Sascha_E Geschrieben 4. Juli 2022 Teilen Geschrieben 4. Juli 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Vielen Dank für deinen Hinweis. Für 0,10 % p.a. Leasingzinsen habe ich mein Eigenkapital in der Zeit sinnvoller investiert (z.B. weitere Immobilien gekauft) und bin in der Vergangenheit mit vielen verschiedenen Vergleichsangeboten sehr gut "gefahren"... Bitte für meinen Tipp aus der Praxis für die Praxis... 😉 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 4. Juli 2022 Teilen Geschrieben 4. Juli 2022 Du hast einen Fehler gemacht, indem du eine Anschlussfinanzierung offerieren lässt. Der Auskaufpreis ist ja korrekt und du kannst den Wagen dafür auskaufen. Eine Anschlussfinanzierung ist eine ganz andere Geschichte. Erstens kommt die niemals mehr mit niedrigen Zinsen rüber und zweitens kann hier das Autohaus korrekterweise den aktuellen Marktwert ansetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 4. Juli 2022 Teilen Geschrieben 4. Juli 2022 Ob das wirklich ein Fehler war, er kann j a nach wie vor Option 1 wählen, wenn es nur eine Angebotsanforderung war. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 4. Juli 2022 Teilen Geschrieben 4. Juli 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Stimmt, da hast du recht. Wenn er aus Liquiditätsgründen nicht auskaufen kann, ist das natürlich blöd. Bleibt allenfalls nur die Alternative mit teurem Konsumkredit auszukaufen. Immer noch die günstigere Alternative. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cali2018 Geschrieben 25. Juli 2022 Teilen Geschrieben 25. Juli 2022 (bearbeitet) Also mich verwirrt das auch, kenne natürlich aber die Vertragsdetails nicht. Bei der klassischen Finanzierung über die VW Bank (exakt genannt Verbraucherdarlehen als Ratenkredit mit annuitätischer Tilgung, hier im Forum von vielen Leasing genannt) hat man ja meist eine hohe Anfangs- und Schlussrate und dazwischen gleichbleibende Raten. Die Schlussrate ist der Betrag, den man zahlt, um das Auto dann rauszukaufen, zu übernehmen oder wie auch immer ihr das nenne mögt. Wenn man das aber nicht macht, geht das Auto zurück an VW. So und dann gibt es natürlich die Option einer Anschlussfinanzierung (wenn man die Schlussrate nicht direkt zahlt) und da kann es passieren, dass man schlechte Konditionen bekommt, bspw. einen schlechteren Zins. So wie ich das Problem hier aber lese, wird nicht einfach eine Anschlussfinanzierung vereinbart, sondern das Auto gleich neu bewertet? Bei den klassischen Finanzierungen gibt es aber doch vertraglich immer die Option, die letzte Rate einfach zu zahlen und gut ist? Warum nicht das machen? Kurzer Nachtrag: Hab nochmals den 1. Post gelesen und glaube jetzt zu verstehen, dass es tatsächlich Leasing ist, somit meine Anmerkungen zur Finanzierung und von wegen Schlussrate hier nicht passen. Ja die Kaufoption am Ende des Leasings ist ja tatsächlich eine ganz andere Sache und natürlich eine individuelle Vereinbarung mit dem Händler. So als würdest du dir drei Wochen ein Schlauchboot leihen für X EUR und dann den Händler fragen, ob er es dir verkauft. Nur dass er bei unserem Themensteller zuerst nen guten Preis und wenig später einen schlechten genannt hat und sich jetzt die Frage stellt, welcher Preis gilt. So versteh ich das, richtig? Bearbeitet 25. Juli 2022 von cali2018 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Numinis Geschrieben 25. Juli 2022 Teilen Geschrieben 25. Juli 2022 Nur mal so am Rande und aus eigener schmerzlicher Erfahrung: Bei uns war die Ausgangslage auch mit Vorkaufsrecht zu einem fixen Preis vertraglich festgehalten. Es wurde sogar ein Kaufvertrag nach Ablauf des Leasings vom VAG-Händler ausgefertigt und unterschrieben, das Geld bezahlt. Dann das Ende vom Lied (Kurzfassung): Das Auto gehörte nicht dem Händler, sondern VAG-Leasing. Ergo erstmal kein Auto für mich, sondern Streß, Anwalt, Gericht, unendliche Telefonate mit VAG-Leasing, graue Haare - bin aber am Ende doch noch mit blauem Auge und Auto in meiner Garage davongekommen. Meine Empfehlung seitdem: Macht Euch vorher schlau, wem das Auto während des Leasings gehört! Nebeneffekt: Dieses große Autohaus am linken Niederrhein hat seitdem kein mir bekannter Kollege (ich arbeite in einem dort ansäßigen Großkonzern), kein Bekannter und kein Verwandter mehr betreten ... Zitieren Link zu diesem Kommentar
bebbi1971 Geschrieben 25. Juli 2022 Teilen Geschrieben 25. Juli 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist der springende Punkt ... das Fahrzeug gehört bei Leasing i.d.R. nicht dem Autohaus. Wenn man Vorkaufsrecht hat, hat man dieses entweder mit der Lesinggeberin vereinbart (es steht bereits im Vertrag und dieser wurde so angenommen) oder das Autohaus erzählt einem eben irgendeinen Mist. Die Leasingrate beinhaltet als Kalkulationsbaustein immer den zum Kaufzeitpunkt prognostizierten Restwert. Hat ein Fahrzeug nun z.B. erheblich weniger Kilometer oder die Marktpreise sind stark gestiegen, dann kommen oft windige Händler und versuchen Ihre Spielchen. Ich habe die Prozedur mit Anwalt und Gericht auch schon durch - einfach cool bleiben, sofern man über die getroffenen Vereinbarungen etwas Schriftliches hat. Wichtig ist, dass man alle Leasingraten bezahlt und kurz bevor die letzte bezahlt wird fragt man nochmals schriftlich an, auf welches Konto die vereinbarte Restzahlung erfolgen soll. Klar kann dann der Stress beginnen, dass mehr verlangt wird etc., man ist jedoch dann selbst rechtlich sauber und kann der Sache gelassen entgegenblicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Moonwalker6699 Geschrieben 5. November 2022 Teilen Geschrieben 5. November 2022 Hallo, ich bin seit über 30 Jahren in Leasingbranche für gewerbliche Kunden. Wenn Du die AGB des Vertrages einstellst, dann schaue ich dort gerne mal rein. Ohne diese zu kennen, denke ich, wenn Du tatsächlich eine verbindliche schriftliche Bestätigung für den Kaufpreis am Ende der Leasingdauer seitens der Leasinggesellschaft hast, dann sei froh. Zumindest gibt es nach den in Deutschland geltenden Leasingerlassen bei Teilamortisationsleasing = Verträge mit Restwert keine Kaufrechte des Leasingnehmers. Leider wird häufig der Eindruck erweckt, dass der Endkunde = Leasingnehmer ein Recht hat das Fahrzeug zu kaufen. Bei dieser Art von Verträgen hat der Kunde nach den Erlassen ausser dem Nutzungsrecht keinerlei Rechte. Wenn es sich um Privatleasing handelt, mag es anders sein. Damit kenne ich mich nicht aus. Aber deswegen wäre ein Blick in die AGB unter Regelung zum Vertragsende wichtig. Dort sollte klar stehen, wie der Vetrag beendet wird. Eine Rechtsberatung kann und darf ich natürlich nicht machen. Viele Grüsse. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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