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Warnschild am Heckklappenträger


RSCali

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Jub:

 

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Normalerweise stand die nach oben. Mit dem dritten Rad musste sie aber hängend montiert werden. War aber auch Käse, weil man sie jedesmal abnehmen musste wenn man an die Box wollte. An den Atera passt sie aber auch, und so sind wir jetzt zufrieden. Räder und ggf Tafel am Atera, Box oben. 

 

Grüße

Robert 

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  • 1 Jahr später...

Ich hole diese thread noch einmal raus. 
laut ADAC braucht es in Italien 2 Warntafeln (je eine rechts und links) wenn das Fahrrad länger  ist als der Cali breit ist. Hat das schon mal jemand so gemacht?

Unsere Räder steht rechts und links jeweils ca 10 cm über.

ich habe in Italien noch nie einen Cali mit 2 Tafeln an den Fahrrädern gesehen.

Im ADAC Shop kosten diese Schilder jetzt Eur 30 pro Schild.

 

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Habt ihr Tandems dabei?

 

Die breiteste Stelle am Cali sind die Außenspiegel…. 
Sind die Räder tatsächlich 10cm breiter als die Außenspiegel?

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Niemals........ 😉


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Es geht wohl um die Heckbreite, Spiegel zählen nicht. 

Gesehen hab ich das auch noch nicht.  

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Stimmt, Spiegel zählen nicht. Nach Hinten maximal 3/10 der Fahrzeuglänge, nach Aussen max 30cm mehr als Fahrzeugbreite. 
Artikel 164 kann man hier nachlesen ( leider nur auf italienisch )

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wobei ich ehrlich gesagt auch noch nit zwei Tafeln gesehen habe…
 

Ciao

WillnenCali

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Muß es doch auch irgendwo auf Deutsch geben, ist ja schließlich auch Amtssprache in Italien, zumindest in Teilen ;-).

Offizielle Übersetzung gefunden: auf 

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Dort dann 

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Da sehe ich jetzt nichts, aber eigentlich kann man den ACI-Text schon verstehen. 

Man darf beidseits 30 cm über die Kontur hinaus laden und muss auf jeden Seite die herausragt so eine Tafel anbringen.

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Könntest Du die Nummer des Absatzes nennen, in dem genau das drin steht? 
Ich finde die Warntafel(n) nur in Absatz 6, wo nur der LÄNGSüberstand ("sporgenza longitudinale") thematisiert wird. Es werden da zwar "uno o due" Warntafeln genannt, die an den "Enden des Überstands" angebracht sein muss/müssen, es wird aber nirgends der QUERüberstand genannt bzw. ob/dass es von diesem abhängt, ob 1 oder 2 Tafeln anzubringen sind.

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Direkt zum PDF: 

Ich habe da ebenfals nix gefunden; nur 1 oder 2 Tafeln, an der Fahrzeugmitte ausgerichtet.

In Artikel 61 der STVO (Italien) steht auch nix.

 

 

Nachtrag:

Sowohl ADAC als auch ÖAMTC schreiben:

Italien: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. 

(Quellen: , 

 

Da Räder beim Cali wohl in der Regel (ausgenommen Kinderräder, abgebautes Vorderrad o.ä.) die gesamte Breite einnehmen, müssen da anscheinend 2 Tafeln dran...

 

 

 

Bearbeitet von tonitest
Nachtrag eingefügt
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@MrHomn: Absatz3.

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Danke. In Absatz 3 steht bei mir allerdings gar nichts über Warntafeln (weder eine noch zwei), sondern nur, dass die Ladung auch seitlich überstehen darf.

 

In Absatz 6 steht dann bzgl. Tafel(n) nur was zum Längsüberstand und dass man die Tafel(n) dort "an den Enden" anbringen muss. Man könnte sich daraus evtl. zusammenreimen, dass mit "Enden" (auch) die Enden des Querüberstands gemeint sein könnten; das wird aber nirgends gesagt (der Satz beschäftigt sich ja explizit mit dem Längsüberstand.)

 

Haben wir denselben Text? (

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)

 

 

N.B.: Natürlich bin geneigt, dem ADAC zu glauben, und werde auch lieber 2 Tafeln mitnehmen, als nachher kräftig Strafe zu zahlen. Aber es ist natürlich interessant zu wissen, ob die Regelung das wirklich vorschreibt.

Bearbeitet von MrHomn
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Ich merke schon das dieses Thema doch wohl nicht so eindeutig ist wie ich gehofft habe. Auf meinen vielen Italienreisen ist mir noch nie ein Bulli mit 2 Warntafeln an Fahrrädern begegnet.

Da ich ADAC Mitglied bin, habe ich dort die Juristische Abteilung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, die ich dann auch hier veröffentlichen werde.

Trotzdem vielen Dank an euch für die vielen Beiträge.

Gruss Gerd

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Ich zitiere mal den Absatz 3 nach googletranslater...

 

3. Unbeschadet der maximalen Spurweitengrenzen gemäß Art. Gemäß § 61 Abs. 1 dürfen Gegenstände transportiert werden, die seitlich über die Form des Fahrzeugs hinausragen, sofern der Überstand auf jeder Seite 30 Zentimeter von den vorderen und hinteren Positionsleuchten nicht überschreitet. Schwer erkennbare Stangen, Stangen, Platten oder ähnliche Lasten dürfen bei horizontaler Anordnung auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugform hinausragen.

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Da ist aber nichts zu den Warntafeln mit ausgesagt. Die müssen immer dran sein sobald etwas rechts oder links von der Karosserie  hinaus ragt.

Oder verstehe ich hier was falsch?

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