Otto Mayer Geschrieben 14. März 2011 Teilen Geschrieben 14. März 2011 Hallo ! Schon im Herbst hatte ich hier im Forum über die Lackschäden am Cali berichtet. Mitte Januar habe ich beim :-) einen Werkstatttermin für den 7.3. gemacht (also 6 Wochen Vorlauf) und mir wurde eine Woche Werkstattaufenthalt vorausgesagt. Neben den Lackarbeiten sollte noch die 40000er Durchsicht gemacht werden und die Schiene, an der die Jalousie befestigt ist, hatte sich hinten auf die letzten 5 cm gelöst. Ich habe den Cali wie verabredet am 7.3. abgeliefert und auf Nachfrage am Freitag erfahren, dass es noch einmal eine Woche dauert, bis der Cali fertig ist. Für die erste Werkstattwoche hatte ich extra Urlaub genommen, von heute an muss ich nun aber wieder arbeiten und brauch ein Auto. Der :-) hat mir einen Leihwagen für 38.- pro Tag angeboten. Da Lackierung und Jalousiehalterung aber Garantieleistung sind, frage ich mich und EUCH natürlich: "Sollte für die Leihwagenkosten nicht eigentlich VW aufkommen?". Gruß Otto Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 14. März 2011 Teilen Geschrieben 14. März 2011 Hallo, aus der VW Garantie hast du keinen Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Aus der Mobilitätsgarantie ebenfalls nicht, da Dein Fahrzeug ja nicht Opfer einer Panne geworden ist. Es kommt aber ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug aus der ge- setzlichen Gewährleistung in Betracht, wenn Du Deinen Cali auch bei dem jetzt die Reperatur durchführenden Händler gekauft hast und die jetzt durchgeführten Reperaturen zur Beseitigung von unbestrittenen Mängeln dienen ... Da du im Gewährleistungsfall so zu stellen bist als wäre der Mangel nie aufgetreten ... steht Dir auch ein kostenloses, an- gemessenes Ersatzfahrzeug zu ... die anteilige Zeit für die 40.000er Durchsicht (was auch immer das sein soll) mußt Du Dir anrechnen lassen. Insofern spreche Deinen Freundlichen darauf an, dass Du auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug bestehst (evtl. unter großzügigem Verzicht auf eine Nutzungsentschädigung für die erste Woche) ... und zwar ... aus der gesetzlichen Gewährleistung und NICHT auf der Grundlage der Werksgarantie. Dass es sich um einen Mangel handelt, das hat er aufgrund der Tatsache, dass er die Instandsetzung als Garantiearbeit abzu- rechnen bereit ist, zwar noch nicht ausdrücklich, aber in jedem Fall bereits konkludent bejaht. Sollte er hartnäckig bleiben hast Du mehrere Alternativen ... Du gehst zu einem Vermieter Deines Vertrauen und mietest ein ange- messenes Fahrzeug, dass aber (Schadensminderungspflicht) nicht teurer sin sollte als das vom Freundlichen ohnehin angebotene, und stellst ihm Deine Mietrechnung in Rechnung ... oder du mietest dass vom Freundlichen angebotene Fahrzeug und notierst neben Deiner Unterschrift, dass Du die Mietrechnung gegen ihn aus Ge- währleistung geltend machen wirst ... oder Du zahlst einfach die paar Euronen und vermeidest den ganzen Ärger und den evtl. folgenden Zeitaufwand zur Beitreibung Deiner Mietrechnung und wechselst den Freundlichen, natürlich auch bezüglich des zu- künftigen Neuwagenkaufs ... von Dir, Deiner Familie und wer dir sonst noch folgen möge ;-)) Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Otto Waff Geschrieben 14. März 2011 Teilen Geschrieben 14. März 2011 Hallo, dieses "rumgezicke" mit einem Ersatzfahrzeug hatte ich auch schon mal, auch Garantiefall, zum Glück war das Wetter schon und ich habe mein Fahrrad mitgenommen. Ich bin über den schlechten Service von/bei VW in diesem Bezug schon überrascht gewesen, kannte ich von Mercedes-Benz nicht, da bekommt man immer einen Ersatzwagen und wenn es nur ein Smart ist. Inzwischen habe ich ja gelernt, dass VW-Fahrer leidensfähig sind. Da es für den Cali nach meinem Geschmack leider keine Alternative gibt, muss ich diese Kröte halt schlucken. Aber unser Zweitwagen, da stehen ja alle Alternativen offen, das wird sicher kein VW werden. Grüße aus der Servicewüste Zitieren Link zu diesem Kommentar
Morgenwind Geschrieben 14. März 2011 Teilen Geschrieben 14. März 2011 Moin Otto, wir hatten bisher zweimal bei zwei verschiedenen die Garantieansprüche in Anspruch genommen. Beim ersten Mal war der Cali fast eine Woche "weg" .Ebenfalls mit Lackschäden am Dach und diesem ganzen Campinggedönst. In der Zeit ist uns zwar kein T.5 zu Verfügung gestellt worden, aber ein Lupo. Fuhr auch. Beim zweiten hieß es, wir können einen mieten. Fanden wir schon recht kleinlich, zumal wir eine recht weite Anfahrt hatten. Meine Mutter hat einen Touareg und wenn der Wagen ( schon aus der Garantiezeit) in der Werkstatt ist, wird ihr beim immer ein Fahrzeug angeboten. Alternativ wird sie nach Hause gefahren und auch wieder abgeholt. Es wird wohl von Werkstadt zu Werkstadt unterschiedlich gehandhabt. Ich würde das einfach mal im Gespräch einfließen lassen, dass es auch gefälligere Werkstätten gibt, die serviceorientierter arbeiten. Viele Grüße Isabella Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 14. März 2011 Teilen Geschrieben 14. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, naja ... ein Ersatzfahrzeug kostet Geld und kann nicht als Garantieleistung mit VWN abgerechnet werden ... Ein Freundlicher, der das Fahrzeug verkauft - und damit evtl. auch noch etwas verdienen durfte - tja, der übernimmt wohl auch mal freiwillig die Kosten ... sei es aus Kundenorientierung, oder gezwungenermaßen aus Gewährleistung, oder seltenst - aus purer Nächstenliebe. Ein Freundlicher - zumal weitab vom Wohnort des Kunden - der das Auto weder verkauft hat, noch sich berechtigte Hoffnungen auf irgend- ein weiteres Geschäft mit dem Fremdling erhoffen kann, der tut sich damit schon deutlich schwerer ... mit der Nächstenliebe. Soweit VWN also die Kosten nicht im Rahmen der Werksgarantie übernimmt, solange wird sich am uneinheitlichen Bild in Sachen Ersatzfahrzeug Nichts wesentliches ändern ... Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
calimerlin Geschrieben 14. März 2011 Teilen Geschrieben 14. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist sicher richtig... Als langjähriger Kunde hatte ich in meiner Werkstatt noch nie Probleme, bei Garantiearbeiten einen kostenlosen Leihwagen zu bekommen. Im Gegenteil...wenn ich einen Termin ausmache, werde ich immer gefragt, ob ich ein Ersatzfahrzeug brauche. Und wenn ich mal ohne Termin reingeschneit bin und kein Auto zur Verfügung stand, hat man mir immer angeboten, mich nach hause zu fahren. ....es gibt sie noch, die freundlichen... :] zufriedene Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar
T5rucker Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 Hallo liebe Gemeinde, hatte solche Dinge auch schon. Leihwagen war nötig, habe ich mir von Euro Mobil geliehen und die Rechnungen bezahlt. Mit den Freundlichen zu diskutieren bringt nix. Aber: Habe bereits zweimal an die VW-Serviceabteilung in WOB sehr höflich geschrieben, die Sachverhalte beschrieben und gefragt, ob sie mir die Kosten erstatten. Die Schnellsten waren sie zwar nicht, hat aber immer geklappt und zwar zu 100 %. Rückablwicklung in Form von Gutschriften liefen immer über meinen stets zuvorkommenden und guten "Freundlichen". Wenn man den Anschaffungspreis bedenkt, kann man auf jeden Fall ein fehlerfreies Fahrzeug erwarten, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Was hat denn der Anschaffungspreis mit der Fehlerfreiheit zu tun? Ein Polo muss genauso funktionieren wie ein T5. Zitieren Link zu diesem Kommentar
malle Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 Hallo, ich bin mir da nicht sicher, würde aber meinen, dass ein Leihwagen aufgrund der Mobilitätsgarantie gestellt werden müßte. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Morgenwind Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 So sehe ich das auch. Also bei Opel war das überhaupt kein Thema. Kupplungsseil gerissen und in der Zeit gab es ein Ersatzwagen. Als unser Dicker letztes Jahr eine Woche in der Werkstatt war, gab es auch keine Probleme und der meinte, innerhalb der Werksgarantie ist das üblich. Bei einem andern wurde es aber - auch innerhalb der Garantie- abgelehnt. Wir haben dann nicht diskutiert, weil noch einen Wagen haben. Aber nachvollziehbar ist das auf keinen Fall. Viele Grüße Isabella Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 Ein Ersatzwagen steht dem Kunden im Rahmen der Mobilitätsgarantie nur zu, wenn er eine Panne hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Moin, bei der Mobilitätsgarantie wird m.W. der Leihwagen auch übernommen, so war´s jedenfalls letztes Jahr, als ich per Auflieger in die Werkstatt musste. Nur bei Garantiearbeiten, zu denen man selbst zum fährt, gibt´s wohl keinen Leihwagen. Edit: Tom war schneller. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 Hallo, ich hab das Thema jetzt schon so oft beantwortet ... ich will nicht mehr ... Kostenloses Ersatzfahrzeug aus Gewährleistung = Ja Kostenloses Ersatzfahrzeug aus Mobilitätsgarantie = nur bei "Panne" Kostenloses Ersatzfahrzeug aus Werksgarantie = Nein Kostenloses Ersatzfahrzeug aus Garantieverlängerung = Nein Kostenloses Ersatzfahrzeug aus Kulanz = Nein Kostenloses Ersatzfahrzeug aus Kundenorientierung = Händlerabhängig Kostenloses Ersatzfahrzeug aus individueller Vertragsergänzung = möglich klar ? Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wie Kloßbrühe.... Ich hab´s aber heute von Dir zum ersten Mal gelesen..... Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 Hallo, zuletzt ein paar Beiträge weiter oben .... aber gräm Dich nicht, ich habs ja noch der Vollständigkeit halber erweitert ... Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
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