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Wer hat seinen GC ausgetauscht gegen Ersatzlieferung?


Brummdad

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Hallo!

 

Es sind eigentlich nur „Kleinigkeiten“, aber irgendwie hört es nicht auf… und es fängt an zu nerven…

 

Schon bei der Übergabe reklamiert: Dellen im Blech rund um die Fensterausschnitte. Luftblasen unter der seitlichen Folierung. Ständig Ausfall irgendwelcher Dinge wo die VW eigenen Steuergeräte nach einer Generalabschaltung schreien. Völlig praxisferne Ausführung von Hauptschalter, mangelnde Befestigungen der Schubladenauszüge… und und und 

Überdrehte Schrauben, gebrochene Siphonschrauben, Kantenumleimer die sich lösen. Jetzt auch noch das Fugendichtungsproblem…

Irgendwie hört es nicht auf.

 

Anscheinend ist es wohl völlig realitätsfern heutzutage bei einem Listenpreis von gut 90tsd€, ein funktionierendes fehlerfreies Wohnmobil zu erwarten. Stattdessen bekommt man ein wundersames Bananenfahrzeug, mitsamt einer großenteils völlig überforderten VW Infrastruktur. 
Es ist herrlich immer wieder in die fragenden überforderten Gesichter der Servicemitarbeiter zu schauen. Nur langsam bin ich es leid, ihnen ihre eigene Fahrzeugwelt zu erklären.

 

Sorry für die kleine Abschweifung.

 

Wer hat schon alles sein Fahrzeug aufgrund der Mängel zurück gegeben und auf Ersatzlieferung bestanden?

Ging das problemlos, musste ein Anwalt eingeschaltet werden, welche Kosten sind zu erwarten?

 

 

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Hallo,

 

ich habe vor einigen Jahren mal einen Weinsberg Kastenwagen 601 MQH gemeinsam mit dem Fachhändler konfiguriert. Wir haben ganz viele Ausstattungen nicht geordert und sehr genau auf die Gewichtsangaben des Herstellers geachtet und auch einige Prozent "Puffer" drauf gelegt. Am Tag der Fahrzeugübergabe lief das Frischwasser aus dem Tank seitlich am Küchenblock vorbei und kam an der Schiebetür raus. Da wir am selben Tag (die Auslieferung hatte sich erheblich verzögert) in den Urlaub gefahren sind (Fähre gebucht) haben wir den Frischwassertank immer deutlich weniger als 50 % befüllt. Der Mangel konnte durch den Händler nicht abgestellt werden. Dafür sollte das Fahrzeug zurück zum Hersteller. Ehr zufällig habe ich dann einen ganz anderen Mangel entdeckt. Der Wagen wog deutlich mehr als erlaubt. Und zwar so deutlich viel mehr, dass er ab Werk so hätte überhaupt nicht ausgeliefert werden dürfen. Die COC Papiere stimmten nicht. Nach kurzer Beratschlagung mit einem ADAC Anwalt und dann noch in Abstimmung mit einem sehr zu empfehlenden Fachanwalt für Wohnmobilrecht in Bad Hersfeld habe ich dem Händler meine Forderung auf Rückabwicklung überreicht und das Fahrzeug auf dem Hof des Händlers gestellt. Da nachweislich die COC Papiere falsch ausgestellt waren, wurde nach Abzug einer Nutzungsentschädigung (wir waren fast 10.000 Kilometer gefahren) mir der Kaufpreis erstattet.

Von Weinsberg gab es nie eine Rückmeldung an mich. Mein Ansprechpartner war ausschließlich der Händler. Er sagte mir nur, Weinsberg hätte den Wagen so nicht produzieren dürfen (hätte selbst auffallen müssen). Man hatte mir noch einige Tausend Euro angeboten, wenn ich den Wagen behalten würde und als 4.0 to fahren würde (was gegangen wäre, da Maxi-Fahrwerk vorhanden war). Aber ich habe dankend Nein gesagt....

 

Wenn ein Fahrzeug in den ersten Wochen erheblichen Ärger macht, dann sollte man sich schnell entscheiden. Ich kann den Anwalt in Bad Hersfeld sehr empfehlen. Er berät vorher genau, ob und wie man die Sache angehen kann.

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Ganz so einfach ist es nicht, da es 2 verschiedene rechtliche Wege gibt. Zum einem Rücktritt des Kaufvertrages und zum anderen die Forderung der Ersatzlieferung. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist eigentlich recht easy und wird am meisten angewandt, hat aber den Nachteil, dass der Verkäufer ein Anrecht auf Nutzungsgebühr der Sache hat. 

Im Gegensatz zur Ersatzlieferung, diese muss für den Verbraucher frei von Kosten sein. Ist aber meist ohne anwaltlicher Unterstützung nicht durchsetzbar. Außer der Mangel ist so erheblich, dass schon von Seite des Verkäufer eine Ersatzlieferung angeboten wird.

(z.B. Totalschaden des Fahrzeuges bei Anlieferung bzw. vor Fahrzeugübergabe)

 

VG

Norman 

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Alles richtig,

 

aber bevor es zu solchen finalen Prozessen kommt muss der Mangel dem Verkäufer schriftlich angezeigt und dieser zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden. (Möglichkeit der Nachbesserung, Mangelabstellung)

Und hier auch jeder Mangel für sich genommen, nicht pauschal.

 

Erst wenn nach zweimaliger Nachbesserung (!) der Mangel nicht behoben wurde, können weitere Schritte wie Wandlung/Rückabwicklung eingeleitet werden.

 

Juristen beraten entsprechend.

 

Gruß T2-Fahrer

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Ich hatte einen der ersten 600 und hatte alle bekannten Probleme damit.
Schliesslich bot die AMAG Schweiz ohne meine Intervention einen kostenlosen Tausch an.
Neues Auto bestellt, bis zur Lieferung konnte ich noch beliebig den Alten nutzen.

Meine Umbauten (LiFePo, Ledersitze, Efoy usw.) wurden ebenfalls kostenlos „umgezogen“.

Grüsse

Lutz

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Brummdad,

du sprichst mir aus der Seele! Wir haben seit 6 Monaten einen GC600 MJ22 wovon er bereits fast 4 Wochen in der Werkstatt stand: Fugen im Bad, 3. Wasserhan, Blasen im Boden, Alarmanlage Fehlalarme, Gelbstich Arbeitsplatte, Risse im Spiegel, WeConnect Probleme, ACC Abschalter, Control Panel Abstüzte, Heizungsabschalter, Lordoseverstellung …. - alles bekannte Kleinigkeiten die aber in der Summe nerven. Kaum eine Ausfahrt, bei der nicht irgendwas ausfällt. 
Der GC fährt sich toll und hat ein tolles Design - keine Frage. 
Will ihn deshalb eigentlich nicht wandeln.  


Bin deshalb sehr gespannt auf weitere Erfahrungen und mögliches Vorgehen hier..

Grüße Hans-Peter 

Bearbeitet von hpzimmer
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An wen richtet man denn die Aufforderung zu einer Ersatzlieferung?
An VWN in Hannover, an den Händler der mir das Fahrzeug verkauft hat oder an den VWN Service Partner der sich bisher im Rahmen der Garantie um das Fahrzeug gekümmert hat?
Grüße Hans-Peter

Bearbeitet von hpzimmer
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Hallo,

 

dein Vertragspartner ist der Verkäufer.

 

T2-Fahrer

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Kann aber auch VWN direkt sein, z.B. bei Großkundenm, da ist das Autohaus nur der Vermittler.

 

VG

Norman

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