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Kupplungsgeräusch T6.1 Cali Ocean Garantie abgelehnt


bieber_lurchi

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Hallo zusammen,

wir haben unseren T6.1 California Ocean mit Schaltgetriebe genau ein Jahr und  sind 6000km gefahren. Nach drei Monaten traten zum ersten Mal Geräusche beim Auskuppeln auf (vor allem in den ersten drei Gängen), welche durch ein ungleiches Druckgefühl am Pedal und ein akustisch rasselndes akustisch wahrnehmbar ist. Der lokale VW-Händler hat diesen Fehler aufgenommen und an VW zur Garantiefreigabe gesendet.

VW lehnte jegliche Reparatur vorerst ab, man suche nach einer Lösung. Diese Woche gab ich das FZG. wieder zum VW-Händler um die Problematik nun endlich in Griff zu kriegen. Nach 5 Tagen bekam ich die Nachricht, dass auch diesen Mal VW die Garantiereparatur ablehnt mit der Begründung 'dies sei Stand der Technik'. Zuvor haben der Annahmemeister und der Werkstattmeister das Kupplungsgeräusch deutlich nach einer Probefahrt wahrgenommen, dies per Video mit Audioaufnahme protokolliert und an die Garantieabteilung von VW gesendet. Desweiteren wurde eine Vergleichsfahrt mit einem VW T6.1 gemacht, der diese Geräusche nicht aufwies. Der VW Händler gab mir die Nummer vom VW Servicetelefon und die Bearbeitungsnummer, er könne nichts mehr für mich tun. Wie komme ich nun zu meiner Garantiereparatur? An VW schreiben, anrufen oder gleich einen Anwalt einschalten? Hatte jemand schon einen so ähnlichen Fall? Bin für jegliche Hilfe dankbar.

Vielen Dank vorab!

PS. Die Dachproblematik hatte ich natürlich auch, diese Woche wurde ein neues Update aufgespielt - hoffentlich hilft es.

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Hallo Lurchi

 

lade doch mal das Video bzw Tonaufnahme hier hoch...

 

Ein gangabhängiger = Getriebedefekt ist anders einzuordnen als ein Kupplungs / ZMS Schaden.  Wobei in den seltensten Fällen das Getriebe sondern ZMS oder Ausrücklager schuldig sind. Ein ZMS macht auch gerne mal Geräusche. Stand der Technik.

Sachlage: Du vermutest einen Defekt zu haben, der Hersteller bestreitet dies aufgrund der ihm vorliegenden Fakten. Hier wird ein Brief nichts an der Sachlage ändern. Ev hätte man anders einreichen müssen, nun zu spät. > Rechtsschutz klären, Sachverständigen suchen der ein Gutachten erstellt und dann per Anwalt nochmals einreichen. Mühsam aber sinnvoll wenn wirklich ein Defekt vorliegt. ZMS und Kupplung sind noch überschaubar, Geriebe :(   Andere Meinungen etc werden den Hersteller vermutlich nicht zum Einlenken bewegen, nur Fakten > Dazu muss das Getriebe raus damit man die Kupplung und ZMS ansehen kann.

 

Nicht ärgern, einfach angehen step by step.

 

In dem Sinne

Gute Fahrt bis zur finalen Klärung!

 

 

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Vielen Dank für die rasche Rückantwort. Der VW Händler sieht den Fehler im Ausrücklager, Torsionsfedern der Kupplungsscheibe oder ZMS. Das Video hat der VW-Händler gemacht und an VW gesendet. Der erste Weg führte mich natürlich zum VW-Händler.

Was mich wundert, dass VW trotz festgestelltem Mangel von zwei Niederlassungsmeistern und einer Video/Audiodokumentation eine Garantieleistung nach 6000km Fahrleistung ablehnt; sehr bedauerlich für ein FZG dieser Preisklasse. Werde nächste Woche mal mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen ob dieser Fall abgedeckt ist.

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Bei einem Jahr nach Kauf hat das grundsätzlich nichts mit VW und Garantie zu tun. Bis 2 Jahre gilt die Gewährleistungspflicht deines Händlers!!!

Am besten noch mal das Gespräch mit dem Händler suchen und von diesem direkt die Behebung verlangen. Die Angestellten dort haben ja den Fehler nach deiner Beschreibung bereits sogar bestätigt.

 

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Bearbeitet von Maffy
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Der Händler kann nicht mehr weiterhelfen laut seiner Aussage. Ohne Reparaturzusage seitens VW macht er keine Reparaturversuche, da er auf den Kosten sitzen bleiben würde.

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Unabhängig von der VW Garantie hat er die Gewährleistung. Also schriftlich Mangelbeseitigung fordern. Wenn das nicht fruchtet: Anwalt und Gutachter.

 

Oder mal die Werkstatt wechseln.

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Das sowas im Jahr 2021 immer noch vorkommt 🙄

 

Schriftlich und mit klarer Fristsetzung die Beseitigung einfordern.

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Danke für die Info, einfordern vom VW-Händler oder VW direkt?

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Händler.

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Auf jeden Fall den Händler, als Deinen Kaufvertragspartner, unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern!

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Guten Morgen,

es handelt sich um ein EU-Fahrzeug, das Fahrzeug wurde nicht bei diesem VW-Händler gekauft, er ist von uns aus der nächstgelegene  VW-Händler.

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Dann der Händler im Ausland.

Zivilrechtlich kann das dann natürlich vom deutschen BGB abweichen. Da heißt es informieren...hier haben doch sehr viele einen Re-Import und sicher vergleichbare Probleme gehabt.

Kann auch sein, dass es ein angelichenes EU-Verbraucherrecht gibt, aber gilt es sich zu informieren.

 

PS: Der "andere" Händler in Deutschland ist dann natürlich raus. Hier gibt es keinerlei Ansprüche für dich.

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Ich würde spätestens jetzt mal einen Anwalt fragen.. ob Dein "Vermittler" wirklich raus ist oder womöglich aus Verbraucherschutzgründen doch irgendwie gerade stehen muss? Ob Du Dich wirklich an den fremdsprachigen VW-Händler in irgendeinem anderen Land halten musst..?

Möglicherweise haben wir hier einen Nachteil des Reimports gefunden..

Bearbeitet von femto
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Darf man mal fragen wo du gekauft hast und hast du schon mit denen gesprochen?

Soweit ich weiß gibt es noch einen Unterschied zwischen einem Vermnittler und einem Verkäufer.

 

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  • 1 Monat später...

Darf ich das hier mal aufwärmen? Mein vier Wochen alter T6.1 Trapo 150PS Handschaltung klingt besonders wenn er kalt ist, auch so, als ob das Getriebe ohne Ölumgebung frei arbeitet. Also ein mechanisches Nachlaufgeräusch und Klacken beim Schalten in den unteren Gängen. Geht weg, wenn er auf Temperatur ist, aber es irritiert mich doch etwas.

Auch hier handelt es sich um einen Re-Import (Türkei), allerdings als Direktabholungskauf beim Händler in Bielefeld und Erstzulassung durch mich in Berlin.

Erstmal zum freundlichen hier in der Stadt und seine Ohren drüberhören lassen?

 

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