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pACC


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Also vielleicht könnte man mal näher drauf eingehen was alles gemacht werden muss und wie es gemacht werden muss. Oder möchte man hier sein lukratives  Geheimnis nicht offenbaren? 

Bearbeitet von Alec_Myr
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Das vermeintlich lukrative Geheimnis ist bei Kufatec für ca. 680.- Serien ACC, oder 350.- bei nachcodiertem ACC erwerbbar. 

 

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Es wird ein VW Adapter benötigt, der nicht zum Preis eines OBD Adapters, oder VCDS erhältlich ist. Und der Kollege, der es macht weiß was er tut. Bei Interesse anschreiben und machen lassen.

 

Bearbeitet von Kini
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Der Adapter ist nicht das Problem. Dieser ist für 60-90 Euro zu erwerben. 
 

vielleicht kann und Trust erleuchten was alles gemacht werden muss. 
 

 

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Ich habe mir auch das pACC von Trust2K codieren lassen.

 

Sehr netter und kompetenter Kontakt. Ich bin begeistert über den Zugewinn an Komfort durch das pACC.

 

Volker

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Man braucht einen ODIS System mit VW-Zugang! Dieser ist gewerblich zu bekommen. Der kostet aber seinen Preis, deshalb wird das auch umgelegt, also VW weiß was hier betrieben wird und ist auch von VW in gewissen Rahmen so vorgesehen = SWAP (Software as Product) mit Software noch Geld zu verdienen. Wie gesagt den bekommt jeder freie Gewerbetreibende auch. Problem ist eher dass sich keiner damit auskennt, da man sich ja damit beschäftigen müsste und die Ausbildung zum Mechatroniker (Teilertauscher) nicht mehr reicht. Ist jetzt böse beschrieben, aber so ist es doch. Jemand aus der Werkstatt hat doch gar nicht die Zeit und den Tarif dass er sich noch mit Problemfindung und Lösung beschäftigen darf. Das sind fixe Pauschalen. Alles was davon abweicht sind extra Kosten, welche kein Freundlicher leisten möchte. Darum gibt es ein paar Leute hier, welche das halt halt dann machen, weil sie es können. Bei so einem ODIS System mit Zugang sprechen wir von 5 - 10 TEUR und nicht vom Wert eines einfachen Interfaces. 

Was hier gemacht wird ist keine Moskau-Hinterhof-Methode sondern das was VW zulässt. Ihr glaubt doch nicht wirklich dass der Laden VW, hier nicht mitverdient und nicht mitbekommt was passiert. 

 

Es wurde doch schon beschrieben, dass es nicht nur codieren ist sondern dass hier ein Firmwareflash auf den Sensor kommt, welcher nur mit VW Original-Daten funktioniert. Es ist nicht immer alles Satans-Werk :D;)

 

Ich bin auch Kunde von Trust und er hat es sehr freundlich und ausführlich mit sehr viel Geduld erklärt was er macht. Ich bin schon auch Spießer hatte aber nicht den Eindruck, dass hier illegale Geschichten passieren. Ich bin selber gerade mit der digitalen Transformation beschäftigt. Ich behaupte alles was hier gemacht wird, ist von VW so geplant, aber sie bekommen es im Moment selber nicht besser gebacken, weil sie ihre Programmierer auf e-Mobilität setzten und nicht auf We Connect und pACC. Leute sind auch für VW rar. 

 

Und wie auch schon mehrfach geschrieben die rechtliche Situation ist hier relativ klar, es wird ja nicht im Tesla-Server Level 5 programmiert, sondern alles was hier gemacht wird ist Level 2. Der Fahrer hat die Verantwortung, selbst wenn er sich auf ein fehlerhaftes System verlässt ist er immer noch selber schuld. Wenn von euch jemand mit 180 auf der Autobahn mit dem originalen ACC auf das Stauende zu rast und wissentlich nicht bremst obwohl er die Situation erkannt hat, kann am Ende nicht sagen der Sensor hatte einen Fehler oder das ESP hat nicht ordentlich geregelt, wenn ich die Schankwand umwerfe, weil ich den Kurvenradius mit zu hoher Geschwindigkeit zu eng genommen habe. Das passt dann genau so keinem, wie wenn das Auto bei falsch erkannten 10 bremst. 

Die Systeme sind nicht perfekt, darum Assistenz. Ist wie in der Arbeit, mein Assistent übernimmt auch nicht die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgabe :D

 

VG 

Bearbeitet von Flo83

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Nur weil es mit ODIS geht heißt es nicht das es rechtlich korrekt ist. Ich würde bezweifeln das dieses ein SWAP Funktion ist.

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Das ist richtig auch mit ODIS bleibt die Verantwortung beim Fahrer! So fehlerhaft das System auch arbeitet, es wird keinen Fahrerbefehl übersteuern. 

Würde vorschlagen es dann nicht zu machen ;) 

 

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das kommt wenn man SWAP und VW googelt als Beispiel für den Golf. 

Bearbeitet von Flo83

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Ich hatte zu dem Thema jüngst ein längeres Gespräch mit meinem TÜV Ing. "Zufällig" sind wir alle Dipl. Ing Fahrzeug und seit mehr als 25 Jahren in Entwicklung und Homologation resp. TÜV Sondereintragungen tätig.  => Seine Meinung und auch unser aller Ing. Verständnis:

Ist die Funktion vorhanden und in der Fzg EG Betriebserlaubnis mit homologiert, fährt man "nur ohne Betriebserlaubnis", simpel zu korrigieren durch nachträgliche Eintragung mit Verweis auf Gleichwertigkeit der orig. Installation. Ist die Funktion ab Werk nicht homologiert, gibt es keine Möglichkeit der nachträglichen Sondereintragun per se. Eine Einzelabnahme tut sich niemand an. Hat der Herr XY aber alle Vorraussetzungen dazu geschaffen, dann "why not" ? Alles konform. Er ist Hersteller des Produktes und trägt die volle Verantwortung. Nicht der Fahrer.

Interessiert das jemand ausserhalb BRD ? Ich bezweifle es. Aber eine deutsche Vollkasko Versicherung könnte problemlos bei entspr. Schaden "einhaken". Die Daten werden übergeben incl. Unfallprotokoll wie in der Bedienungsanleitung nachlesbar ist.  > Kein Kläger kein Richter, aber wenn doch, möchte ich 2022 nicht in diese Situation kommen. Ganz abgesehen davon dass das Auto dann erstmal Jahre lang stillsteht bis zur endgültigen Klärung...

 

Ich möchte hier keinesfalls mit dem Finger wedeln, aber die Anforderung der STVZO könnte man mitbenken vor dem Eingriff und wir haben hier ein sehr gemischtes Publikum.

Nicht alle wissen den Unterschied von L2 zu L5 und scheinbar niemand hier, dass in Deutschland das Produktsicherheitsgesetzt über allem steht.  Beschleunigt das Auto plötzlich grundlos ... ist es kein sicheres Produkt. Die Haftungsfrage eindeutig gesetzlich geregelt.

 

Das We-Upgrade ist eine Herstellernachrüstung und ein anderes Thema da VORHER nachhomologiert vom Hersteller. Bitte nicht vermischen.

 

Gute und entspannte Fahrt

Benno

 

PS

die dauerhafte Start Stop Deaktivierung ich mir nach Garantieablauf gönnen, dem Turbo zuliebe... auch wenn sie eindeutig gegen die EG ABE verstösst: "Verschlechterung des Abgasverhaltens"...

 

 

 

Bearbeitet von Benno_R
Tippfehler
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Aha, ein sich sehr gut auskennender Ing. vertraut der seit Jahrzehnten bewährten Start-Stop-Technik nicht… und möchte daher mit erloschener Betriebserlaubnis umherfahren… das ist interessant… 🤔 Vor allem wenn im gleichen Beitrag von solchen Eingriffen abgeraten wird…. Lustig..

 

Ich habe bisher noch niemals, auch in keiner Werkstatt oder von sonstigen qualifizierten Personen, von Problemen, Verschleiß oder Schäden aufgrund von Start-Stop gehört oder gelesen.

Auch aus eigener Erfahrung bei mehr als 250000km mit eigenen oder Dienstfahrzeugen mit dieser Technik, ist mir kein derartiges Problem bekannt…

Wenn einer der Parameter (Spannung, Temperaturen etc.) nicht passt, dann schaltet der Motor auch nicht ab.

Und die wirklich uralten Probleme mit verbranntem Öl an der Laderwelle sind schon ewig Geschichte…

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Wenn eine Firma wie Kufatec dies anbietet würde ich mal davon ausgehen, dass die Funktion mit homologiert wurde. Was ich aber nicht verstehe ist, warum ist die Freischaltung bei vorhandenem ACC teurer als bei nachgerüstetem ACC.

Und warum VW dies nicht von vornherein freischaltet.

 

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Wieso braucht VW für die e-Mobiltät soviel Programmierer? Ich hätte eher gedacht Elektro-Ingenieure für die Leistungselektronik.

Oder bastelt VW jetzt an einem eigenen Betriebssystem für ihre MEB-Plattform?

Alles rund um autonomes Fahren und Infotainment System müsste doch unabhängig vom Antriebssystem sein, oder?

 

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Hi  Benno,

 

danke für die Infos. Ich hätte eine Frage zur nachträglichen Eintragung.

Für das pACC braucht es erst mal das ACC um beim Thema zu bleiben. Dieses wäre ja für den T6.1 homologiert, nun codiere ich das ordnungsgemäß wie bei einem Serienfahrzeug und fahre damit zu TÜV. Der würde mir dann ACC, oder analog z.B. Fernlichtassi, bzw. LaneAssist, eintragen? Damit gäbe es kein Problem mit der Betriebserlaubnis?

 

VG Kini

Bearbeitet von Kini
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Es werden garantiert nicht alle Funktionen die beim Baukasten theoretisch möglich und in den vorkonfektionierten Steuergeräten vorhanden sind, bei allen Konzernfahrzeugen getestet und erprobt…

Das heißt, nur weil es aufgrund vorhandener Hardware und deaktiviert vorhandener Software möglich ist etwas freizuschalten, ist noch lange nicht gesagt dass diese Funktionen bei jedem Fahrzeug sicherheitskonform funktionieren.

 

Es ist eben schon ein Unterschied ob man Golf fährt oder eine Schrankwand wie den Cali…. Wenn das System nicht weiß in welchem Fahrzeug, mit welchen Parametern es läuft, ist das nicht Sinn der Sache.

 

Wo ein Golf noch locker mit 100km/h eine Kurve schafft, ist es für ein schwereres Fahrzeug vielleicht schon zuviel… 

Das mag zwar extrem unwahrscheinlich sein, dennoch möchte ich nicht derjenige sein der bei einem solchen Prozess im Gericht sitzen muss. 

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Ich denke, das liegt daran, dass die Integration des Fahrzeuges in die Software bei E-Mobilität viel besser und tiefer sein muss. Siehe Tesla. Da reicht es nicht, ein unfertiges MIB3 in das MJ2020 eine Busses zu rotzen, weil die anderen es ja auch nicht besser können. Bei ID3 und ID4 schauen alle zu Tesla und zeigen mit den Finger auf VW, weil VW erwartet hat, dass sie mit dem Aufwand der letzten 15 Jahre so weiter machen können. Aber Pustekuchen.

Jetzt geht es an die Software. Und wie es in der Automobilbranche so ist: Die Leute von heute, designen das Auto für in 8 Jahren. Nicht alle, der damals 5000 gesuchten Softwareleute, sollen nur die aktuellen Probleme fixen.

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Der Witz ist aber doch, dass gerade das zugelassene ACC wieder in eine Kurve beschleunigen würde, wenn ein langsamere Fahrzeug vor einem abgebogen ist - das klügere pACC mit Kenntnis des Straßenverlaufs hingegen nicht.

 

Hier geht es um die digitale Nachrüstung einer an sich problemlos möglichen Sicherheitsfunktion. Ein Fahrzeug mit pACC verhält sich vorsichtiger als eins nur mit ACC.

 

Ich begreife nicht, warum immer wieder mit Beispielen dagegen argumentiert wird, die aus einer ganz anderen Befindlichkeit oder Befürchtungslage - nämlich etwas Kritisches, Nachlässiges oder einfach aus Geiz nicht Bezahlte hineinzuflanschen - heraus geboren sind.

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Genau 

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