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Wartezimmer T6.1


zabone

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Ich bin der Meinung, bei solchen Sachen sollte man immer vorsichtig ran gehen. Vielleicht brauch man die Leute nochmal, wenn etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt und dann drehen die nämlich den Spieß um. Na klar ist es schade ums Geld aber man sollte auch an den Service denken, der dann vielleicht nicht mehr so erstklassig ist… 😕

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ich gebe Dir 100 % Recht - aber die meisten die bei einem Reimporteur haben dies gemacht, um den besten Preis zu erzielen - die werden den Händler nie wieder wegen etwas besuchen - dafür wenden sie sich dann an eine lokale Werkstatt.... die sind dann auch nicht begeistert... aber das trifft mich ggf. auch, da ich nicht vor Ort gekauft habe, sondern bei einem großen VW-Vertragshändler, zu dem ich auch nicht wegen Kleinigkeiten fahren kann 

P.S.:
Hat der Händler nicht eigentlich auch ein Recht, von dem Vertrag zurückzutreten - aktuell würde er das Fahrzeug ohne Probleme (für den erhöhten Preis) losbekommen - vielleicht sollte man nicht so hoch pokern ;) 

 

Bearbeitet von dd_rabbit
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Was ich mich die ganze Zeit frage, wird es denn wirklich teurer für den Händler? Reimporteure, zumal die großen, kennen doch ihr Geschäft. Wäre das Risiko für den Händler nicht gewaltig, wenn er plötzlich auf Mehrkosten von 4.000 EUR pro Auto sitzen bliebe? Es fällt mir schwer zu glauben, dass unter diesen Bedingungen jemand Reimporte auf Bestellung machen würde. Von daher halte ich diese Preiserhöhungen für Psychologie.

 

Sieht man sich die vielen sofort verfügbaren Reimportfahrzeuge an, die auf diversen Händlerseiten verfügbar sind, so kann ich mir schon vorstellen, dass dort die Preise dynamisch der Marktlage angepasst und mehrere Tausend Euro zusätzlich aufgeschlagen wurden.

 

Mit einem Neuwagen hat man die freie Wahl, wo man sein Fahrzeug warten lässt. Arbeiten, die auf Garantie bzw. Gewährleistung erfolgen, werden der Werkstatt von VW bezahlt. Natürlich muss ein Garantieantrag gestellt werden, aber die Werkstätten legen sich so oder so nicht bis aufs Messer mit VW an. Sie haben aber einen Ermessensspielraum bei der Begründung.

 

Was man niemals tun sollte, ist sein Gegenüber bei einer Meinungsverschiedenheit persönlich angreifen, weder einen Autoverkäufer noch einen Werkstattmitarbeiter noch überhaupt jemanden, der seine Arbeit macht. Man sollte einfach bei den Fakten bleiben. 

 

Meiner Überzeugung nach kann man auch eine gute Werkstatt finden, obwohl das Fahrzeug dort nicht gekauft wurde.

Bearbeitet von roibusch
Ergänzug
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Ich hab mir da auch schon drüber Gedanken gemacht. Wenn ich der Händler wäre und der Kunde will den erhöhten Preis nicht zahlen würde ich dem Kunden das Auto nicht geben sondern teurer an jemand anderen verkaufen.

Nicht grad die seriöseste Art aber bevor ich als Händler nix verdien.....

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Könntest Du machen. Dann wirst Du halt auf Schadensersatz verklagt, weil der Käufer sich woanders zu einem höheren Preis das gleiche Fahrzeug kauft und die Differenz bei Dir geltend macht. Plus die Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Verträge sind schlicht einzuhalten. Von beiden Seiten.

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Keine Sorge, auch hinsichtlich eines befürchteten Rücktritts des Händlers ist die Rechtslage eindeutig:

Der Händler hat nur dann ein Rücktrittsrecht bei einer unerwarteten Preissteigerung, wenn dieses im Kaufvertrag ausdrücklich steht. Dieses wird bei Euren Kaufverträgen nicht der Fall sein.

(Es gibt auch gesetzliche Rücktrittsrechte. Diese greifen beispielsweise dann, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis trotz Fristsetzung nicht zahlt.)

 

Für jeden Kaufvertrag gilt § 433 BGB. Dieser lautet:

"Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

 

Sofern der Händler „vergessen“ hat in die von ihm verwendeten Kaufverträge eine Preisanpassungsklausel oder ein Rücktrittsrecht für den Fall unerwarteter Preissteigerungen zu vereinbaren, muss er den bestellten Cali zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis übergeben.

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Wir sind mit dem Automarkt Dinser, der gesamten Beratung und mit unserer Verkäuferin sehr zufrieden. Die Kommunikation war immer sehr freundlich.
Die Lieferzeit von 9-11 Monaten wurde ( trotz der derzeitigen Lage) exakt  eingehalten.

Mir wurde dort erklärt, dass deren Vorlauffahrzeuge diese Preisanpassung  natürlich genauso betrifft und dort im Schnitt 2ooo bis 3000€  an ihren Händler mehr zahlen müssen.

Daher fanden wir diese Preisanpassung und das Teilen der Kosten auch als fair, da wir im Vergleich zu unserem VW Nutzfahrzeuge Händler hier in Flensburg einen sehr grossen Betrag gespart haben.

Diesen kann auch die Preisanpassung bei weitem nicht schmälern.

Das der Händler pokert, glaube ich persönlich nicht.

Das „nicht so runde Gefühl“ stellt sich nur ein, wenn es nicht einheitlich in einem Autohaus gehandhabt wird.

Unsere Überlegung ist jetzt…. wollen wir unsere Vorfreude und den Spaß am Auto wirklich trüben um evt unser Recht durchzusetzen?


Viel Grüße Britta
 

 

 


 

 

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Der Händler hat mit Euch ein Geschäft gemacht, mit dem er Geld verdienen möchte. Hierzu hat er einen Vertrag geschlossen. Hier geht es nicht um Fairness, sondern darum, dass beide Seiten diesen Vertrag einhalten sollten. Wenn er wiederum in seinen Verträgen für die Lieferung eine Preisanpassung zulässt, mit Euch aber keine solche Klausel vereinbart hat, so ist dies sein unternehmerisches Risiko. Fair ist das aus meiner Sicht in keinster Weise, dass sie entgegen dem Vertrag Mehrkosten bei Euch gelten machen wollen, aber der Versuch ist natürlich verständlich.

 

Ich würde dem Händler nicht einen Euro mehr zahlen. Da der Händler genau weiß, dass er dies nicht durchsetzen kann (es sei denn Ihr habt eine solche Klausel im Vertrag) passiert genau gar nichts und Ihr bekommt vertragsgemäß Euer Fahrzeug. Ich würde ihn genauso freundlich auf Euren vereinbarten Kaufpreis hinweisen.

 

Ich weiß natürlich nicht genau, wie es bei jedem Händler ist. Mein Händler sagte mir allerdings, dass mit dem Zeitpunkt der Bestellung im Werk auch der Preis des Händlers fix ist (auch wenn die Preise zwischenzeitlich erhöht werden) und es demnach für sie gar keinen Grund zu einer Preiserhöhung geben würde.

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Wir gehen glaub ich so langsam alle dem Sommerloch entgegen, denn das Werk wird Ferien machen (nach meinen Recherchen KW30 - KW32) und hinter dem Zaun wird's schätzungsweise recht leer werden. Außerdem, seit @Kermit96 sein grünes Ungeheuer pilotiert, sind Neuigkeiten von dort sowieso Mangelware!

 

 Also, wer kann die Gemeinde der Wartenden mit Neuigkeiten versorgen?

Bearbeitet von roibusch
Werksferien
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Hallo Britta,

darf ich fragen, wieviel % ihr zum Listenpreis gespart habt?

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Hallo Wolle,

wir haben letztes Jahr im August bei dem örtlichen Händler ein Angebot mit unserer Konfiguration erhalten.

Mit unserem Reimport sparen wir jetzt zu dem Angebot vom Händler etwas über 17%.

 

 

Viele Grüße

Britta

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17% gegenüber Händlerangebot oder Listenpreis?

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17% von dem Händlerpreis.

Den Listenpreis habe ich nicht mehr bzw. die alte Konfiguration ist nicht mehr bei VW Nutzfahrzeuge abrufbar.

Viele Grüße Britta

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Super, gute Fahrt !

Das Indiumgrau war auch meine Wahl…. Okay, nicht ganz freiwillig, aber pure grey fiel leider durch im Haushalt.

 

Heute habe ich auch gestaunt, am 15.Juni 2022 bestellt, gestern doch noch 4 motion dazu bestellt.…..

Heute Bautermin und Auslieferungstermin wieder da… immer noch vor Weihnachten 2022.

Langsam glaube ich das doch…

 

 

Bearbeitet von Axel2190
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