Bulli53 Geschrieben 1. Juli 2022 Online Teilen Geschrieben 1. Juli 2022 Die Bastelei ist mindestens Fahrlässig. Besonders wenn der Verfasser des Fadens einräumt, das er bei nächster Gelegenheit prüfen und eintragen lassen will. Die nächste Gelegenheit ist vielleicht erst bei der nächsten Gasprüfung. Die ist wann? Berechtigte Hinweise auf Risiken gab es hier ja reichlich. O.T.: Sachverhalte die sich in einem „Graubereich“ bewegen sollte man nicht öffentlich diskutieren. Schon gar nicht in einem Forum. Dafür gibt es das Darknet😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 1. Juli 2022 Teilen Geschrieben 1. Juli 2022 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. In der Juristenausbildung hat mal ein Jurist den Unterschied zwischen fahrlässig und grobfahrlässig folgendermassen erklärt: Wenn man sich mit der flachen Hand an die Stirn klatscht und dabei sagt, wie kann man nur? Dann ist es grobfahrlässig. Hier würde ich darum grobfahrlässig unterstellen. Bearbeitet 1. Juli 2022 von Ernesto Typo Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 1. Juli 2022 Online Teilen Geschrieben 1. Juli 2022 Daher „mindestens“. Und in Kroatien Gasprüfer rar. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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