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Prüfkosten bei Anmeldung von Garantieansprüchen?


snuggles

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ja, den unterschied kenne ich, du scheinst aber die Sachlage gerade nicht zu erfassen und was du jetzt mit der Gebrauchtwagengarantie willst, ist mir auch nicht so ganz schlüssig:

Nochmal:

Es gibt eine gesetzliche geregelte Gewährleistung. Diese ist, wie der Name bereits sagt, gesetzlich geregelt und verpflichtend. Bei Ansprüchen aus der gesetzlichen Gewährleistung ist der Händler in der Gewährleistungspflicht. Egal ob beim Auto oder beim DVD-Player.

 

Darüber hinaus gibt es eine Herstellergarantie. Diese ist nicht gesetzlich geregelt, nicht verpflichtend und wird vom Hersteller freiwillig oben drauf gegeben. Diese Garantie ist ein Vertrag zwischen (in dem Fall) der Volkswagen AG und dir als Käufer. 

Im Falle der Herstellergarantie überprüft der Händler/die Werkstatt in deinem Auftrag deine Garantieansprüche gegenüber der Volkswagen-AG. Sind die Ansprüche gerechtfertigt, werden die Kosten der Werkstatt/des Vertragshändlers mit der Volkswagen AG abgerechnet. Wenn die Volkswagen AG den Garantiefall ablehnt, sind der Werkstatt kosten entstanden die du dann als Auftraggeber zahlen musst.

 

Dazu musst du noch wissen: Eine VW-Werkstatt ist NICHT die Volkswagen AG sondern eine Werkstatt die einen Vertrag mit Volkswagen hat = Vertragswerkstatt.

 

Und es ist nunmal so, dass die Neuwagengarantie, auf der du die ganze Zeit herumreitest, nunmal nichts mit dem Händler/der Vertragswerkstatt zu tun hat, sondern zwischen dir und dem Autohersteller besteht.

 

@snuggles muss nun prüfen, ob hier Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung oder innerhalb der Herstellergarantie bestehen. Das sind zwei paar Schuhe. 

Bearbeitet von Grzegorz
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Wirfst du da nicht auch einiges durcheinander?

 

Wenn man ein neues Auto kauft, hat man in der Regel erstens eine 2-jährige Herstellergarantie. (Gegen Aufpreis oder bei anderen Herstellern wie Kia, Hyundai auch länger). Zusätzlich gibt es eine 2-jährige Händlergewährleistung. Wobei es eine Beweislastumkehr gibt, neuerdings erst nach einem Jahr.

Bei einem gebrauchten Fahrzeug hat man in der Regel erstmal nur diese gesetzliche Händlergewährleistung. Einige Händler bieten zusätzlich noch eine Garantie an, wobei diese dann selten den Umfang der herstellergarantie hat. Insbesondere die Materialkosten sind dann häufig nach Laufleistung gestaffelt teilweise selbst zu tragen.

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Da habe ich ja eine rege Diskussion ausgelöst...

Danke für Eure bisherigen Einschätzungen.

 

@Grzegorz: Es ist in der Tat so, dass zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie unterschieden werden muss.

 

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche kann ich nur gegenüber meinem Vertragspartner (das Autohaus, bei dem ich das Fahrzeug erworben habe) geltend machen. Die Frist für die Beweislastumkehr beträgt inzwischen für Käufe ab dem 1.1.2022 übrigens 12 Monate statt früher 6 Monate.
Innerhalb dieser ersten zwölf Monate muss der Händler beweisen, dass ein Mangel nicht bereits ab Auslieferung bestanden hat (kann er in der Regel nicht, daher klare Sachlage, dem Kunden können keine Kosten auferlegt werden). 

Im zweiten Gewährleistungsjahr ist es komplizierter, da dann der Kunde die Beweislast trägt. Da kommt es auf den Einzelfall an, ob man hier noch Ansprüche geltend machen kann, oder nicht. 
Es ist allerdings so, dass rechtlich durchaus bei vielen Mängeln die Lebenserwartung einer Komponente mit mehr als einem Jahr angenommen wird und das bei frühzeitigen Defekten davon auszugehen ist, dass die Komponente bereits bei Auslieferung mangelhaft war (da sie sonst ja nicht so schnell hätte ausfallen dürfen).

 

Um die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistungsrechte geht es in meinem Fall aber nicht.

 

Ich möchte die Herstellergarantie in Anspruch nehmen.

Die Garantiebedingungen sind hier zu finden:

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Darin heißt es:

- "Die dem Garantienehmer durch diese Neuwagengarantie (im Folgenden auch: „Garantie“) eingeräumten Rechte -gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten."

 

- "Ein Garantiefall liegt bei jeder Fehlfunktion des Fahrzeugs vor, die auf einem Mangel in Werkstoff oder Werkarbeit beruht." 

Es gibt hier ein paar Ausschlüsse, die in meinem Fall alle nicht relevant sind.

 

- "Liegt ein Garantiefall vor, lässt der Garantiegeber den Mangel durch einen autorisierten Volkswagen Servicepartner kostenlos beseitigen (Nachbesserung)."

 

- "Für die Abwicklung eines Garantieanspruchs gilt folgendes: Ansprüche aus dieser Garantie können ausschließlich bei autorisierten Volkswagen Servicepartnern in dem Gebiet des EWR sowie in der Schweiz geltend gemacht werden."

 

 

Mir geht es nun darum, ob es zulässig und von VW geduldet oder unterstützt wird, dass ein Servicepartner für die Abwicklung eines Garantieanspruchs (oder deren Prüfung) Gebühren berechnet oder sich vorbehält.

Meines Erachtens geben das die Garantiebedingungen nicht her.

 

Deine Fallbeschreibung mit dem Ölverbrauch ist nicht so ein gutes Beispiel, da hier der Mangel ja ohne Prüfung gar nicht klar erkennbar ist.

 

Meine Mangelliste enthält ausschließlich klar erkennbare Mängel (gerissener Rahmen der Serviceklappe, Löcher in den Plissees, abgefallener Magnet am Badspiegel, sich abschaltende Wasserpumpe nach 30 Sekunden, Silikonfugen im Bad). 

 

Für all diese Mängel ist die Garantiegrundlage (Fehlfunktion des Fahrzeugs, Mangel an Werkstoff oder Werkarbeit) klar gegeben.

 

Sich hier die Berechnung von Prüfkosten vorzubehalten führt dazu, dass ein Garantieberechtigter möglicherweise auf die Inanspruchnahme der Garantie verzichtet, da die Prüfkosten höher sind, als den Mangel selbst zu beheben. 

 

Grüße

snuggles

 

Bearbeitet von snuggles
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Das ist natürlich richtig und nach meinen neueren Erkenntnissen möchte ich auch meine ursprüngliche Aussage hierzu auch gerne noch korrigieren, da ich hier falsche Erinnerungen an den Fall hatte. Es ist tatsächlich so, dass der erhöhte Ölverbrauch nicht mehr innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung stattfand, sondern innerhalb der Anschlussgarantie von VW (nicht von meinem Händler), aber darauf brauchen wir nun nicht mehr herumzureiten, ich denke, dass das Thema ausgiebig diskutiert wurde 😃

 

Hier stimme ich dir zu, die habe ich gerade auch nochmals ausgiebig durchgelesen. Ich tendiere (aus Unternehmersicht) tatsächlich dazu, dass es sowohl rechtlich zulässig, als auch nachvollziehbar ist, mal außen vorgelassen ob es von WV geduldet oder unterstützt wird, auch wenn ich dir mit 

 

vollkommen zustimme.

 

Aufgrund der Tatsache dass 

würde ich mal ganz klar das Gespräch mit der Werkstatt suchen. Ich weiß natürlich nicht, ob du das Auto dort auch gekauft hast, dann eventuell mal mit dem Verkäufer sprechen. Bei meiner Dorf-Werkstatt ist der Verkäufer auch zeitgleich der Chef, da ist das was anderes...
Dann steht natürlich auch noch aus, wie hoch im Zweifel diese Kosten sind, denn wenn die da nur ein Foto an VW schicken müssen, ist das im Zweifelsfall ja kein erheblicher Aufwand und fällt nach meiner Meinung unter "Service", der auf weiteres bestehen der Kostenübernahme in dem Fall dann als Schlecht bewertet würde. Wenn wiederum ein mega Aufwand betrieben werden muss, wie bei meiner Verbrauchsmessung, ist das wieder was anderes.

 

Viele Grüße und Viel Erfolg ;)

Bearbeitet von Grzegorz
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Was, wenn VWN den Mangel nicht anerkennt. Dann bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen!

Vielleicht haben auch die Erfahrungen aus der Vergangenheit dazu geführt, dass vermehrt berechtigte oder unberechtigte Mängelbeseitigungen vom Hersteller abgelehnt wurden und die Händler den Aufwand in diesem Ausmaß nicht mehr selber tragen können oder möchten.

Ob es nun daran liegt, dass immer schlechtere Qualität ausgeliefert wird oder unsere Gesellschaft immer pingeliger wird, sei mal dahingestellt. Vermehrt sind es heute auch Softwareprobleme und sporadische Fehler, die nicht mal eben per Augenschein diagnostiziert werden können.

Dass Ersatzteile nicht vorab bestellt werden, kann ich nachvollziehen. Sonst müsste man sich vertraglich verpflichten, das Teil auch abzunehmen, von dem logistischen Aufwand in einem großen Betrieb mal ganz abgesehen.

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Meine Ursprungsfrage zielte genau darauf ab.

Erhält der Servicepartner für die Aufnahme und Einreichung der Mängel bei VWN eine Pauschale bzw. gibt es hier eine vertragliche Regelung zwischen Servicepartner und VWN, die den Servicepartner zur unentgeltlichen Aufnahme und Weiterleitung von Mängelanzeigen an VWN verpflichtet).

 

Der Aufwand, der dem Servicepartner z. B. für ein Foto des Risses der Serviceklappe und dem Absetzen einer DIS-Meldung  in Richtung VWN entsteht, sollte dem Käufer nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.

Bis zur Freigabe durch VWN entstehen zunächst keine weiteren Kosten.

 

Ich bin bei euch, das bei weniger eindeutigen Problemen, bei denen das Vorliegen eines Mangels an sich erst noch geprüft werden muss, sich der Servicepartner absichern muss. 

Hier gehe ich dann ja auch zur Werkstatt und sage, dass ich das Gefühl habe, dass etwas nicht stimmt. Die Werkstatt prüft daraufhin den Sachverhalt auf meine Kosten, und falls sich der Eindruck bestätigt greift die VWN-Garantie (und die Prüfkosten werden erstattet). 

 

Ich werde wie bereits vorgeschlagen eine Anfrage an VWN stellen, mal sehen wie die Antwort lautet. 

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Persönlich würde mich da auch tatsächlich noch interessieren, ob du in der Richtung auch schon mal das Gespräch mit der Werkstatt gesucht hast?

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Mit der Werkstatt habe ich mich geeinigt,  klar.

Ich möchte das Thema grundsätzlich aufrollen, da es für alle GC-Käufer evtl. mal eine Relevanz hat. 

 

Eine Suche im Forum ergab keine Treffer. 

 

Am Ende geht es ja auch um die Frage, wieviel die Herstellergarantie von VW in der Praxis wert ist.

 

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Eigentlich wollte ich mich hier nicht einbringen und das alles unter „gelesen und geschmunzelt“ ablegen.

Aber es juckt halt in den Fingern.

 

Zunächst einmal war niemand bei dem Gespräch des Themenerstellers und der Werkstatt dabei und somit hat auch niemand den vollständigen Sachverhalt.

Zu einem missglückten Gespräch gehören immer mindestens zwei.

 

Dann müssen hier Begrifflichkeiten geklärt werden.

 

Garantie:

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Händler und Hersteller können die Dauer sowie die Garantiebedingungen selbst festlegen.

Ein Anspruch auf Garantieübernahme besteht somit nicht grundsätzlich.

 

Gewährleistung:

Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Bei mangelhaften Produkten bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte.

Das bedeutet, dass ein Händler zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen, diese also gewähren muss. Geht das Produkt innerhalb dieser Zeit kaputt, bestehen gegenüber dem Händler verschiedene Rechte.

 

Das ging ja zum Schluss noch in eine passable Richtung.

 

 

Das entscheidende ist aber die Beweislastumkehr, die sich seit dem 01.01.2022 geändert hat.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte kommen nur zum Tragen, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war.

Dies gilt es zu beweisen.

In den ersten 12 Monaten nach Übergabe der Ware wird dies vermutet und der Händler muss beweisen, dass die Ware bei Übergabe in einem fehlerfreien Zustand war. Kann er dies, so entbindet ihn das von Gewährleistungspflichten.

Ab dem 13. Monat nach Übergabe der Ware liegt die Beweislast, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag, beim Kunden.

Das bedeutet dann aber auch, das eine kostenpflichtige Beweisführung durch den Kunden getragen werden muss. Selbst bei positiver Beweisführung, ist der Händler nicht verpflichtet, diese Kosten zu erstatten.

Bei Waren, die vor dem 01.01.2022 gekauft wurden liegt diese Frist noch bei 6 Monaten.

In den meisten EU-Staaten wird dies ebenso gehandhabt.

 

Für den geschilderten Fall also keine Gewährleistungsansprüche; das Auto fährt ja noch.

Besteht nur die Möglichkeit einen Garantieanspruch durchzusetzen. Da Garantie aber freiwillig ist, ist VW in diesem Fall Chef im Ring und der Kunde muss kleine Brötchen backen.

 

Empfehlung an die Forumbetreiber:

Themen hier im Cali Forum mit juristischen Fragestellungen können nur zu mehr Verwirrung beitragen und sollten geschlossen werden.

Mir fällt immer wieder auf, dass das allgemeine Rechtsverständnis, mit dem unserer Rechtsordnung nicht unbedingt einhergeht.

Was hätte es für Auswirkungen, wenn ein Forumsmitglied sich vor Gericht auf Aussagen aus dem Forum beruft? Keine! Außer dass der Richter vielleicht vor Lachen tot vom Stuhl fällt.

Schlussendlich hat von dieser Art der Diskussion niemand etwas. Der Ton wird vielleicht etwas rauer und ich finde das hat im Califorum keinen Platz.

 

Viele Grüße aus dem Naturpark Rhein-Westerwald

Frank

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Hallo Frank,

vielen Dank für Deinen Beitrag, der leider inhaltlich keine neuen Aussagen enthält.

Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie wurde bereits mehrfach ausgeführt.

 

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Ich stimme zu. Allerdings VWN als Garantiegeber und nicht der Servicepartner.

Es geht hier übrigens nicht um eine juristische Fragestellung. 

 

Ich wiederhole die Frage nochmal:

Existieren Regelungen zwischen VWN als Garantiegeber und seinen Servicepartnern, die für VWN die Garantieansprüche von Kunden entgegennehmen und bei Freigabe durch VWN auch beheben in Bezug auf die Erstattung entstehender Aufwände für die Entgegennahme und Weiterleitung an VWN.

 

Es könnte ja z. B. sein, dass hier durchaus Regelungen existieren, die aber aus Sicht der Servicepartner nicht attraktiv sind. 

 

Deutschland ist eine Servicewüste - und wenn man sich darüber beschwert, ist man gleich selbst der Blöde und der unangenehme Kunde. Ich würde mich selbst als sehr hilfsbereit bezeichnen - da schockt dann so etwas immer umso mehr.

 

Du kannst davon ausgehen, dass ich ein sehr freundliches Gespräch geführt habe und sich der Ton erst gedreht hat, als bei der Zusammenfassung des Arbeitsauftrags auf einmal für mich vollkommen überraschend eine Zusage zur Übernahme von Prüfkosten in größerer dreistelliger Höhe gefordert wurde. 

 

Für mich ist der Thread hier jetzt beendet - wenn ich von VWN etwas höre, werde ich das hier noch teilen.

 

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Hallo snuggles,

 

😉

 

Sicher wird zwischen dem Hersteller und seinem Erfüllungsgehilfen ein Vertragswerk bestehen über dessen Inhalt wir hier nur spekulieren können.

Und wenn sich ein Vertragspartner einmal hinreißen lässt über diese Vertragsinhalte zu reden, hat er anschließend meist nichts gesagt.

VW, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, setzt Verträge zu den eigenen Gunsten gnadenlos um. Und dann ist schnell mal der VW-Wimpel an so einer Werkstatt abmontiert.

Will sagen, VW- und VWN-Vertragspartner stehen ganz schön unter Druck.

 

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In anderen Ländern ist das auch nicht viel besser. Wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, werden viele nervös. 😟

 

Viele Grüße

Frank

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Hello from Romania!

 

I use to know from few service managers friends how it works with things like that! We did not invent the wheel here in Romania but we copy and sometime we were forced to implement this system from the importers of the cars (we don't have direct connection with the car factories, just assisted by the importers; they are talking directly with factory and usually the answer is coming in 2-4 working days).


So any service has 2 prices for the same operation: One is for direct customer and the second is obtained from the car producer/factory on warranty works (this time is with 30% - 40% lower than the regular customer) NOT both of them in the same time.
Of course service/workshop want to take more money for the same operation and in this way they try to blame the operation of the car defective or that the factory did not approve the warranty claim, just to make the customer to pay the bigger price to the service (here …. The importers buy cars from factory without any warranty and they support the exchanged parts as a cost from the discounted factory price, but this is another talk).


With this kind of approach to the customer, most of Romanians (not only but others from Balkans)  who afford to buy new cars are servicing the cars in the warranty period outside of Romania (usually when they are in vacation they are going also to the service to fix them) because they are not treated like here with all kind of presumptions and information that we use the car in the wrong way (like myself from 2005 till 2020 I was in Germany to fix them). The problem here seems to be on the good path and all things have changed in the good way (is like in Germany few years ago regarding to the car workshop/services) because they lost many clients and they are surviving mostly on warranty claims and insurance repairs. But on the other side I noticed that Germany is following the same trend as Romanians with the customers before and during the migration to foreign services. I noticed that during my GC600 Warranty experience (bought the car from Germany and tried to fix it also in Germany during the warranty period because Romanian dealers they seen GC just in pictures and commercials. If I will story what happened to first 3 services in Germany it will be the best comedy ever but I hope one day we will meet together and I will share stories together).


So as a conclusion witch I noticed during German GC600 Warranty period, the dealers act different to keep or 'scare' the customers (the bigger the dealer the strange they behave with the customer and there is no approach to customers). 


I suggest to change the dealer if they treat you like that and to search a small one witch is closer to you (I came from Bucharest to Hurth - 2000 km driving for that and I was extremely happy with them) small service and with no sales department (Mr. Tom the boss knows that workshop and I was there because of him even he does not know that). 


Bigger service/workshop have customers to their doors (they have may sales and they are relaying on volumes and usually on enterprise customers) and like that they are pushing the biggest price in front (if you are not satisfied, next one is waiting) and they chose to work with clients who are paying the full price, not fractions like car factory, or pay the full price of spare parts yourself,  not to be send by the factory and not to obtain any additional money for parts.


The service/workshops who are charging money to the customer just to make the warranty claim to the factory (if they didn’t get the approval from factory) in my opinion and to the other service/workshop manager friends I have, is just losing the clients, after the warranty expires they (clients) are not coming back at all and search for other workshops. They don’t get any money for the time spent with unapproved claims (few pictures, clicks and minutes lost) but at least they don’t pay for marketing to keep clients to their services, they remain with the clients because of this kind of approach to the customer, and also for their experience added with the new situations witch they encounter.

 

Look back in your experiences from few years ago with the dealers and you don't see such experiences (maybe we are at fault because we came there and ... :)  )

 

Sorry for the long post 

 

Silviu. 

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Hi Silviu!

You describe very aptly the effects of the free market economy with all the negative effects. And it certainly doesn't just apply to Romania or Germany.

 

Best regard

Frank

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