Baltic-600 Geschrieben 29. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 Moin, mich würde mal interessieren, was an Gebühren bei einer Wandlung auf einen zukommt. Was habt ihr bei welcher Laufleistung und Nutzungsdauer bezahlen müssen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Knox16 Geschrieben 29. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 Was möchtest du denn verwandeln? Zitieren Link zu diesem Kommentar
AndyWIL Geschrieben 29. Dezember 2021 Online Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 Hi. Vermutlich meinst Du mit Wandlung die Rückgabe deines Fahrzeugs aus entsprechenden Gründen. Zwar kann ich Dir keine genaue Rückmeldung hierzu geben, aber ich hatte mal einen PKW den ich letztlich beim Händler gewandelt habe. Damals wurde meiner Erinnerung nach ein von ADAC angegebener Richtwert/Faktor in die Ermittlung einbezogen. Ich habe dann quasi anteilig die Nutzungsdauer vom Kaufpreis abgezogen bekommen. Weitere Gebühren hat mir der damalige Händler nicht abgezogen, allerdings wäre ich heute noch dort Kunde, wenn ich einen Ford fahren würde. Er hat sich sehr verständnisvoll positioniert, nachdem alle Versuche der Mängelbeseitigung gescheitert sind. Vielleicht wäre eine Beratung durch den ADAC ja denkbar. Viele Grüße Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
Baltic-600 Geschrieben 29. Dezember 2021 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 Es geht um die Rückgabe des Fahrzeuges. Einige haben ja bereits gewandelt. Mich würde interessieren, wie die Abrechnung ausgesehen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Westwind Geschrieben 29. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 Hallo Baltic-600, Ich hatte auch schon eine ähnliche Fragestellung. Vielleicht hilft Dir der Beitrag weiter. https://www.caliboard.de/topic/28596-welche-gesamtlaufleistung-bei-wandlung/ Ich wäre an weiteren Erfahrungen interessiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
m.c.krohn Geschrieben 30. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2021 (bearbeitet) Kaufpreis geteilt durch zu erwartende Gesamtlaufleistung multipliziert mit tatsächlich gelaufenden Kilometer. Beispiel: 80.000 (Kaufpreis) / 300.000 (KM) * 15.000 (tats. KM) = 4.000 € Kein Erfahrungswert, sondern die Aufrechnung, wie sie durch die Rechtsprechungen erfolgen. Grüße m.c. Bearbeitet 30. Dezember 2021 von m.c.krohn Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 30. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2021 Zu diesem Thema gibt es im Board und auch "drüben" schon jede Menge Lesestoff. Die Nutzung ist das Eine, gegenzurechnen ist aber in jedem Falle der Kapitaldienst und die evtl. getätigten Ein- und Umbauten und sonstige Investitionen ins Fahrzeug. Da wären unter anderem die Finanzierungskosten für die 80.000.- Euro ! Dies gilt auch wenn man eigenfinanziert hat. Eine Beratung bei einem guten Anwalt sollte bei diesem Betrag schon noch mit drin sein. Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
Grande Geschrieben 16. Januar 2022 Teilen Geschrieben 16. Januar 2022 Es gibt ja nun einige Forumsmitglieder, die ihr Fahrzeug mittlerweile gewandelt haben, einige davon haben sich gleich ein neues Fahrzeug bestellt, einige haben etwas gewartet oder warten noch! Wie sind da die Erfahrungen, sind im direkten Vergleich die Mängel weniger / geringer …. oder finden sich am Ende doch wieder die gleichen Probleme? Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass ein Forumsmitglied bereits über die zweite Wandlung spricht! Zitieren Link zu diesem Kommentar
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