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T6.1 Beach Camper zul. GG


hbilke

Empfohlene Beiträge

Moin Gemeinde,

 

bei einer näheren Betrachtung der Fz.-Papiere fiel mir folgendes auf und vielleicht kann ja jemand dazu was "amtliches" beitragen:

Bei F.1 und F.2 (techn. zulässige Gesamtmasse und im Zulassungsstaat zul. Gesamtmasse) - dort stehen 3080

 

in der Rubrik 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) steht:

F.1 / F.2 +100

 

Also hat dieser Cali eine tatsächliche zulässige Gesamtmasse von 3180?

Hat das was mit der unterschiedlichen Berechnung der Masse(n) bei PKW (also Basis MV) und WoMo (also Cali mit WoMo-Zulassung) zu tun? Oder hat VWNZ wegen der Cali-Ausrüstung quasi "stillschweigend" 100kg drauf gepackt?

 

Zusatzinfo: Es ist ein AT-Import

 

Grüße aus der Stadt der Abgasexperten und E-Mobilität 

 

Harry

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Amtlich kann ich dir zwar nix sagen, aber das dürfte auf den Änhängerbetrieb bezogen sein. Die Stützlast von 100kgs wird dann hinzuaddiert.

 

Thomas

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Genau, das gilt nur bei Anhängerbetrieb.

 

Musst nochmal genau im Schein schauen, die einzelnen Blöcke werden immer durch * getrennt… da müsste also noch was von Anhänger dabei stehen.

 

Bin auch schon drauf reingefallen beim schnellen drüberlesen.

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Da gibt

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es einen eigenen Eintrag mit +105 bei Hängerbetrieb auf der Hinterachse (7.2 und 8.2) ...

 

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Interessant… hab ich so noch nie gehört.

da würde ich dann doch mal bei TÜV o.ä. nachfragen…

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Bitte ein Bild vom Schein...

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da ist noch ein U. dazwischen - also die beien Einträge zusammen - somit wohl beim Hängerbetrieb. ...

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Das steht aktuell (D Modell 110kW Schalter mit F1/F2 jew. 3080kg) im Schein, bezieht sich ebenso wie die erh. Achslasten (7.2/8.2) auf den Anhängerbetrieb.

 

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Bearbeitet von gervais
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Ok, dann gilt das nur bei Anhängerbetrieb… wie gesagt die Blöcke im Schein gehören immer zusammen bis zum nächsten *.

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Hallo,

darf ich da mal eine Frage in den Ring werfen? 
wenn ich also einen Fahrradträger auf der AHK habe muss ich die nicht von den 3080kg abziehen, sondern habe dafür die AHK 100kg extra? 
vielen Dank Nicole

Bearbeitet von Hexenkoch
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Korrekt 👍

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Beziehen sich die +100 auch auf die hintere Achslast? 

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Nein, wie auf dem Schein zusätzlich steht, darf die zweite Achse (7.2, 8.2) mit +75 Kilo zusätzlich belastet werden.

Grüsse

FreshDizzle

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Also bei meinem Fahrzeugs Hein steht statt 75 eine 105 - ob das was mit den verbauten verstärkten Stabis was zu tun hat, weiß ich nicht. 

Zum Fahrradträger: den würde ich nicht als "Anhängerbetrieb" auffassen. Also keine Änderung beim zul. GG

Harry

 

 

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Da ein Fahrradträger kein Anhänger ist auch wenn er auf der AHK sitzt würde ich jetzt nein sagen, in diesem Fall gelten die Lasten wie beim Solofahrzeug.

Man darf ja auch schneller als 80 km/h mit dem Fahrradträger fahren, ein Teil der Begründung der höheren Lasten im Anhängerbetrieb liegt auch bei der niedrigeren Geschwindigkeit. 

 

Bearbeitet von MarBo
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