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Prüfkosten bei Anmeldung von Garantieansprüchen?


snuggles

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Zur Durchführung der anstehenden Inspektion habe ich meinen GC heute in eine für mich neue VW-Werkstatt gebracht.

Da leider erneut einige Mängel aufgelaufen sind, habe ich diese ebenfalls dort eingereicht.

 

Die Werkstatt wollte von mir nun eine Zusage zur Übernahme von "Prüfkosten", die im Falle einer Garantieablehnung von VW fällig würden.

Kam für mich überraschend, kannte ich bisher nicht.

Kann doch auch nicht im Sinn von VWN sein. 

Der Ablauf sollte doch so sein, dass die Werkstatt die Mängel bei VWN meldet und von dort entweder eine Reparaturfreigabe oder eine Ablehnung erhält. Bis zu diesem Zeitpunkt sind doch keine Kosten entstanden.

 

Ist jemandem so etwas schonmal begegnet?

 

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Ist auch rein rechtlich nicht korrekt. Als Kunde ist die Mängelanzeige nur bei einem autorisierten Volkswagen Servicepartner geltend zu machen, wie dieser es an VWN meldet, ist dem Kunden nicht anzulasten. 

Ich würde dem Kollegen vom Service mal die Garantiebedingungen unter die Nase halten, falls denen nicht bekannt.

 

VG.

Norman 

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Danke für Deinen qualifizierten Kommentar.

 

Ich übersetze mal Deine Aussage: Natürlich ist es völlig richtig, dass dem Kunden die Bearbeitung und Einreichung von Mängeln im Rahmen der Herstellergarantie mit 150,- Euro pro Stunde in Rechnung gestellt wird.

 

Sehe ich nicht so und fände es auch verwunderlich, wenn dies durch VWN so geduldet oder unterstützt wird.
 

Für lau soll übrigens keiner arbeiten - aber Verwaltungskosten zahle ich beim Werkstattaufenthalt auch nicht einzeln. Für mich sind dies Umlagekosten und ich hätte erwartet, das VWN hier den Werkstätten eine Pauschale zuerkennt. 

 

Aber ich lasse mich gerne belehren. Mir fehlt die Erfahrung mit Volkswagen diesbezüglich, die Frage war daher ernst gemeint.

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Hallo,

ich reihe mich normalerweise ungerne in die Reihe der Nörgler ein, aber mein heutiges Telefonat hat mich doch sehr geärgert:

Ich hatte meinem VWN-Händler eine E-Mail meiner (mehr oder weniger geringen Mängel) Mängel geschickt.

Die Antwort war, dass ich Ende November eine Termin bekam zusammen mit der Ansage, dass unser GC für 2 Wochen dort verweilen müsste.

Ich wollte auf Grund der Ansage einen Vorabtermin, damit die Details der Mängelbeseitigung besprochen werden können, allein,

um eine evtl. notwendige Ersatzteilbestellung vorab erfolgen kann. (Zeitersparnis)

Die Antwort: Nein, das geht nicht! Wir bestellen keine Teile vorab!

Ich: "auch nicht, wenn es klar ist welches Teil defekt ist oder beschafft werden muß?"

Antwort: "Nein, das machen wir nicht!"

 

Das finde ich sehr unbefriedigend! Auch für das Autohaus wäre doch meine vorgeschlagene Vorgehensweise ein Zeitgewinn!

Oder irre ich mich da?

LG

Günter

 

um im Topic zu bleiben: Kosten wurden mir nicht angedroht! Was ich für unverschämt halte!

 

Und jetzt möchte ich mich aber auch wieder über unseren GC freuen und über die nächste Tour freuen!

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Moin,

 

die gleiche Aktion hat ein VW Servicepartner bei mir auch gebracht. Habe direkt bei Volkswagen angerufen und erklärt, dass es ein Unding ist bei einem 4 Wochen alten Fahrzeug. Am nächsten Tag rief das Autohaus an und entschuldigte sich. Meine Mängel wurden daraufhin behoben. Allerdings meide ich diese Niederlassung seit diesem Vorfall.

Also manchmal lohnt es sich bei höherer Instanz nachzufragen.

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Ich hatte ein ähnliches Thema beim Ölverbrauch von meinem T6. (200PS Motor, die bekannte Ölkrankheit). Ich bestand auf eine Ölverbrauchsmessung, worauf hin mir mitgeteilt wurde, dass ich mir in diesem Fall sicher sein muss, dass ich tatsächlich so viel öl verbrauche, da ich im Falle eines nicht erhöhten Verbrauchs die Messung selbst zahlen muss. 

In dem Fall konnte ich das aber nachvollziehen, da der Aufwand hierfür ja scheinbar relativ hoch ist.

 

Für die andere Mängel besteht lt. Aussage meines Händlers eine Abwägung des Aufwands zur Wahrscheinlichkeit eines Garantieanspruchs, wie eben in dem Fall der Ölverbrauchsmessung. Es ist von außen nicht ersichtlich ob es tatsächlich so stimmt, der Händler muss sich auf deine Aussage verlassen und zur Überprüfung einen größeren Aufwand betreiben und die Kosten werden von VW bzw. VWN nur dann übernommen, wenn es tatsächlich ein Garantieanspruch wird. In dem Fall, dass du jetzt Quatsch erzählt hast, müssen die sich absichern.

 

In wie weit ein solches Vorgehen bei offensichtlichen Garantieansprüchen notwendig oder Regel ist, kann ich nicht sagen. Da habe ich bei meinem Händler nie Probleme - allerdings kann ich das auch nicht objektiv Beurteilen, da ich nicht nur Privat, sondern auch Geschäftskunde bin und es auch möglich sein kann - ohne dass ich das unterstellen will - dass ich da anders behandelt werde, wenn ich alle paar Jahre 3 Autos kaufe, als Oma Erna, die einmal in 20 Jahren ein Auto kauft.

 

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@snuggles Sind das offensichtliche Mängel, die keiner großartigen Prüfung bedürfen? 

Bearbeitet von Grzegorz
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Sorry, die Darstellung bzw. diese Vorgehensweise des Servicepartner ist rein rechtlich gesehen falsch. Und genau wie du es gerade auch beschreibst, gibt es Servicepartner, welche schon ein Unterschied zwischen Geschäftskunden, welcher mehrfach Fahrzeuge abnimmt und einem Privatkunden, welcher sich nur selten ein Neufahrzeug leistet.

Aber in den Garantiebedingungen lese ich da keinen Unterschied.

Achja, im Falle deines erhöhten Ölverbrauches ist immer zu empfehlen, Öl nur beim Servicepartner Nachfüllen zu lassen. Dies erspart die Beweislast, somit die von dir beschriebene Diskussion mit dem Servicepartner.

Und wenn man sich die Bedienungsanleitung durchliest, hat sich VW für diesen Fall auch schon abgesichert. Es darf nur beim Servicepartner Öl nachgefüllt werden und nur im Ausnahmfall darf selbst Öl nachgefüllt werden und dann auch nur 0,5 Liter.

 

VG

Norman 

 

 

Bearbeitet von n.t5
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Das Öl hab ich grundsätzlich auch nur beim Händler auffüllen lassen - geht aber halt auch nicht immer, wenn z.b. am Sonntag in 900km Entfernung die Ölkontrolllampe angeht.

 

Was ich tatsächlich jetzt spannend fände: Was steht denn tatsächlich in den Garantiebedingungen, wenn es dann tatsächlich doch kein Garantiefall ist?

 

Mal davon Abgesehen, ich als Unternehmen stehe ja grundsätzlich AUCH auf der anderen Seite, als ein Endverbraucher, da stelle ich mir die Frage, warum es rechtlich falsch ist, wenn ich mich als Unternehmen dagegen absichere, dass ein Kunde mit "falschen" Aussagen mir Kosten verursacht? Selbst wenn ich immer Öl da auffüllen lasse, ich kann es ja wieder ablassen... 
Nur jetzt einfach mal so dahin gestellt: Kunde hat sich in den Kopf gesetzt, er möchte vor Ablauf der Garantie (vielleicht sogar während der verlängerten Garantie) einen neuen Motor um den Wiederverkaufswert zu steigern. Und ich weiß, dass das sehr weit hergeholt ist, aber spielen wir das Szenario einfach mal durch. Dazu bescheißt er und lässt Öl ab. Die Werkstatt stellt dann fest, dass hier tatsächlich kein Garantieanspruch besteht. Wer übernimmt dann der Werkstatt die kosten?

 

Darum auch tatsächlich die Frage nach den expliziten Rechtsgrundlagen - ich bin kein Jurist und ich habe grundsätzlich auch Geschäftlich nichts mit Endverbrauchern zu tun, Gott sei Dank, juristischen Ärger kenne ich nur aufgrund anderer Ursachen. Ich frage hier tatsächlich aus Neugier. 

Bearbeitet von Grzegorz
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Also das eine wäre ja Betrug, dafür gibt es entsprechende rechtliche Instanzen. Hat aber nichts mit einer normalen Mängelanzeige des Kunden zu tun und der Kunde hat auch nicht den Aufwand zu tragen, welche die Abteilung für Garantieleistungen fordert um einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Aber genau aus diesem Grund gibt es in den Garantiebedingungen keine weiteren Ausführungen daszu, um irgendwas reinzuinterpretieren.

 

Zitat aus der Garantiebedingung:

Abwicklung des Garantiefalls :

Für die Abwicklung eines Garantieanspruchs gilt folgendes: 

- Ansprüche aus dieser Garantie können ausschließlich bei autorisierten Volkswagen Nutzfahrzeuge Servicepartnern in dem Gebiet des EWR sowie in der Schweiz geltend gemacht werden. 

 

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VG

Norman 

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Klar wäre das Betrug - aber wie gesagt, auch ein extremes Szenario.

 

Nichts desto trotz ist mir hier die Rechtsgrundlage noch nicht eindeutig geklärt und auch aufgrund unvollständiger Daten jetzt gerade nicht eindeutig zu klären. Ich werde mich da mal an anderer Stelle ausgiebig informieren, wenn ich etwas mehr Zeit habe

 

Vg 

Manuel

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 ich hab mich gerade mal ein bisschen belesen, Angaben natürlich ohne Gewähr:

innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung besteht seitens des Händlers/Verkäufers die Nachweispflicht bei diesem, dass der Mangel nicht nachträglich entstanden ist, danach liegt die Nachweispflicht im Zweifel beim Kunden. Gewährleistungsansrpüche innerhalb der Gesetzlichen Gewährleistung bestehen gegenüber dem Händler/Verkäufer.

 

Bei der Hersteller- oder Zusatz/Anschlussgarantie dagegen bestehen die Ansprüche bei einer Gewährleistung gegenüber dem Hersteller und nicht dem Händler/Verkäufer. 

 

Daraus würde ich schließen, dass sich bei Ansprüchen gegenüber dem Hersteller die ausführende Werkstatt dann absichern will/muss, im Zweifel nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, was ich nachvollziehbar fände.

 

mein Resümee: innerhalb der ersten 6 Monate würde ich deine Aussage, @n.t5 bedingungslos unterstreichen. Für die restlichen 18 Monate empfinde ich es als Fragwürdig, konnte aber auf die Schnelle keine gesetzliche Grundlage hierzu finden. Aufgrund der EZ von @snuggles Angaben im Profil gehe ich von einer gesetzlichen Gewährleistung aus und da würde ich gerne nochmal den genauen Wortlaut zu dieser Aussage wissen und die ausführende Werkstatt hiermit auch mal Konfrontieren und mir die Thematik erklären lassen, ggf. Rechtsgrundlage usw.

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und interessant wäre sicher auch mal noch die Mängelliste.

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@Grzegorz hast du überhaupt einmal die Garantiebedingungen von VW/ VWN  gelesen???

Deine o.g. Darstellungen sind allgemein. Bitte lese mal die Garantiebedingung durch und komme dann zum Resümee.

 

Aber hier schnell noch ein Auszug:

Neuwagengarantie der Volkswagen AG (Stand September 2021)

Die Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg (Garantiegeber), gewährt ihren Kunden (Garantienehmer) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen eine zweijährige Garantie für fabrikneue Fahrzeuge hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit. 

 

VG

Norman 

 

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ja, hab ich gelesen, aber wie gesagt, das ist eine Herstellergarantie die der Hersteller sprich Volkswagen AG und nicht der Händler Autohaus xy Gewährleistet und hat nichts mit der gesetzlichen Garantie/Gewährleistung zu tun, bei der der Händler in der Gewährleistungspflicht ist. Von da her bleibe ich bei meinem Resümee.

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Ähm, du kennst aber schon den Unterschied zwischen Neuwagenkauf mit Herstellergarantie und einem Gebrauchtwagenkauf mit Garantie seitens des Verkäufers = z.B. VW Autohaus. Das sind zwei komplett verschiedene Themen.

 

VG

Norman 

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