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Fahrtenschreiber / digitaler Tachograph und Sonntagsfahrverbot


Tom50354

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Hallihallo liebe Caligemeinde!

 

Am letzten Wochenende gab es eine Diskussion bei der der ein oder andere Califahrer meinem GranCali versuchte ein schlechtes Gewissen einreden zu wollen. Sie waren der Meinung, dass Fahrzeuge über 3,5t in bestimmten Fällen vom Sonntagsfahrverbot bzw. immer mit Fahrtenschreiber unterwegs sein müssen.

 

Dem muss natürlich widersprochen werden. 

 

1.     Zum Thema Sonntagsfahrverbot: 

 

Ein Sonntagsfahrverbot gilt nur nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung und auch erst ab 7,5t. 

Also ein Grand California mit 4,4t darf auch mit Anhänger noch fahren. 

 

Es dürfte sogar ein Wohnmobil mit 12t fahren, denn ein Wohnmobil fällt nicht unter den Güterkraftverkehr bzw. unter die  Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Erläuterungen weiter unten)

 

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/30-stvo/

 

2.     Die Fahrtenschreiberpflicht (digitaler Tachograph)

 

Hier geht es eigentlich bei unserem GC immer um das Gewicht.  Grundsätzlich vorgeschrieben ist der digitale Tachograph für gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen, die ein Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen aufweisen.

 

Eine Regel von mehr als 2 Achsen habe ich nirgendwo gefunden (das war auch ein Behauptung letztes Wochenende) 

 

Da wir mit unserem Allrad Grand California immer über 3,5t liegen müssen wir also darstellen, das es keine gewerbliche Fahrt ist. 

 

In der Diskussion letztes Wochenende kam die Meinung auf, dass alle Fahrten mit einem Firmenwagen (unser GC ist auf die Firma zugelassen) dann ja wohl auch gewerblich sind. 

 

Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, sollte egal sein.  Ich finde in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS keinen Hinweis darauf.

 

Dort steht unter Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

 

 

In dem "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" https://www.bag.bund.de werden Erläuterungen und Begriffsdefinitionen zum Fahrpersonalrecht gegegeben.

In dem Leitfaden wird u.a. ausgeführt, dass die VO (EG) Nr. 561/2006 Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr betrifft, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt.

Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt darüber hinaus Lenk- und Ruhezeiten für Fahrten mit Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse 2,8 t übersteigt.

 

Unter Ziffer 1.6 des Leitfadens wird folgendes ausgeführt:

Wohnmobile dienen nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplätze.

Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO).

 

Pkw (Personenkraftwagen) dienen wie Wohnmobile grundsätzlich nicht dem Gütertransport. Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

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