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T6.1 Neuwagenkauf: Statt Lieferung jetzt 1250,- Aufpreis aufgrund gestiegener Rohstoffpreise?!?!


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Hallo,

ich habe Anfang März 2021 einen T6.1 Multivan als Neuwagen bei einem Händler in Deutschland (nicht VW Vertragshändler) bestellt, 

jetzt habe ich wieder mal nach der Lieferzeit gefragt und der Händler sagte: In 4-6 Wochen könnte das Fahrzeug ausgeliefert werden, aber nur, wenn ich einen Aufpreis von 1.250,-€ aufgrund von gestiegenen Rohstoffpreisen zusätzlich zahle.

VW würde das Fahrzeug sonst nicht ausliefern, da VW sonst Minus machen würde, er würde damit auch nur einen Teil des Aufpreises von VW an mich weitergeben.

Das ist eine riesen Sauerei: VW liefert vermutlich bevorzugt die Fahrzeuge schneller aus, die eine bessere Marge haben und kommt dann mit der Rohstoff-Argumentation

oder der Händler will mich verar...

 

Meine Frage: Hat einer von Euch aktuell eine vergleichbare Situation?

 

Vielen lieben Dank und Gruß

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Ich vermute mal der Händler ist da der Problembär. VW hat gewiss eine grössere Marge als 1250€. 

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Das ist schon krass, erinnert mich an sehr unseriöse Machenschaften,

 

Da auf nichts einlassen, auch auf keine längeren Diskussionen ob mit (Besser) oder  ohne Zeugen.

 

Das was in Deinem Kaufvertrag steht, den Du und der Händler unterschrieben haben, bezahlst, sonst nichts, mehr geht Dich nichts an. Wenn er deswegen die Lieferung verweigert kannst ihn darauf hinweisen, dass Du Ihn dann schadenersatzpflichtig machst für den Fall, dass Du ein vergleichbares Produkt anderweitig teurer erwerben musst.

 

Wenn der Hinweis nicht fruchtet:

 

Gehe da erst einmal zur Rechtsberatung bzw. zum Anwalt, wirst sehen, das klärt sich blitzschnell.  Musst halt dann schon exakt minutiös das machen, was der vorschlägt. Am besten Du lässt ihn das gleich selber machen, auch wenn es etwas kostet, das ist gut angelegtes Geld. Du formulierst das dann evtl. um und gräbst Dir damit juristisch Dein eigenes Grab. 

 

Ansonsten würde ich mich als "Rookie" einmal vorstellen und mein Profil vervollständigen, dann sehen sich mehr gemüßigt, Dir hier zu helfen.

 

Grüße F.S.

Bearbeitet von f.schulz
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Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass VW zu solchen Tricks greift.

Das klingt für mich nach einem miesen Händler. Keine Gespräche mehr ohne Zeugen und einem mitlaufenden Mikrofon damit Du und der Zeuge sich besser erinnern können 😉

 

Wenn Du z.B. beim ADAC, hast Du die Möglichkeit einer jur. Beratung.

Hast Du eine KFZ-Rechtsschutzversicherung, kann DIr schon fast nichts mehr passieren.

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Kommt doch darauf an, was in den AGB steht. Der Preis des Kaufvertrages ist in vielen AGB nicht unveränderlich. VW hat Preissteigerungen umgesetzt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat der Händler recht. Die Kommunikation, so sie in dieser Form stattgefunden hat, deutet eher auf eine beschränkte kundenfreundlichkeit hin. Man kann auch dem Kunden mitteilen, dass eine Preiserhöhung durch VW erfolgt ist, dies einem Leid tut, aber gemäss AGB dem Kunden weiter belastet wird. 

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vielen lieben Dank für die schnelle Reaktion, den Weg über den Anwalt habe ich auch schon geplant, ich wollte nur hören ob ich ein "Einzelfall" bin, dann liegt es vermutlich am Händler und nicht an VW

Vielen Dank auch für den Tipp mit meinem Profil, werde ich machen :)

Besten Gruß

Auf die AGB schauen ist immer ratsam, vielen Dank, der Händler hat aber keine AGB (hätte ich auch noch schreiben können, Entschuldigung)

Das VW versucht solche Preiserhöhungen gegen Händler durchzusetzen könnte schon sein, aber letztlich ist das das Risiko vom Händler und nicht mein Risiko.

Ich glaube ich habe gute rechtliche Aussichten das abzuwenden.

Vielen Dank für die rasche Antwort.

LG

Der Tipp mit dem ADAC ist super, ich bin zufällig im ADAC und habe es auch schon entsprechend auf der Seite eingeleitet, vielen Dank, super

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