sportacer Geschrieben 3. August 2021 Teilen Geschrieben 3. August 2021 Hallo zusammen ich habe heute bei der KFZ-Zulassungsstelle meinen neuen Cali zugelassen. Ich habe diese bei einem Deutschen Händler gekauft und auch an diesen die Rechnung bezahlt. Dieser Deutsche Händler, mein Vertragspartner, hat das Auto als Reimport bei einem Österreichischen Händler bestellt. Damit ich das Auto heute zulassen konnte wurde von mir verlangt, das Formular „Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs“ auszufüllen. Darauf war auch meine Steuernummer gefragt. Ich frage mich nun, warum ich das ausfüllen musste, obwohl ich das Auto nicht von einem anderen EU-Staaten erworben habe. Ich bin dann auch nicht Mehrwertsteuer abgabepflichtig. Kennt sich jemand damit aus, ob das von dem Angestellten auf der Zulassungsbehörde richtig war? Was bedeutet das nun, muss ich nun an das Finanzamt nachzahlen? Ich bin über Tipps und Erfahrungen sehr dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Slide140 Geschrieben 3. August 2021 Teilen Geschrieben 3. August 2021 Du hast doch eine Rechnung mit Mehrwertsteuer bezahlt, dann ist doch alles gut. Was soll das Finanzamt dann noch von dir wollen. Gruß Slide Zitieren Link zu diesem Kommentar
sportacer Geschrieben 3. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja. Ich habe eine ganz normale Rechnung auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Ich war nur von dem Vorgehen auf der Zulassungsstelle verwundert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 3. August 2021 Teilen Geschrieben 3. August 2021 (bearbeitet) Hi, Hast Du den Kaufvertrag direkt mit dem deutschen Händler geschlossen? Oder hat der deutsche "Händler" als Makler einen Kaufvetrag mit einem ausländischen Händler vermittelt und Dir für die Vermittlung und Weiterleitung des Kaufpreises eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer (für die Vermittlungs-Dienstleistung) gestellt? Dann hättest du den Kaufvertrag mit dem ausländischen Händler geschlossen, das Fahrzeug (wirtschaftlich) importiert und bist damit einfuhr-umsatzsteuer-pflichtig. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Im Zweifel frag mal beim Zoll nach, halte dabei Deine Verträge parat, um das direkt abzuklären. Soweit ich weiß, Hast Du Max. 10 Tage Zeit, die Einfuhr-Umsatzsteuer anzumelden. Bearbeitet 3. August 2021 von tonitest 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
p.eter Geschrieben 3. August 2021 Teilen Geschrieben 3. August 2021 Hi, Ich wurde auch im Mai vom Finanzamt angeschrieben wegen des Reimport Cali. Habe dort dann angerufen und nachgefragt. Deutsche Rechnung von meinem Händler mit Umsatzsteuer als Kopie eingeschickt und das war es. Mehr wollen die nicht. Gruß Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar
sportacer Geschrieben 4. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 4. August 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. @Grossmeister Ja ich habe den Kaufvertrag direkt mit dem deutschen Händler geschlossen. Daher sollte ja dann alles geklärt sein 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Forthradler Geschrieben 4. August 2021 Teilen Geschrieben 4. August 2021 Als wir unseren Reimport zugelassen haben wollten sie bei der Zulassungsstelle nur die Rechnung (vom deutschen Händler) sehen. Ein anderes Formular mussten wir nicht ausfüllen. Viele Grüße Klaus Zitieren Link zu diesem Kommentar
gervais Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Noch nicht einmal diese wollte man sehen. Hatte mein Zulassungsdienst auch gar nicht dabei. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 Habe eh den Eindruck, dass die bei den Zulassungsbehörden nur den üblichen Standard können, sobald es davon abweicht und nur etwas kniffliger wird, macht jeder was er will und meint, wie es richtig sei. War wegen der freiwilligen Zulassung meiner 50er Vespa 3mal da, gestimmt hat es erst, als ich denen haarklein die Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Handbücher des KBA, Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums und die Zusammenspiel aller erklärt und aufgeschrieben habe (meine Anleitung wird seitdem in der Kölner Zulassungsbehörde dafür genutzt...) Zitieren Link zu diesem Kommentar
gervais Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich lediglich zweimal, es war allerdings ein Peugeot E-Vivacity, für den ich zudem auch ein E-Kennzeichen wollte, da es dieses mit dem Versicherungskennzeichen nicht gibt. Und da bin ich bei Dir 🙂 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hendrixx Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 Die Finanzbehörden sind ein Abbild der Effizienz der gesamten Verwaltung in diesem Land. Als ich Ende letzten Jahres meinen Reimport beim "Händler" (Vermittler) abholte, füllte ich auch das Formular fürs FA aus bzw. leistete die Unterschrift. Er hat dann die MWSt abgeführt und das Formular samt den nötigen Belegen beim zuständigen FA eingereicht. Ca. 3-4 Wochen kam ein Brief, dass ich die Einfuhrumsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb blablabla... Es brauchte dann weitere 2 Wochen um mit Hilfe von Herrn Selig den Sachverhalt zu klären. Ich komme mir manchmal vor wie in einer Bananenrepublik, auch bei anderen Themen... VG Hendrik Zitieren Link zu diesem Kommentar
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