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Austausch zu Schadensersatz / Wandel des Kaufs / ...


Werner_hh

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

wir sind leider mit unserem Wagen sehr unzufrieden. Details dazu im Thema: Geruch.

Gibt es Leute hier, mit denen ich mich direkt austauschen könnte, die schonmal erfolgreich gewandelt / Schadensersatz geltend / sonstiges gemacht haben?

 

Mich interessiert hier kein Hinweis auf Verbraucherschutzrechte und Anwalt, sondern konkrete Erfahrung und Austausch von erfolgreichen Fällen von echten Menschen zu meinem Anliegen.

Gerne außerhalb des Forums, um die Vertraulichkeit zu wahren.

 

Jmd. dabei?

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just zwar n bissl off topic

 

aber zum Thema Geruch gaben dieses Jahr ca im Juni eine neue Seite für die Bedienungsanleitung. welche im groben besagt das der keine krenakheiten auslöst, und eine Empfehlung beinhaltet wie man den Neuwagen kunstoffgeruch wegbekommt.

 

 

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Danke für den Hinweis, es ist der Bordbuch Einleger. Den haben wir auch erhalten.

 

Dieser beinhaltet den Hinweis: „sollte es zu körperlichen Unwohlsein kommen, soll man das Fahrzeug verlassen bis es besser wird“. (Und noch weitere Informationen, wie du angemerkt hast).

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  • 2 Wochen später...

 Moin Werner ,

 

kommst aus Hamburgo ?.. 

ich hätte sonst nen guten Anwalt für dich, der auch für mich aktiv ist…

bei einer Wandlung legst du drauf , da du Nutzung zu einem bestimmten Schlüssel zahlen musst .  Und du bekommst nur den gezahlten Preis, - der Abnutzung .  Bei den aktuellen Preisen, von +10% uninteressant ! 
 

Ich habe Kontakt zu einer netten Family die auf Ersatzlieferung klagen, aber schon heftig was VWN und der Händler sich hier herausnehmen. 
 

Wertminderung ist auch mein Ansatz .  Bin aber noch dabei. 
 

LG

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  • 1 Monat später...

Hi Werner,

wir sind auch gerade dran, da das Fahrzeug einfach zu viele Mängel hat die der Händler nicht in den Griff bekommt. Ich kann nur empfehlen schon relativ früh (bei etwaigen Reparaturversuchen etc.) alles schriftlich zu dokumentieren inkl. Fristsetzung, Nutzungsausfall u.ä. Halbwegs ernst genommen wurden wir erst als das über den Anwalt lief. 
Finanziell ist Rücktritt (aufgrund der Marktlage) eher unattraktiv, je nach Mängeln ist es wahrscheinlich der einfachere und schnellerer Weg, das Fzg gebraucht zu verkaufen, sofern zB „nur“ der Geruch. 
VG

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