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Wartezimmer T6.1


zabone

Empfohlene Beiträge

Eben mit dem Händler gesprochen: Am 15.7. bekomme ich das Auto! Freue mich jetzt schon

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Wenn das ein Buttofixpreis (inkl. MwSt.) war, dann muss der Händler nix weitergeben.

 

(siehe auch hier:

Laut Verbraucherzentrale gilt auch juristisch gesehen ein Fixpreis weiterhin:

 

"Einen weiteren Haken gibt es: Haben Sie einen Festpreis für die Ware oder die Dienstleistung vereinbart, also einen Preis, in den die Mehrwertsteuer schon eingerechnet ist, gilt der weiterhin. Der Händler oder Dienstleister führt dann den niedrigeren Steuersatz ans Finanzamt ab und es bleibt ein etwas höherer Ertrag für ihn selbst. Hier können Sie aber das Gespräch mit dem Händler oder Dienstleister suchen und nach einer Reduzierung fragen."

 

Quelle:

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Grüße

Monta

Bearbeitet von monta
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Entscheidend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, wenn diese in den Zeitraum der 16% MwSt. fällt, werden auch nur 16% abgerechnet.

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Ja, bringt dir aber nix falls du einen Brutto-Fixpreis vereinbart hattest. Bei einem Brutto-Fixpreis hast du nach dem 1. Juli dann zwar nur 16 MwSt. drin aber der vereinbarte Endpreis bleibt (und der Händler hat somit den zusätzlichen Gewinn).

 

Schau mal bei der Verbraucherzentrale. Ich  hab diese Info auch genau so von meiner Rechtsschutzversicherung (wollte per Onlineberatung eine rechtssichere Auskunft).

 

Grüße

monta

Bearbeitet von monta
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Bei meiner Bestellung beim VW-Händler ist das zumindest ganz sicher nicht so. Hier gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende MwSt.-Satz.

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Kein Händler wird einen Bruttofixpreis vereinbaren. Die jetzt eingetretene Wahrscheinlichkeit das der MwSt Satz gesenkt wird ist eigentlich gering. Das dieser dagegen erhöht wird schon eher möglich.

Darum steht in den AGB meist folgendes:

 

Preise
Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich soweit nicht anders vermerkt incl. der gültigen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.(siehe auch § VII).

 

Somit ist das zumindest bei mir fix und ich denke auch bei allen anderen.

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Das mag ja so sein. Dann hast du entweder keinen Fixpreis, oder entsprechende Vereinbarungen in den AGBs, oder Glück. Kann dir ja auch egal sein 🙂

Bearbeitet von monta
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Jeder, der bei einem VW-Händler vor Ort gekauft hat, wird bei einer Leistungserbringung (und zwar bei Fertigstellung, nicht die Abholung ist hier entscheiden) zwischen 1.07.2020-31.12.2020 die 16% auf der Rechnung stehen haben. Alles andere sind eher Sonderfälle.

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Wenn diese Klausel drinsteht, dann ist es ja kein Fixpreis (es gibt ja die Möglichkeit der Anpassung). Bei mir steht das nicht drin, sondern nur der Endpreis inkl. enthalterer MwSt.

Stimmt, ich wollte auch nur die juristischen Feinheiten weitergeben. Es ist halt wichtig zu prüfen, was im individuellen Vertrag drinsteht und wie die allgemeine Rechtslage ist. Man kann leider nicht pauschal sagen, dass jeder von der MwSt. Senkung profitiert (auch wenn es Gott sei Dank für die meisten der Fall sein wird). Ich werde euch jedenfalls berichten, was mein Händler final dazu sagt und wie wir uns einigen 🙂

 

Grüße

monta

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Wie sieht die Sache aus wenn auf dem Kaufvertrag der netto Preis + die MWST aufgeführt werden und dann unten der Bruttopreis steht?

Ich vermute: immer wenn die MWST auf dem Kaufvertrag aufgeführt wird, sollte einem der reduzierte Satz in Rechnung gestellt werden.

Bei E&G wird darauf auch in der Preisliste hingewiesen. Dort habe ich bestellt, aber noch nicht explizit nachgefragt.

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Da bin ich mir leider auch nicht sicher (bin auch kein Jurist). Es kommt halt auf den indivuellen Vertrag inkl. der AGBs, etc. an. Deshalb hatte ich meinem Vertrag mal von einem Juristen prüfen lassen (um Sicherheit zu haben). Bei mir steht folgendes drin (Reimport über deutschen Händler):

 

"Das Fahrzeugt wird verkauft zum Preis von  45.420€, gesetzlich enthaltende Mwst. 19 %   7251,93 €"

 

In meinen AGBs oder im Vertrag steht sonst nix zu MwSt.-Änderungen, etc.

 

Ich habe folgende Antwort eines Juristen über eine Online Anfrage bei meiner Versicherung bekommen (der alle meine Vertragsunterlagen hatte):

 

"Ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Grundsätzlich gilt dann der abgesenkte Mehrwertsteuerbetrag, wenn die Leistung in den Zeitraum 01.07 – 31.12.2020 fällt. Dies dürfte hier die Lieferung des Fahrzeugs sein.

Es besteht aber kein Anspruch auf Weitergabe der Steuerabsenkung an den Käufer, da hier ein Festpreis inkl. Mehrwertsteuer vereinbart wurde. Der Unternehmer trägt hier das Risiko von Steuererhöhungen bzw. aktuell den Vorteil von Steuersenkungen, wenn vertraglich keine Anpassung des Festpreises vereinbart wurde. Es ist hier also Verhandlungssache, den Preis entsprechend zu reduzieren."

 

Ich werde trotzdem bei meinem Händler erstmal eine Reduzierung des Preises anfragen. Alle, bei denen es klarer in den ABGs drin steht, sind jetzt in einer glücklicheren Situation. Da ist die Sache klar und rechtssicher für sie formuliert.

 

Grüße

monta

 

 

Bearbeitet von monta
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Danke für die Antwort. Jetzt ist der Brief da und der Cali ist als Fahrzeugklasse M1, Aufbauart SA ausgewiesen. Dann muss ich ihn wohl als Wohnmobil versichern und ich weiß nicht ob das von Vorteil ist. 
 

Hmm. 

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Sorry, aber bei einem Fahrzeug ist die Leistungserbringung nicht an das Datum der "Fertigstellung", sondern an das Datum der Lieferung geknüpft.

Bearbeitet von kurt.7
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Wenn es fertig gebaut ist, ist die Leistung erbracht und die Rechnung kann gestellt werden, z.B. im Dezember mit 16 Proz, auch wenn ich das Fahrzeug erst im Januar abholen würde od könnte, weil kein Termin frei wäre.

 

Es hat nichts damit zu tun, wann ich die erbrachte Leistung abrufe, sondern, wann diese erbracht wurde. Bei Lieferung wäre das etwas anderes, bei Abholung ist es wie beschrieben.

Bearbeitet von BenBe
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Zulassen ja, versichern nicht unbedingt. Zum Thema gibt es längliche Threads hier im Forum.

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