Zum Inhalt springen

Anwalt einschalten wg. einsinkendem Aufstelldach


Empfohlene Beiträge

Liebes Forum,

 

zunächst einmal vielen Dank für die umfangreiche passive Hilfestellung, die mich durch Recherchen hier im Forum vor und nach dem Kauf extrem unterstützt hat.

 

Letztlich ist es ein gebrauchter California Ocean EZ 5/20 als Reimport aus Ö von privat geworden.

 

Wie so viele hier, hat auch dieses Fahrzeug Probleme mit einem einsinkenden Aufstelldach (selbst gemessen: 10 cm nach 2,5 Tagen).

Das übliche Programm (1. Werkstatt -> Update eingespielt -> nichts gebessert, 2. Werkstatt -> 3 Tage stehenlassen -> VWN sagt, ist in der Toleranz) habe ich bereits hinter mir.

 

Im Sammelthread zum Aufstelldach kam immer mal wieder das Thema Anwalt auf. Dieses Thema möchte ich nun aktiv angehen und mich mit Gleichgesinnten koordinieren. Da die Situation viele Geschädigte zu betreffen scheint, hoffe ich, dass ein separater Thread sinnvoll ist.

 

Hat schon jemand einen laufenden oder abgeschlossenen Prozess?

Welche Anwälte sind zu empfehlen?

Was ist eine realistische Forderung?

 

Beste Grüße

 

Martin

Link zu diesem Kommentar

Hallo Martin,

 

ich denke die einfachste und Nerven schonende Lösung ist den Cali zu verkaufen, aktuell sind die Preise ja sehr gut und die Nachfrage definitiv vorhanden.

Den Käufer auf jeden Fall auf das Problem hinweisen und im Kaufvertrag vermerken, Garantie hat er ja auch noch bei VW.

Wenn es trotzdem danach ein Bulli bleiben soll, einfach einen gebrauchten Coast kaufen und das Reisen wieder genießen.

 

Anwalt ist wieder nur mit Kosten, Zeit und Nerven verbunden. Ob dabei was rauskommt steht auch in den Sternen. In den ersten 6 Monate wäre das noch einfacher gewesen aber jetzt - who knows.

Dein „Verkaufsverlust“ dürfte sich auch in Grenzen halten und wird dann als Lehrgeld abgestempelt.

 

Daniel

Link zu diesem Kommentar

Vielen Dank für eure Antworten!

 

@danshred

 

Wahrscheinlich ist das der richtige Weg. Am liebsten wäre mir ein funktionierendes Auto.

 

@whiskykanzler

 

VW weigert sich ja, nachzubessern. Von dort heißt es "das muss so"

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Verlange diese Aussage doch schriftlich. Dann kann ein Anwalt sehr viel damit anfangen. Du brauchst lediglich eine schriftliche Aussage, dass das Dach in einem definierten Zeitraum wieviel einsinken darf und dass dies so ist. Ich wette du bekommst das nicht sondern es wird nachgebessert. Wenn du es bekommst, gut.

Bearbeitet von Ernesto
Link zu diesem Kommentar

Ich bin zz  das erste mal mit dem cali unterwegs ...mit fast 10000 km Baustelle und privatfahrten ...und siehe da ...auch mein dach sackt etwas ein .. über Nacht etwa 5 bis 10 cm .. eigentlich stört mich das nicht ..hochpumpen und gut ist...nur das Licht geht dann nimmer...

Link zu diesem Kommentar

Vergiss das mit dem Anwalt und spar Dir die Nerven. Wen willst du denn verklagen? VW? Die haben eine große Rechtsabteilung und einen langen Atem. Es sei denn Du siehst das als Sport.

 

VG Hendrik

Link zu diesem Kommentar

Klagen kannst Du erstmal nur gegen den Verkäufer, denn der ist Dein Vertragspartner.
Ansonsten s. O. Die Aussage von Hendrix. 

Link zu diesem Kommentar

Ich hatte wegen meinem Aufstelldach (anderer Mangel) direkt VW verklagt, weil VW und nicht der Händler die Garantie abgelehnt hatte.

Nach einigem Hin und Her und der Androhung einen Gutachter ins Boot zu holen hat VW eingelenkt und den Bulli nach Hannover geholt und dort instandgesetzt.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen und sollte in letzter Konsequenz rechtliche Schritte einleiten.

Bearbeitet von habu01
Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Das ist nicht korrekt, denn du hast Werksgarantie. Da die Garantie und die Aussage von VW und nicht vom Verkäufer kommt, kann man sehr wohl VW verklagen.  Soweit lässt es VW aber gar nicht kommen, denn der Anwalt erreicht ganz schnell eine Aktion zur Fehlerbehebung. 

Link zu diesem Kommentar

Ernesto hat recht. Und nicht ich. 
 

So steht es tatsächlich in den VW Garantiebedingungen. 
Leider habe ich es mit einem anderen Fall außerhalb dieses Kreises verwechselt. 
Trotzdem ist ggf. Der Verkäufer mit im Boot, wenn er den Mangel beim Verkauf verschwiegen hat. 
Ein Gutachter nützt dann wirklich gut, wenn er von einem Gericht bestellt wurde. 
Wer den Gutachter vorher bestellt, zahlt ihn auch. Du hast automatisch  keinen Anspruch darauf, das VW den Gutachter zahlt. 

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Wochen später...

Ich steh jetzt 2Wochen. Nicht nachgepumpt. Dach zur Hälfte schon geschlossen von alleine. Wenn ich noch 2 Wochen bleibe, kann ich vielleicht direkt so los fahren… Stand der Technik, auch bei mir!

Beim T5.2 damals musste ich in zwei Wochen mit voller Dachbox früher nie manuell nachpumpen, das ging da alle 4-5 Tage(!) von allein. Balg war immer straff.

 

Warum muss man sowas kaputt bauen? Ich glaube nicht, dass ein Anwalt da hilft, mir das Dach oben zu halten…

Bearbeitet von hans_771
Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Von 2 Mitgliedern gesehen

    JM96 Fynn
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.