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Mit VW California auf Fußweg Parken


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Moin!

Nachdem ich das halbe Internet nach meiner Frage durchforstet habe (auch dieses Forum bereits) stelle ich hier einfach mal diese "dumme" Frage.

 

Zum Hintergrund:

Ich wohne in einer Großstadt in einem Viertel, welches durch Mehrfamilienhäuser und zu wenig Parkplätze geprägt ist, lange Parkplatzsuchen sind nicht unüblich. Ungefähr die Hälfte aller Parkplätze sind solche bei denen vorgeschrieben ist, dass man mit zwei Rädern auf dem Gehsteig parken muss.
Auf Grund von Familienzuwachs und weil ich im Urlaub kein Hotel-Mensch bin, soll nun mein erste eigenes Auto ein VW California werden.

Zum Problem:

das zulässige Gesamtgewicht eines T5 / T6 Californias liegt ja bei über 3000 Kg. Damit ist das Parken auf der Hälfte der eh schon geringen Parkplatzanzahl für mich gestorben, weil man dort nur bis maximal 2.8t parken darf.
T4 & älter hat zwar weniger als 2,8t aber dann auch gerne mal keine grüne Plakette, so, dass ich nicht zu meiner Wohnung komme. ein VW Transporter hat < 2,8t aber dann hat man eben keinen Cali, es gibt aber Firmen die diesen zum Camper ausbauen und dabei unter 2,8t bleiben

 

Fragen:

- Ist es möglich einen California auf < 2,8t abzulasten?

- Hatte sonst schon mal jemand dieses Problem?

- Wieso ist der Cali so schwer, wenn es doch auch camper auf T5/T6-Basis gibt, die unter der 2,8t grenze bleiben können?

- Kennt ihr sonst noch gute alternativen außer umzuziehen?

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Ja - einfach da parken. Oder glaubst du, da guckt einer, ob der Bus ein Aufstelldach hat oder einfach nur ein Multi ist ?

 

Thomas

 

 

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Ablasten auf 2,8 T ist kein Problem. Muss man einfach so im Fahrzeugausweis eintragen lassen. Allerdings hast Du damit dann zwei zusätzliche Probleme:

1. Der Cali ist ja leer gegen 2,7 T, so dass Du nur noch gut 100  kg (z.B. Deine Frau und ihren Koffer 😉 ) zuladen könntest. --> Also praktisch unmöglich, legal zu fahren. Frag jemanden, der deswegen aufgelastet hat.

2. Ich sehe zwar das Schild nicht vor mir. Aber ich nehme mal an, dass es sich nicht auf das Gesamtgewicht gemäss Ausweis sondern das effektive Betriebsgewicht bezieht. Somit hättest Du, Falls Du mit 3 T unterwegs wärst nicht nur Überlast sondern auch gegen die Parkordnung verstossen.

 

Aus meiner Sicht, würd' ich's einfach draufankommen lassen. Wie mein Vorredner schon schreibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die einen VW-Bus so genau unter die Lupe nehmen.

 

Und der Grund für das Gewicht:

Das ist nun mal so bei heutigen Autos. All die Helfercher und Schützerchen wiegen nunmal immens. Und falls da eine 2. Batterie drin ist, nochmals Gewicht. Und die Isolierverglasung. Und die Innenverkleidung. Und der Lattenrost, Und die Zuziehilfen. Und die unglaublich schwere Sitzbank und und und.

Aber, wenn Du einen spartanisch eingerichteten Cali hast. Könnte es vielleicht sein, dass er sogar leichter ist als im Ausweis eingetragen. Geh ihn dann doch mal wägen. Vielleicht reichts ja.

Bearbeitet von Meadow
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Ein Cali Beach wiegt leer ~2,4t und ich würde auch einfach dort parken. Wer kontrolliert den bitte das Gewicht auf einem Siedlungsparkplatz.

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Steht da ein Zusatzschild max. 2,8 t ? Als Landei kenne ich so ein Schild gar nicht.

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 😉

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Interessant! Das muss man ja aber auch erst mal wissen... Das hat mir noch nie jemand gesagt... Jetzt gehe ich doch schon auf die 100 zu und lerne doch noch jeden Tag dazu! Zum Glück lese ich hier mit. ...

...

...

Oder gibt's das Schild vielleicht gar nicht in der Schweiz? Oder im Kanton Zürich 😉 !

Bearbeitet von Meadow
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Ja ein Wohnmobil oder ein typischer weißer Kastenwagen fällt da sofort auf. Der normale Ordnungshüter kennt doch nicht einmal den Unterschied zwischen einem Multivan / California und wird den Cali zu 99% als PKW durchgehen lassen. Das ist ja eben genau das schöne am Cali, dass man nicht immer gleich als Camper auffällt.


Falls der Themenersteller aber zu den unglücklichen gehört und dann des Öfteren ein Ticket bekommt bleibt wirklich nur noch der Umzug 😜

Ohne Cali ohne mich 🤷‍♂️

Bearbeitet von danshred
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Mein T6 Beach hat laut Fahrzeugschein eine "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse)" von 2250 kg. Eingerechnet ist da m.W. die "echte" Leermasse sowie ein mittelvoller Tank und 75 kg Fahrer (sonst kann das Fahrzeug nicht "im Betrieb befindlich" sein).

Dazu kann man bis zu den 2.8 t noch 550 kg zuladen, das ist nicht so wenig. 
Somit wäre ein Ablasten auf 2.8 t zumindest beim Beach nicht komplett unrealistisch, wenn das Ordnungsamt des Themenstarters tatsächlich Stress machen sollte. 

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Vielen Dank für die Produktiven Beiträge.

 

Meadow: Nein, das Schild bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht.

danshred: mir war nicht bewusst dass das leergewicht schon so schwer ist. aber ja mit 400 kg zuladung kommt man mit Frau, Kind und Gepäck nicht weit.

Radirob: danke für den schönen Link 🙂

 

Generell muss man sich halt die Frage stellen ob es um Knöllchen oder generell um das Verbot geht. Der Standardparkplatz, auf dem man die meiste Zeit parkt sollte aber meiner Meinung nach so sein, dass man dort legal parkt. Solche Regeln wurden ja nicht zum Spaß geschaffen.

 

Schade dann komme ich mit einem Cali wohl nicht so richtig weiter, es sei denn ich finde einen T4 mit H-Kennzeichen. 😞

 

 

MrHomm: das macht mir jetzt doch wieder Mut.

 

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Na dann wär's ja weniger ein Problem. Ich habe allerdings meinen 4Motion mit 2. Batterie, aber leerem Tank und absolut ausgeräumt (also auch bis auf Fahrer und Beifahrersitz alles raus) und gewogen, und kam auf 2'350 km. Da wird's dann mit dem ganzen Gestühl drin doch etwas enger beim Gewicht.

 

Bearbeitet von Meadow
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Hier dann noch der direkte Link zur StVO:

 

Und da an Gesetzen keiner ein Copyright hat, ist auch das Veröffentlichen eines Bildes /Screenshots erlaubt:

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Ich wußte das zwar, halte mich aber auch nie dran.

 

Kosten lt Bussgeldkatalog ()  : 10 € - 20 €

 

Bearbeitet von tonitest
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  • 4 Wochen später...

Meines Wissens geht es bei der Gewichtsbeschränkung beim Parken auf Gehwegen um das tatsächliche Gewicht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht (heute zulässige Gesamtmasse).

 

Es geht auch um die Beschaffenheit der Gehwege und um die unter ihnen eingebrachten Versorgungsleitungen, die bei höherer Masse in Mitleidenschaft gezogen werden können. Und demnach geht es nicht nur ums Parken, sondern auch um das allgemeine Befahren von Gehwegen. Beispielsweise ist die Straße aus irgendeinem Grund blockiert und man kann an dem Hindernis (nur) über den Gehweg vorbeifahren (natürlich unter entsprechender Vorsicht). Jetzt kommt ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 3,5 t vorbei, das aber aktuell ein Gewicht von vllt. 2,5, Tonnen hat, da es unbeladen ist. Dieses Fahrzeug dürfte, wenn die 2,8 t Begrenzung auf die zGm bezogen ist, nicht über den Gehweg fahren. Ein SUV, der 2,75 Tonnen zGm hat, dürfte über den Gehweg ausweichen.

 

Wenn sich die 2,8 t Begrenzung aber auf das tatsächliche Gewicht bezieht, könnten nun beide Fahrzeuge über den Gehweg ausweichen.

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Also ...wenn da nicht ein politessen nerd unterwegs ist der das zu seinem lebensinnhalt gemacht hat , dann gehe ich davon aus das der oder diejenige an dem xali in der reihe geparkter autos vorbei geht ...es sei denn da ist gerade wegen anderer vorkommnisse ein hype in der Richtung ...ich würds riskieren 

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Sorry, leider falsch.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: guck weiter oben in den Link.

Da steht eindeutig zulässige Gesamtmasse und  nicht tatsächliches Gewicht.

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