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Übersicht Tempolimits und Regeln in Europa, wer hilft mit?


gosswald

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Hallo Siggi,

das ist heftig!!! Irgendwann überschreiten wir die hintere Achslast wegen der anzubringenden Warntafeln 🙂

Danke für den Hinweis

LG

Günter

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Und dann war in Spanien noch das Thema mit dem Überstand von maximal 45 cm...

Scheint aber alles nicht kontrolliert zu werden, sonst könnte niemand mit Rädern nach Spanien fahren...

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@MarBo woher hast du diese Information?

Was gilt als "Überstand"? von wo aus gemessen?

Ich werde langsam "kirre" mit den Vorschriften

LG

Günter

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Das ist falsch…

Ich zitiere vom ADAC:

 

„Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10% und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15% ihrer Länge nach hinten hinausragen.

Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt.

Der Transport von Fahrrädern auf einem am Fahrzeugheck angebrachten Träger ist zulässig.“

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Was sind denn 10% der Fahrzeuglänge (das ist die Bezugsgrösse) eines Cali?

 

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Bei mir sind 10% von 4,90m jedenfalls nicht 45cm 😉

Zudem ist ein Radträger o.Ä. nicht teilbar, also sind es schonmal 15% dann hat man ja schon 73,5cm zur Verfügung.

(steht auch so in deinem Link)

 

Je nach Quelle zählt sogar die AHK mit zur Gesamtlänge des Fahrzeugs, somit wird es nochmal mehr, nämlich 4991cm…

 

Mit handelsüblichen Lösungen für die AHK sollte man also in der ganzen EU legal unterwegs sein…

 

Unsere Urbeni Box kommt aus Spanien und misst von Mitte Kugel bis Ende 70cm…

 

 

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Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Suche doch mal die Wohnmobilregelung für Spanien heraus, das andere gilt wohl eh nur für PKW. Mein Radträger mit 4 Schienen ist deutlich over the top...

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Die 10%/15% Regelung gilt auf jeden Fall für alle Fahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht…. Immerhin bewegen wir uns in der EU…

 

Ich habe nun wirklich schon ausgiebig recherchiert….

Ich konnte allerdings keinerlei Sonderregelung für Wohnmobile o.ä. finden…. Wenn du also eine Quelle hast, immer her damit, ich lerne gerne.

 

Hier nochmals, es gibt nur diese von mir bereits dargestellte Regelung egal ob PKW oder WoMo…

 

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Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Wohnmobile sind ja etwas anderes als PKW und es wäre möglich das es dort auch eine andere Regelung gibt.

Die ADAC-Quelle bezieht sich auf PKW.

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Siehe einen Betrag höher… es gibt nix anderes…

 

Und unser Bus ist trotz WoMo-Zulassung immer noch ein PKW M1….

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Mit einem Wohnmobil darf man z.B. nicht auf einem mit Zusatzschild für PKW beschränkten Parkplatz stehen...

Es ist schon etwas anderes.  

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Das ist ja eine Nutzungsvorschrift, keine Zulassungsrechtliche… aber egal, Ein M1 Fahrzeug ist und bleibt ein PKW, da er in erster Linie zum Personentransport dient… dazu zählt eben auch ein WoMo…

Außerdem haben die Verantwortlichen dahingehend schon gemerkt, dass WoMo-Verbotsschilder nicht zielführend sind… diese Schilder werden schon weitestgehend durch Übernachtungsverbote ersetzt…. Und selbst das ist grenzwertig, da man ja generell schlafen darf um die Verkehrstüchtigkeit wieder herzustellen…. Alles kompliziert…

 

Es gibt noch Kennzeichnungspflichten für LKW und Gespanne über 12m Gesamtlänge, aber für Ladung am Heck kann ich absolut nichts anderes, als obige Vorschrift, finden. 
Für einen VW-Bus gilt es allemal.

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Jetzt wirst du aber kleinlich. Das ist zwar korrekt, beim Cali aber wohl nur in Touristenhotspots ein Thema.

Besonders auf den Plätzen, die zum Verweilen einladen oder in Gemeinden, die dringend ihre Finanzen in den Griff bekommen müssten.

Wenn ich mit dem Cali zum Einkaufen in die Stadt fahre oder in Hintertupfingen für einen Spaziergang parke, ist dieses Zusatzzeichen normalerweise kein Thema.

Ich weiß, manche Ordnungshüter sind auch kleinlich, deshalb trotzdem Danke für den erneuten Hinweis.

 

VG Hendrik

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Es ist halt unklar. Wenn ich mit 4 Rädern fahren möchte bin ich bei 80 cm beim Thule-Träger mit 4. Schiene, das wäre in jedem Fall zuviel wobei mir das mit der unteilbaren Ladung nicht klar ist, 4 Räder kann ich durch 4 teilen.

Bei Teilbarer Ladung hätte ich nur 59 cm, das reicht nicht mal für den 3er Träger.

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Das wäre aber nur der Träger. Wenn in der hintersten Schiene ein Fahrrad steht, dann stehen Pedale und ein nicht gedrehter Lenker noch weiter über.

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