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Zumutbare Reparaturdauer in der Garantiezeit


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Frage in die Runde:

Weil während meiner diesjährigen Reise mit dem GC600 der Kühlschrank nicht mehr kühlte, brach ich die Reise vorzeitig ab. Da ich die gesetzliche Garantiezeit durch die Zahlung von rund 4.850 € um drei Jahre verlängert hatte, gab ich das Fahrzeug am 28. Juli 2022 in einer VW Vertragswerkstatt für Nutzfahrzeuge zur Reparatur.

Am 20. Aug. (also mehr als drei Wochen nach der Reparaturabgabe) wurde mir mitgeteilt, dass der Kühlschrank ausgetauscht werden müsse. Es sei aber nicht abzusehen, wann die erforderlichen Ersatzteile aus Polen zur Verfügung gestellt werden können.

Nun stellt sich für mich die Frage nach etwaigen Entschädigungen wegen des fortdauernden Nutzungsausfalls. Jahreszeitlich bedingt, möchte ich JETZT mit dem Wohnmobil unterwegs sein.

Darum frage ich in die Runde, ob jemand – vielleicht aufgrund eigener Erfahrungen – einen Rat hat.

Es grüßt

HUSir

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Mahlzeit, 

mein Rat wäre: Kühlbox kaufen oder leihen und erstmal fahren. Sich wegen so einem Sch... mit dem Autohaus rumzuärgern, ist es nicht wert. Aus dem Urlaub heraus kann man dann die Sache sportlich nehmen und schriftlich penetrieren. Das Auto bei denen lassen und abwarten, käme für mich nicht in Frage. 

 

Grüße 

Robert 

(Der dir mindestens eine 28l Kühlbox leihen könnte)

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Danke für Eure Rückmeldungen.

Sciononscio, Deinen differenzierten Rat werde ich aufgreifen und der Werkstatt noch weitere zwei Wochen (ingesamt  also 5) einräumen, den Kühlschrank wieder instand zu setzen . Ich werde der Werkstatt (und im Hintergrund in erster Linie VW) mit einer Fristsetzung evtl. zu einer höheren Motivation verhelfen, die bislang unbestimmte Lieferterminierung zu verkürzen.
Es grüßt Euch
HUSir

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Man muss hier unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung (2 Jahre) und Garantie (darüber hinaus).

 

Bei der gesetzlichen. Gewährleistung ist VW (in erster Linie der Händler, bei dem man das Fahrzeug gekauft hat) verpflichtet, innerhalb der branchenüblichen Zeit nachzubessern. Hier sollte ein Zeitrahmen von 2 Wochen hinreichend sein.

 

Anders sieht es bei der Garantie aus, die nach den 2 Jahren beginnt (soweit man sie erworben hat). Hier richten sich die Bedingungen ausschliesslich nach dem Garantievertrag und mit Schadensersatz / Ersatzfahrzeug etc. sieht es schlecht aus. Hier hilft nur penetrieren und beten.

 

Im Ergebnis wird bei Gewährleistung und Garantie sehr auf Zeit gespielt und VWN hat das klassische Ping Pong Zuständigkeitsspiel perfektioniert. Der Händler sagt, ich würde ja gerne rep., aber ich habe die Freigabe von VWN nicht erhalten (oder VWN hat die Teile nicht da). Spricht man VWN an, antworten die erst einmal 3 - 4 Wochen gar nicht, um dann mit nichtssagenden Schreiben zu antworten (“wir arbeiten unter Hochdruck” etc.pp).

 

Das macht alles keinen Spass und ist weit entfernt von Kundenfreundlichkeit. Ein Zermürbungsprozess.

 

Ohne Anwalt wird man da nichts und der Anwalt hilft auch nur wirklich bei der Gewährleistung (innerhalb von 2 Jahren). Das kostet und ggf bietet der Händler dann spontan die Rückabwicklung des Kaufvertrages an (will man das bei langen Lieferzeiten und steigenden Preisen?).

 

Im Ergebnis bin ich bei @radlrob und würde mir auch einen Mobilkühlschrank kaufen, in Urlaub fahren und mich nicht ärgern. Kann man nachher wieder verkaufen.

 

Man kann natürlich versuchen, beim Händler etwas rauszuholen, aber ich würde die Hoffnung nicht zu hoch ansetzen.

 

Bei der nächsten Entscheidung eines neuen Mobiles dann den Fokus auf andere Hersteller legen, sofern die etwas haben, was dem eigenen Profil entspricht.

 

Sich mit dem Service von VW / VWN zu beschäftigen ist Kampf gegen Windmühlen.

 

fregatte😀

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Vielen Dank, "fregatte",

dass Du Dir die Zeit für diese Ausführungen genommen hast. Das liest sich sehr überzeugend im Hinblick, dass ich eine dreijährige Garantieverlängerung gekauft habe. Ich habe jetzt meiner VWN-Vertretung weitere zwei Wochen eingeräumt (dann insgesamt 5), bitte dann ggfs. um ein Ersatzfahrzeug bzw. darum, bei den firmeneigenen Grand California, die vermietet werden,  einen Kühlschrankaustausch vorzunehmen.
Über das Ergebnis werde ich berichten. 
Beste Grüße

HUSir

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Du hast bei der Herstellergarantie ausschliesslich Anspruch auf Reparatur (innerhalb angemessener Frist). Du könntest Nachfrist von 1 - 2 Wochen setzen und bereits jetzt mitteilen, dass Du die Rep durch VWN dann ablehnst. Dann könntest Du einen den passenden Kühlschrank auf dem Markt selbst erwerben und diesen einbauen lassen. Die anfallenden Kosten dann VWN in Rechnung stellen.

Dies musst Du allerdings alles gegenüber VWN (und nicht dem ausführenden Händler; es schadet nicht gegen beide) geltend machen.

 

VWN müsste die Kosten dann übernehmen, machen sie aber verm. nur auf dem Klagewege. Die sitzen erfahrungsgemäss einfach alles einfach aus.

 

Streng genommen ist es das Problem von VWN, wenn sie nicht genügend Ersatzteile zur Abwicklung von Garantie und Gewährleistungsfällen vorhalten (und die Bestände hauptsächlich in die Neuwagenproduktion einfliessen lassen).

 

Ob diese Klimmzüge alles diesen Stress wert sind?

 

Fregatte:D

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Danke "fregatte " . Die Kühlbox-Lösung habe ich für mich geprüft . Platz dafür wäre lediglich unter dem Tisch- aber da liegt das Hundebett. Irgendwie ist es verdrießlich. Ein 30 Monate altes Fahrzeug im Wert von über 80.000 €, Garantieverlängerung von 4.850€, und mein bescheidener Wunsch nach 3 Wochen plus 2 Wochen aktuelle Werkstattverlängerung wieder ein gebrauchsfähiges Wohnmobil in der Hauptreisezeit zu haben...

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Also ich lese daraus genau das Gegenteil, nämlich dass die Garantieverlängerung verschwendetes Geld ist. VW wird dann eben noch länger auf Zeit spielen und versuchen die Kunden zu zermürben.

Ich glaube auch dass es so ist und meine bisherigen Erfahrungen gehen genau in die Richtung. Trotzdem ist es, wenn man das so liest, erschütternd. Jeden anderen Hersteller würde man für immer meiden. Ich hoffe es ändert sich jetzt etwas mit einem neuen Vorstandsvorsitzenden. Der Diess ist ja jetzt weg.

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Hallo,

wenn eine Rechtsschutzversicherung entritt, würde ich lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Ich kenne die Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers nicht. Es sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht selten rechtlich problematisch sind. Schwierig wird es werden, wenn man von VW nach einer Reparatur Schadensersatz begehrt. Vielleicht gibt dies Urteil einen Einblick: LG Köln, Urteil vom 05.11.2015 - 15 O 76/15.

Leider sind auch meine Erfahrungen als Verbraucher mit VW oder Audi sehr problematisch. Die teure Garantieverlängerung sollte doch eigentlich zu einer Reparatur schon auf der Reise führen. Mit gängigen Ersatzteilen wird sich VW doch wohl bevorraten müssen.

Viel Erfolg

 

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Meine Empfehlungen:

1. Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen genau lesen.

2. Rat einholen von

a. Automobliclub (falls Mitglied) oder

b. Verbraucherzentrale oder

c. Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden), oft haben die eine Anwaltshotline, die auch zu Themen berät, die nicht versichert sind.

 

Das "oder" ist nicht ausschließend, kannst auch alle 3 um Rat fragen.

Dabei geht es aber nur um den rechtlichen Kram, bringt dir direkt erstmal keine neue Kühlung.

 

Ansonsten bin ich auch bei den pragmatischen Lösungsvorschlägen, die schon genannt wurden: Sprich mit Deinem VWN-Servicebetrieb, ob sie Dir nicht leihweise eine Kühlbox zur Verfügung stellen, bis die Teile da sind.

Oder Du besorgst Dir eine gebrauchte für die Übergangszeit, die Du nach der Reparatur wieder abstößt. Evtl passt die ja in den Kofferraum unters Bett.

Vlt dazu noch eine kleine Box für vorne zwischen die Sitze oder auf den Beifahrersitz.

Bearbeitet von tonitest
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Das macht Mut, danke!! Ich habe den VWN-Servicepartner der Werkstatt angeschrieben und die Geschäftsführung über die Info-Zeile in Kenntnis gesetzt. Über die von mir erwartete Reaktion werde ich berichten.  Danke, noch einmal!!

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