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Preiserhöhung September ´22


Lunes74

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Moin, mal grundsätzlich dazu. ALLE Bestellungen des Handels oder des Kunden vor einer Preiserhöhung, werden, egal wann geliefert wird, zum damaligen Preis auch berechnet. Alles andere wäre nicht rechtens. Die 4 Monatsklausel ist nicht mehr relevant. Also, als Kunde einen Kaufvertrag vor Preiserhöhung bestellt, dann kann auch nichts anderes als im Kaufvertragt steht, berechnen. Gruss aus WOB

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Ich hatte keinen Kaufvertrag bei meinen Cali-Bestellungen geschlossen sondern lediglich eine verbindliche Fahrzeugbestellung über den Händler abgegeben. Der - für alle Seiten bindende - Kaufvertrag kommt m.E. erst mit der Auftragsbestätigung von VWN zustande oder sehe ich das falsch?!

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Ja das stimmt schon... aber es gelten halt die Preise zu dem Zeitpunkt an dem der Händler bestellt und nicht der Kunde... der Händler hätte den Kunden auf die höheren Preise hinweisen müssen oder hat die Bestellung des Kunden nicht sofort bei VWN eingespeist... wie auch immer.. es wird sich klären warum in der AB plötzlich höhere Preise abgerufen werden... bin gespannt was dabei rauskommt...

 

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exakt so ist es... es betrifft nicht nur den Preis sondern auch die Ausstattung... 

Bearbeitet von gentleman4ever
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Es wurde aber kein Kaufvertrag gemacht sondern eine verbindliche Bestellung unterzeichnet, welche vom Händler erst mit der AB angenommen wird. 

 

Dass man aus der Nummer raus kann ist für mich nicht die Frage - es geht darum, ob der Händler den zunächst genannten Preis halten muss. Daran habe ich Zweifel. Wäre schön, hierzu die Reaktion des Händlers zu erfahren.

 

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also in meiner „Verbindlichen Bestellung“ beim Händler (Fleischhauer) steht:

 

“Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt“

 

Für mich bedeutet das, dass der Kaufvertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande kommt.

 

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Eine Auftragsbestätigung kommt nur dann, wenn der Händler den Auftrag baubar in das Bestellsystem platziert hat. Und das sollte er zeitnah nach Bestellung des Kunden auch gemacht haben. Egal was auch passiert. Der Kunde zahlt immer den Preis bei Bestellung, da dem Händler von VW auch nichts anderes in Rechnung gestellt wird. Sollte der Händler trotzdem auf den Preis nach Preiserhöhung bestehen, dann nicht darauf eingehen, weil nicht gerade seriös vom Handel. 

Oder man lässt sich die Fakturierung von VWN an den Händler zeigen. Das wäre dann der letzte Schritt.

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Hi, ich hoffe, du hast dazu heute Klarheit bekommen.

 

Nur für Dich zur Info:

Ich hatte am 28.9. bei einem deutschen Händler (kein Re-Import) bestellt - mit 15.2% Rabatt auf die alten Preise.

Am 14.10. kam meine AB (Kaufvertrags-Datum: 28.9.) mit genau dem vereinbarten Preis. Mein effektiver Rabatt wären nun also ca. 20%, wenn man die erhöhten Preise zugrunde läge.

 

So sollte es aus meiner Sicht laufen ... dein Händler muss da irgendetwas verschlampt haben.

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Oder versucht die höheren Preise mitzunehmen... das wäre aber schon sehr dreist... bin gespannt auf des Rätsels Lösung

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Hallo Zusammen, 

 

ich habe am 28. September beim Händler bestellt,  heute (18. Oktober) kam die AB mit den alten Preisen.  Ein Lieferzeitpunk konnte nicht ermittelt werden. Dann warten wir mal ab und warten.......

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Hallo in die Runde,

 

habe am 22.09. bestellt, aber bis jetzt noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Habe den Händler letzte Woche nach der ausstehenden AB gefragt. Er meinte ich solle mich Ende Oktober nochmal melden, wenn bis dahin noch nichts gekommen ist.

 

Bin gespannt wie das hier weiter geht und drücke die Daumen!

 

Gruß

Scholi

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Ich habe zu dem Thema mal unverbindlich unseren Reisemobilhändler befragt (kein VW Händler) und sinngemäß folgende Antwort bekommen:

- Eine verbindliche Bestellung ist noch kein Kaufvertrag (wird wohl klar sein).
- Erst die AB ist die Annahme des Kaufvertrages und erst ab DANN wird der Vorgang für den Hersteller relativ verbindlich (relativ, weil z.B. Liefertermine immer noch unverbindlich sind).
- Die Liefersituation ist nicht nur bei VW "angespannt". Viele Hersteller von Reisemobilen versenden selbst an die Händler nur noch Bestellbestätigungen (also quasi eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist), aber keine bindende AB mehr.

Ich habe das somit so verstanden, dass der Kaufpreis, der in der verbindlichen Bestellung genannt ist, alles ist, aber eben keines Falls für den Händler/Hersteller verbindlich, solange noch keine AB des Herstellers vorliegt. Nach meinem juristischen Verständnis hat man aber doch als Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls man mit einem in der AB genannten teureren Preis nicht einverstanden ist.

 

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Ich habe bei VW in Lux einen Kaufvertrag mit Festpreis unterschrieben und das ist auch nach 10 Monaten und 2 Preiserhöhungen eingehalten worden.

Etwas anderes hätte ich auch nicht unterschrieben.

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Hallo. Positive Entwicklung bei dem Thema. Die AB wurde fehlerhaft mit der neuen Preisliste erstellt. Ich erhalte eine neue AB mit den alten Preisen. Die Bestellung wurde rechtzeitig platziert und auch bei VW im System eingegeben.

 

Ende gut alles gut 🙂

 

BG

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