Zum Inhalt springen

Genaue Definition „fest verbauter Kocher“ für Womo-Zulassung


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

kann mir jemand die genaue Definition für den „Kocher“ sagen?

Muss der nur fest verschraubt sein, oder tatsächlich irgendwelche genormten Töpfe tragen können?

Ich koche nicht im Bus und will den Platz auch nicht opfern - meine Idee ist aktuell ein faltbarer Bundeswehr-Esbitkocher (zigarettenschachtel-groß) IM Handschuhfach montiert.

 

Danke!

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Hi, glaube die Antwort kannst du dir selber beantworten. Es muss sich theoretisch um eine fest verbauten Kocher handeln der an dem verbauten Ort auch genutzt werden kann und für die Nutzung in Fahrzeugen geeignet sein. Selbst ein Kartuschen Kocher dürfte nicht im Fahrzeug genutzt werden und dürfte hier auch keine Zulassung bringen aber in der Praxis gibt es Prüfer die es akzeptieren, Versicherungen aber keine wenn was passiert da diese Geräte keine G607 Prüfpflicht haben und auch der Einbau nicht den Vorschriften entspricht..... glaube mir wenn es so einfach wäre würde vw der erste sein der kocher für ein paar Euro verbaut um eine Zulassung als womo zu erhalten. 

 

Gruss

Andreas

Link zu diesem Kommentar

Hallo,

 

Dies wurde bereits mehrfach hier diskutiert. Erstens: es kommt auf den jeweiligen TÜV-Prüfer an, evtl. auch auf das Bundesland.

Das Wichtigste beim Beach ist, dass der Kocher nicht einfach mit Bordmitteln entfernt werden kann. Dann gibt es noch das Thema, wo die Energie herkommt - ein Kartuschenkocher ohne Innenraumzulassung hat geringere Chancen. Von genormten Töpfen ist mir nichts bekannt.

Manche Prüfer akzeptieren eine Heckküche (z.B. Induktionskocher fest am MFB verschraubt und MFB nochmals über die werksseitigen Schrauben hinaus fixiert.), andere bestehen auf eine von innen zugängliche Kochgelegenheit.

Einfach mal die Suchbegriffe "Wohnmobilzulassung" und ähnliche hier eingeben und durchlesen. Das mit dem Esbitkocher im Handschuhfach kannst Du mMn vergessen.

VG Hendrik

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

Bundeswehr Esbitkocher ist albern, zum Aufwärmen von EPA‘s wie auch im KFZ.

Die zum Enbau geeigneten und somit für eine Abnahme für ein Womo tauglichen Geräte unterliegen einer Norm und haben z. B. eine Zündsicherung.

Neben diesem Forum ist das Netz voll von Erläuterungen. 

Im Falle der Wohnmobilzulassng treffen steuerliche und technische Normen aufeinander und ergänzen sich vortrefflich. 😉



 

 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Geil! Einfach nur geil! 🤣

 

Wenn Du das durch kriegst, schick mir bitte den Namen des Prüfers.   😅😉 

 

Raclette auf der A19 auf dem Weg an die Ostsee, ein Träumchen 

😅

 

Tagträumend

Robert 

Link zu diesem Kommentar

Eben deshalb fragte ich nach der genauen Definition.

G607 kommt wohl nicht zur Anwendung, da nicht gasbetrieben.

DVGW Norm ebenfalls nicht, da kein Gas.

Zündsicherung ist auch erfüllt: kein Esbit-Stein, keine Zündung…

Kocher mit Festbrennstoffen/Brennpasten dürfen auch in Innenräumen betrieben werden - macht jeder beim Silvesterbuffet.


Ich baue darauf, dass noch niemand so quer gedacht hat..und ich finde auch nirgendwo, dass der Kocher tatsächlich kochen können muss….

Link zu diesem Kommentar

Nicht Innenraum: Kfz.

Du willst mit minimalem Einsatz eine Wohnmobilzulassung erreichen um deinen wirtschaftlichen/steuerlichen Aufwand zu optimieren. 
Gas kann,  muss nicht. Schon bei Dehler gab es Spirituskocher. Flüssiger Spiritus.

Wohnmobile mit Holzofen gibt es einige. Boote auch. 
Damals, zu T2 Zeiten gab es Kocher  im Bulli in  der umlegbaren Rücklehne des Beifahrersitzes….

Die Leute wollten reisen, nicht die Zulassung optimieren. 
Von denen gibt es hier enige😉.


 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

Der Kocher muss nicht unbedingt für Innenräume zugelassen sein. Und zwar dann, wenn er so montiert ist, dass er nur bei geöffnetem Fahrzeug nutzbar ist. Z.B. auf einem Heckauszug.

Kartuschenkocher sind gemäß aktuellem VdTÜV Merkblatt durchaus möglich.


PS: hier gab es doch schon mal so einen Spezialisten mit so einem Minikocher, oder?

 

Link zu diesem Kommentar

Der fest verbaute Kocher ist der Knackpunkt bei der Umschlüsselung als Wohnmobil, die ca. €250,- an jährlichen KFZ Steuern spart.

 

Wenn man nicht ständig eine Küchenzeile spazieren fahren möchte, den Bus auch im Alltag und zu Transportzwecken verwendet und zum campen auf modulare Lösungen setzt, die vorrangig draußen verwendet werden sollen, wird es sehr schwierig.

 

Aktuell sitze ich ja noch im Wartezimmer auf einen Beach Tour Edition, bin aber sehr an dieser Thematik interessiert.

 

Nach meinen jetzigen Erkenntnissen ist ein Elektrokocher an einer VDE konformen Landstrominstallation wohl die praktikabelste Strategie für eine einfache und platzsparende Umsetzung.

Link zu diesem Kommentar

Hihihi... Die Idee mit dem Esbit-Kocher im Handschuhfach ist klasse. Ich denke aber, daß Du selbst bei dem nachsichtigsten Prüfer, der auch ordentlich Humor hat, damit nicht durch kommen wirst. Wenn Du aber einen "echten" Kocher benötigst, der auch noch klein ist, dann guck Dich mal nach kleinen Benzinkochern um. Ich selber habe so einen kleinen "Russenkocher" ->

You do not have the required permissions to view the link content in this post.

in meiner Sammlung.  Vielleicht kommst Du ja damit durch, wenn Du den an einer Stelle anschraubst, an der er Dich nicht stört und Du ihn trotzdem benutzen könntest. Zur Vorführung beim TÜV ne Dose Ravioli mitnehmen...

 

 

EDIT:

 

Gerade bei ebay-Kleinanzeigen gesehen ->

 

Bearbeitet von Prof_Farnsworth
Link zu diesem Kommentar

Laut aktuellem VdTÜV-Merkblatt 740 (Stand 30.08.2019), 7.2.7, ist die Verwendung von Gaskartuschenkochern möglich. Danach sind diese Geräte "Gasgeräte" und keine "Gasanlagen" im Sinne des DVGW. Es ist also nicht zwingend ein Gaskasten etc. erforderlich.

Die Geräte müssen "fest eingebaut" sein, wobei nur eine Verbindung mittels Gasschlauch (oder bei Elektrokochern mittels Stromkabel) nicht als feste Verbindung zählt. Genauere Angaben zum verwendeten Befestigungsmittel werden aber nicht gemacht. Auch nicht, ob die Befestigung mit "Bordwerkzeug" lösbar ist oder nicht. Meiner Meinung nach erfüllen 2 normale Schrauben die Anforderung. Wichtig ist, dass die Kartusche im montierten Zustand wechselbar ist. Gleiches gilt auch fü die Befüllbarkeit von Spirituskochern.

Ebenfalls vorgeschrieben ist ein ausreichender Hitzeschutz für angrenzende Fahrzeugteile. Beim Kocher im Handschuhfach dürfte das schwer werden...

Bei Nutzung im Fahrzeuginneren muss der Gaskocher eine Zündsicherung haben. Ausnahme:

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Das Merkblatt zeigt übrigens einen Mikroküchenblock (Minikocher und Minispülbecken ähnlich meiner m- und iwBox) als Positivbeispiel für die zulassungsfähigen Minimalanforderungen. Nur ein fehlender Hitzeschutz wird bemängelt.

Ebenfalls als zulässig wird ein Primus Tupike mit normaler Schraubkartusche in einer Schublade eines festen Heckausbaus (ähnlich Vanessa Heckküche) dargestellt.

Link zu diesem Kommentar

Danke für die Anregungen!

Ihr geht aber alle davon aus, dass man den Kocher auch tatsächlich benutzt.

WO steht genau, dass der Kocher auch kochen können muss?
Und wenn es irgendwo steht, was ist die genaue Definition? Soundsoviel Liter in soundsoviel Minuten? In welchem Topf?

 

Ein zusammengefalteter Esbitkocher braucht m.E. auch keinen Hitzeschutz - von dem geht ja keine Gefahr aus, da er nicht benutzbar ist…

 

Hier regnet es, heute Nachmittag fahr ich mal auf einen Kaffee zum TÜV glaube ich.

Link zu diesem Kommentar

Guggst du StVZO. Du benötigst nicht einen "Kocher", sondern eine "Kochmöglichkeit". Auf einem nicht funktionierenden Kocher ist kochen nicht möglich. Also ist es keine Kochmöglichkeit.

Laut Merkblatt ist "auf eine ausreichende Feuersicherheit beim Kochbetrieb zu achten".

 

Link zu diesem Kommentar

Also, ich habe vor kurzen den T5 meine Tochter umgebaut und als WOMO Schluesseln lassen. Der Kocher ist dabei ein essentiller Teil gewesen und durchaus kritisch betrachtet gewesen. Ich habe mich vorher in die Thematik im Netz eingelesen und wie Knox16 geschrieben hat gibt es ein klares Regelwerk. Uebrigens welches widerum von jedem Pruefer unterschiedlich bewertet ist. Ein NORMALER Gaskartuschenkocher wird in der Regel nicht akzeptiert auch nicht wenn dieser eine Zuendsicherung hat. Das einizige was geht ist der Spirituskocher von Origo den gibt es aber nicht mehr. Viele verleihen diesen mittlerweile auf den bekannten Plattformen. Ich halte das fuer schlichtweg SCHWACHSINN und eigentlich ist das praktisch nicht mehr bauartkonform wenn dieser nach der Pruefung wieder ausgebaut wird.

 

Spirituskocher gibts keine mehr mit offizieller Innenraum Zulassung. Das hat nur der Origo und den gibt es nur gebraucht. Auch der Nachbau des Origo hat diese Zulassung nicht.

Kartuschenkochen haben generell keine Innenraumzulassung. Ich habe für den TÜV eine Induktionsplatte fest eingebaut mit Schukostecker. Es ostt wichtig zu wissen, er muss in der Beschreibung vermerkt haben dass er für Innenräume zugelassen ist, was bei den meisten der Fall ist. Wenn er über den Schukostecker eingesteckt wird macht der Tüv keine Probleme, wenn du aber den Stecker abzwickst und auf eine Verteiledose aufklemmst, brauchst du eine Bescheinigung vom Elektriker Bescheinigung, dass alles richtig angeschlossen ist - und das obwohl den TÜV deine 220v Verkabelung grundsätzlich NICHT interessiert. 

 

Gruss

 

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Sorry, da gebe ich Dir grundsaetzlich recht, ABER dann koenntest Du ja auch eine Induktionsplatte ohne Stecker verbauen.  


Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Sofern du bei einem TÜV oder der Dekra bist, kannst du dich auf das VdTÜV Merkblatt berufen. Darauf hat jeder Prüfer dieser Organisationen Zugriff. Jeder andere auch für eine Gebühr von etwa 35€. Oder man kennt jemanden beim TÜV 😜

Unter Punkt 7.2.7 heißt es: "Gaskartuschenkocher sind Gasgeräte und keine Gasanlagen im Sinne des DVGW. Voraussetzung für einen Betrieb im Innenraum von Wohnmobilen ist eine Zündsicherung".

Abbildung 4 zeigt einen üblichen Kartuschenkocher (MSF-1A), eingabut in einem typischen Küchenblock hinter dem Fahrersitz als Positivbeispiel.

Wenn es also z.B. ein Campingaz oder Bright Spark mit Zündsicherung ist, muss er akzeptiert werden.

 

 

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Von 2 Mitgliedern gesehen

    Fensterbus Martin106
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.