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Warnschild am Heckklappenträger


RSCali

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Da müssen wir dann in Absatz 6 schauen.

 

6. Es müssen alle geeigneten Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. In jedem Fall muss der Längsvorsprung durch ein oder zwei spezielle viereckige, mit retroreflektierendem Material überzogene Tafeln gekennzeichnet sein, die an den Enden des Vorsprungs so angebracht sind, dass sie stets senkrecht zur Fahrzeugachse stehen.

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Hier die versprochene Erklärung der Juristischen Abteilung des ADAC (nur in Auszügen - die komplette darf ich nicht einstellen)

 

Die Regelung in Art 361 Abs. 3 des Regolamento zum italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) lautet wie folgt:

 

„3. Ragt die Ladung in Längsrichtung über die gesamte Breite des Fahrzeughecks hinaus, so sind zwei quer angebrachte Warntafeln jeweils an einem Ende der Ladung bzw. der überstehenden Spurweite anzubringen.“

 

Das Gesetz spricht somit von der Breite des Fahrzeughecks. Nach unserer Rechtsauffassung zählen dann die Außenspiegel nicht zur Gesamtbreite, da diese nicht am Heck angebracht sind. Sicherheitshalber sollten daher in solchen Fällen zwei Warntafeln verwendet werden. 

 

Ich muss also 2 50x50 com große Blechplatten hintern anbringen. Sieht echt sch.... aus 🤮

 

Gruß Gerd

 

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Sag ich doch...

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Hier auch ein Video dazu:

 

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Ich auch….

Aber meins war ja auch kein juristischer Beistand, sondern besteht “nur” aus über 35 Jahren Lebenserfahrung in Italien…😉😉

 

Ciao

WillnenCali

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Auf der anderen Seite: ich hab diese blöde Tafel in I schon so oft vergessen, selbst wenn die Carabinieri hinter mir herbeiführen sind, es hat nie interessiert...

  • Mag ich 1
  • Danke 1
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@MarBo Glück gehabt…😉

wegen der Aufgabenteilung zwischen den vielen “Polizeiarten” muss Du dich bei sowas eher vor der Polizia stradale ( Autobahnpolizei ) oder der Polizia Municipale ( Ortspolizei ) in Acht nehmen.

 

Erläuternde Grüße 

WillnenCali

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Schon witzig dieser Warnschildirrsinn in einem Land in dem viele Einheimische fahren als gäbe es gar keine Verkehrsregeln. 🤷‍♂️

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Es gibt schon Verkehrsregeln, nur daß die Nicht-Einheimischen diese nicht verstehen…😉

 

Ciao

WillnenCali

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Hoffentlich macht das keine Auflastung erforderlich...........🙃

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Ich hab ja einige Radl stehen, aber ich hab nix länger als 2m gefunden..  

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Verkehrsregeln sind in Italien nur Empfehlungen - kann man beachten oder auch lassen 🤣

Hättest du das nicht eher sagen können - jetzt habe ich mir 2 Tafeln gekauft. Ich mess das gleich mal bei mir nach.😏

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Du lebst doch da unten.

Kannst Du nicht mal dort fragen, bspw PS oder PM, wie denn nun die offizielle Auslegung ist?

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  • 8 Monate später...

Es gab wohl das letzte halbe Jahr keine Pflicht für Warntafeln, wenn Wiederholungskennzeichen und Wiederholungsbeleuchtung vorhanden waren. Die Ausnahme liegt aber zur Zeit auf Eis. Also auch mit Beleuchtung weiterhin Warntafeln in I nötig.

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