallo Zusammen,

der Tipp von Martin01 ist praxisgerecht! Wir kennen auch Preisspannen von 95 € bis 180 € für die ärztlichen Untersuchungen und dann auch direkt zu einem Arbeitsmediziner gehen, der macht das umfängliche Gutachten, welches den separaten Augenarzttermin erspart.

LG nick0297jan

Link zu diesem Kommentar

also

* mein 1980 ausgestellter LKW-Führerschein wurde mit Ausstellung Plaste ja auf C1 und C umgestellt; C1 unbefristet und C lief mit 50 ab (der verfällt aber nicht, man muss nur die Tauglichkeit wieder nachweisen)

* für alle C1 nach 1999 ist es wie beschrieben: Tauglichkeit (Sehtest/Arzttest) muss nachgewiesen werden (ADAC ist da immer sehr korrekt)

* bei normalen Augenärzten hat man idR 1 Jahr Terminvorlauf - also wirklich mal bei den Profis nachfragen; Betriebsärzte können das aber auch machen

 

Und Joke am Rande: ich muss jedes Jahr zur flugmedizinischen Untersuichung - die zählt für Fahrerlaubnis natürlich nicht 

 

 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Das stimmt leider nicht ganz. Wenn der C abgelaufen ist und fünf Jahre nicht erneuert wurde wird er nicht mehr verlängert. Aussage und Handeln der KFZ-Behörde in Nürnberg. 
 

Medical? Hold my beer 😏

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

 

Jaja, die Bayern.
Die kochen gern ihr eigenes Süppchen. 🤭

 

In Deutschland ist das nicht so. Da entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Die zu erfüllenden Auflagen, wenn die Erlaubnis schon länger abgelaufen ist, sind unterschiedlich.

Link zu diesem Kommentar

Na dann Entwarnung, dachte schon mein C1/C1E von (ursprünglich) 1991 ist abgelaufen, ohne dass ich davon wusste. Wäre ungut, man leiht doch ab und zu mal einen Umzugstransporter oder vielleicht ein großes Womo.

Den C habe ich mangels Bedarf nicht verlängert, aber gut zu wissen, ich müsste den (hier in Bayern) jetzt wohl neu machen.

 

Bearbeitet von Hendrixx
Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Von 1 Mitglied gesehen

    cuwupo
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.