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Erhöhung der Anhängelast auf 3,2t nach Auflastung - nur teilweise möglich?


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Hallo zusammen,

 

ich lasse mir gerade mit den Federn (blau), die es mal in Tom's Shop gab, und die ich inzwischen im T6.1 immer noch verwende, eine Auflastung eintragen. Damit komme ich von 3.080kg auf 3.200kg. Das passt auch soweit problemlos. Jetzt habe ich dem DEKRA-Onkel direkt gesagt, dass ich danach das haben will:

 

Anhängerkupplung, starr, bis 3200 kg Zuggewicht, für Volkswagen Transporter T5/T6

 

Da meint er geht, aber bringt mir fast nix. Weil: Leergewicht Cali 2.600kg laut Papiere und es dürfen 5.300kg (s. Typenschild vorn im Motorrad Beifahrer) Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten werden für Anhänger + Zugfahrzeug. Somit bleiben ja nur (5.300 - 2.600 = ) 2.700kg übrig (also +200kg, weil 2500kg habe ich ja jetzt schon). Die Terranger Stoßstange würde damit also nur eine Anhängelast von + 200kg bringen.

 

Jetzt meine Frage, ob man die 5.300kg "ändern" lassen kann bzw. was da dran hängt. Der DEKRA-Onkel meinte, das kann nur VW und die werden das nicht machen. Und das hätte ich gerne von euch mal verifiziert, Danke!

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans

Bearbeitet von hans_771
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Schau dich mal im TX-Board um… da gibts nen Zimmermann der 7,0to Gesamtzuggewicht hat/ hatte… vielleicht kommst Du da weiter. 
Von VW gibts dazu nix. 

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...und der heißt: "MeisterF"

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Habe zu den 7 to mögliches Gesamtzuggewicht noch folgendes gefunden:

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Aber ich verstehe es nicht und weiss es nicht, wie MeisterF dass bei TÜV und Zulassungsbehörde an der Vorgabe von VW vorbei durchbekommen hat. MMn kann das nur durch ein separates Gutachten oder durch Übersehen des Sachverständigen passiert sein.

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Die Stoßstange mit 3,2t würde ja nicht angeboten werden, wenn es da nicht eine Kombination geben würde mit dem T6, die das ermöglicht. Wahrscheinlich dann aber kein Cali…

Im Nachbarboard haben die ja alle die 5300kg erhöht bekommen, um das zu lösen.

 

Ein Anbieter low4life beschreibt das wie folgt als

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:

 

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Felgen und Reifen müssen dann natürlich auch noch passen…

Bearbeitet von hans_771
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  • 2 Wochen später...

Ich habe die Anhängelast und das Gesamtgewicht des Zuges bei meinen T6.1 California Beach per Einzelgutachten auflasten lassen. Ohne technische Veränderungen mit der original verbauten abnehmbaren AHK.
Allerdings gelten die erhöhten Werte nur bis zu einer Steigung von 8%. Da ich aber überwiegend im Flachland unterwegs bin, macht mir das eher nichts.

Eingetragen wurde in der ZB Teil 1 unter Ziffer 22:
"zu O.1:2655KG BIS 8% STEIG., DABEI MAX. ZUL. ZUGGEW. VON 5735KG BEACHTEN***"

Es war für mich eigentlich nur deswegen, um mit unserem Wohnwagen am Haken rechtlich auf der sicheren Seite zu sein ohne auf jedes einzelne Gramm Gewicht achten zu müssen.
Der hat ein zul. Gesamtgewicht von 2650 kg, welches wir aber bisher nie ausgereizt haben. Leer wiegt der mit Hausrat, vollen Gasflaschen, aber ohne Kleidung und Lebensmittel 2050 kg.
Ein größeres Problem war da schon das zul. Zuggesamtgewicht und dessen Einhaltung.
 

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Wie bei mir. Ich habe die Auflastung jetzt auch durch mit den Eibach Federn, muß das nur noch eintragen lassen. An das Zuggesamtgewicht wollte der DEKRA-Onkel nicht ran - darf ich fragen, wie du das genau hin bekommen hast? 5735kg reicht mir auch bei 8%. Danke!

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Ich hoffe, ich darf das hier so posten.
Du musst deinen Fahrzeugschein dahin schicken und ein Foto des Typenschildes der AHK, aus dem der D-Wert und die Stützlast hervorgeht.
In der Artikelbeschreibung steht zwar etwas von D-Wert ab 15,7, aber es geht auch mit einem kleineren D-Wert. Dann bekommt man aber logischer Weise eine 2800 kg oder mehr, sondern nur das rechnerisch und technisch mögliche (Siehe die von mir genannten Werte).
Mit dem Dokument der Berechnung für Dein spezifisches Fahrzeug geht es dann zum TÜV bei Dir vor Ort. Der fordert dann ggf. noch das Original-Gutachten für das Fahrzeugmodell von SK-Handel an. Das händigen die keinem Kunden aus, weil man es dann ja selbst vervielfältigen und verteilen könnte. So bekommt man dann die Abnahme vom TÜV, die auch nochmal ca. 100 EUR kostet. Nach der Abnahme kann man sich dann die Fahrzeugpapiere ändern lassen.

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Auf der Suche nach dem D-Wert meiner AHK ab Werk… Wo findet man das Typenschild? Wenn ich mich drunter lege sehe ich erstmal nix. Kann evtl. jemand sagen, wo ich suchen muss? Ist das hinter einer Plastikabdeckung? Danke! 

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Das Typenschild müsste auf dem Querträger der AHK angebracht sein. Irgendwie von unten neben dem Haken. Eventuell stört die beim T6.1 bis direkt an den Stoßfänger heranreichende Verkleidung von unten die Sicht .

Soweit ich mich erinnere, hat die Abnehmbare einen D-Wert von 14 ...

 

Grüße,

Erik

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OK, damit muss man dann quasi die Terranger nehmen oder mit weniger leben.

@Frankie72 welchen Wert hast du? Hast du die AHK ab Werk?

 

Edit: Ja ist blöd hinter der Verkleidung direkt rechts neben der Anhängerkupplung wenn man von hinten drauf schaut. Aber auf dem Foto meine ich eine 14,0 zu erkennen.

 

 

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Laut deren

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kommt man so nur auf 2575kg, also bei mir nur 75kg mehr als bisher erlaubte Anhängelast 🤔

 

Bearbeitet von hans_771
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Ich habe ebenfalls 14,0 kN und max. 120kg Stützlast. Damit habe ich vom og. Händler ein Gutachten für eine Anhängelast mit den von mir og. Werten bekommen.
Den "Rechner" habe ich gar nicht benutzt sondern denen einfach die Werte geschickt. Danach dann ein Angebot von denen bekommen.

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Ok, ich habe mal ne Mail geschrieben.

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Mit serienmäßigen 3080 kg sind dann die 2650 kg Anhängelast möglich bei D = 14 kN. Aber der Hauptvorteil liegt doch fast bei der entsprechenden Erhöhung der Gesamtzugmasse...

 

Grüße,

Erik

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Soweit richtig, die Frage ist nur, wenn man den Aufwand einmal betreibt, ob man sich dann nicht gleich noch die starre Anhängerkupplung drunter setzen lässt mit den 15,7. 
 

Bei meinem aktuellen eingetragenen Leergewicht von 2600 kg und 2500 kg Anhängelast hab ich ja theoretisch nur 200 kg Zuladung bis zu den 5300 kg Gesamtzuggewicht. Mein aktuelles Boot ist nicht ganz so schwer, aber etwas Reserve für die Zukunft wäre natürlich nicht schlecht.

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