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Mobilitätsgarantie bei Reifenpanne ?


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Servus,

 

meine Frau hatte vor einigen Wochen eine Reifenpanne auf einer viel befahrenen Schnellstraße. Über die Hotline der VW-Pannenhilfe hat sie Hilfe angefordert und der Reifen wurde vor Ort getauscht. Nun habe ich von der Werkstatt eine Rechnung erhalten.

Meine Frage:  Deckt die Mobilitätsgarantie eine Reifenpanne nicht ab?

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Moin, 

würde sagen nein. Denn die Reifen laufen über eine Reifengarantie, aber nur wenn z. B. bei VW auch gekauft. Zählt meinen ich nicht für die Reifen bei einem Neufahrzeug.

 

Grüße 

Dirk 

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Roadrunner, Du schreibst nicht, was alles genau in Rechnung gestellt wird (Arbeit, Material, welches Material, etc.) Deshalb beantwort ich die Frage mal so, wie ich sie verstanden habe...

 

Nutze zwar nicht die VW-Mobilitätsgarantie. Aber ich meine, das dürfte bei allen wohl etwa gleich sein. Mobilitätsgarantie heisst, die Mobilität (und zwar die, der Menschen und nicht des Fahrzeugs) wird gewährleistet bzw. wieder hergestellt. Das schliesst alles ein, was dafür nötig ist, nämlich Reparatur, Transport oder Ersatzfahrzeug. Material ist natürlich nicht dabei. Das deckt im besten Fall eine separate Kasko- oder sonstwie -versicherung, die sich um den Schaden am Auto kümmert, oder eben eine separate Reifengarantie. Zur Ursprünglich Frage: Die Mobilitätsversicherung deckt natürlich die Reifenpanne ab, aber nicht den Reifen. Wenn ja z.B. das Auto nicht fährt, weil das Getriebe kaputt ist, ist ja in der Mobilitätsversicherung auch kein neues Getriebe gedeckt, sondern nur der Transport in die Garage und bestenfalls noch ein Ersatzwagen für eine gewisse Zeit.

 

Gruss

Meadow

Bearbeitet von Meadow
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OK, dann finde ich das auch etwas seltsam, kann's Dir aber nicht erklären. ... bzw. Moment mal. Du schreibst "vor Ort getauscht".... War das wirklich so? Wurde der Reifen tatsächlich auf der Autobahn von der Felge genommen und ein neuer montiert? Wenn nicht - also nämlich erst in der Garage - dann wär's wieder wie bereits beschrieben. Ihr wart ja mobil bis zur Garage. Und alles was dort geschieht ist dann wieder "normale Reparaturarbeit", sofern die Garage im "in vernünftiger Reichweite von Eurem Lebensmittelpunkt" steht. ... Ja, ich denke, so könnte man das etwa auslegen. Aber auch dann würde ich nicht die Pannenhilfe als Ganzes sondern nur den Reifenwechsel auf der Rechnung erwarten.

 

Gruss

Meadow

Bearbeitet von Meadow
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Ich würde das vorab mit der „Pannenhilfe“ klären und  in den AGB nachlesen. 
Im optimalen Fall, wenn Radwechsel im Umfang ist, gibt es ein Kommunikationsproblem zwischen Werkstatt und Hotlinebetreiber.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Mobilitätsgarantie einen Radwechsel umfasst. .

 

 

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Themenersteller hat geschrieben,  daß das ERSATZRAD montiert wurde. Also nur Pannenhilfe.

Würde bei vwn anfragen...😀

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