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Dachgepäckträger Grand California


urotermund

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In der StVo gelten aufbauten auf dem Dach die nicht mit dem Auto dauerhaft verbunden werden und mit Hilfe von normalen Werkzeugen wieder zu entfernen sind als Ladung. Darunter zählen z.B. Dachträger, Dachkoffer und auch Dachzelte. Diese Ladung unterliegt den gleichen Gesetzen wie die Unterhosen, Notebooks oder Batterien die Du in Deinem Fahrzeug spazieren fährst. Wie Du Ladung sicher transportierst hat man irgendwann mal in der Fahrschule gelernt. Es gibt hier ein paar Punkte wie maximale Fahrzeugbreite, Länge, Höhe die man beachten muss. Wenn man sich daran hält UND trotz Ladung sein Fahrzeug noch einwandfrei beherrschen kann macht also mit einem Dachträger auch bei 0kg Dachlast nichts falsch. Sofern diese Gesetze in der Zukunft nicht geändert werden verbaut dir auch Overland Equipment z.B. den Dachträger weil es nicht illegal ist.


Und warum trägt der Anbau von Äxten / Dieselkanistern nicht zur Erhellung bei? Das ist auch Ladung. Und ein Dachträger, Unterhosen, Äxte, Dieselkanister oder auch deine Tomaten im Kühlschrank unterliegen lt. Gesetzt damit genau den selben Regeln.

Bearbeitet von Fearce
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Das zweifelt niemand an. Aber nur weil es Ladung ist, wiegt es nichts oder geht in eine Dachlast nicht mit ein ?

Wo ist denn dann der Unterschied, ob ich diese Ladung auf z.B. einer serienmäßigen Dachreling befestige oder auf den von Dir erwähnten (wie auch immer dauerhaft befestigten) C-Schienen ? Das fällt doch beides unter Deine Erklärung ...

Ich verstehe den Zusammenhang zwischen "ist eintragungsfrei" und "die Dachlast spielt hier keine Rolle" nicht. 

 

 

Das klingt mir irgendwie zu sehr nach "für die eigenen Bedürfnisse" zurechtgebogen, sorry.

Ich bin gespannt auf Deine Lösung dann. Wäre schön, wenn Du hier berichtest.

 

 

Weil Du die Gummistiefel vergessen hast 😏

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Ist halt alles wie mit vielen anderen Gesetzen. Manchmal fehlt da Sinn und Logik. Ich weiß da leider auch keine Antwort drauf. Overland Equipment hat das wohl alles schon durch was die Bestätigung der Gesetzgebung angeht, damit sie im rechtlichen Rahmen bleiben. Ich frage dort nochmal nach wenn ich den Termin konkretisieren kann.
Ich berichte sobald alles verbaut ist. Bis Dezember müsst ihr euch aber noch gedulden. Für mich dient der Aufbau sowieso nur für Solar und Starlink. Anders verhält es sich wenn OE es vielleicht doch mit dem Stahldach verbunden bekommt, so wie bei Loef. Dann würde ich sicher diesen Weg gehen und über ein Dachzelt nachdenken. Wäre schon cool wenn man einen echten Vierschläfer nachrüsten könnte. Schließlich können ja auch 4 mitfahren. Und gerade für Familien kommt ja der 680 deshalb nicht in Frage weshalb die meisten auf den 600 gehen.

Gummistiefel pack ich nächstes mal mit in die Aufzählung ... versprochen 😀 

Bearbeitet von Fearce
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Haben die beiden Threads mal zusammengeführt, da man nicht alles parallel besprechen braucht.

 

Bezüglich der gesetzlichen Vorgaben ist es so, dass solche Dachträger oder irgendwelche Anbauten (wie meine auch), die etwas tragen bzw. aufnehmen, als Ladungsträger/Ladung bezeichnt werden.

Genauso wie handelsübliche Fahrradträger oder Dachträgersysteme von den bekannten Herstellern.

Dabei müssen aber §30c Absatz 1 der StVZO und der §49a StVZO - Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze und der § 22 der StVO - Ladung, wie @Fearceschon erwähnt hat, beachtet werden.

 

Anders wäre es z.B. bei einer Heckleiter, welche so am Fahrzeug befestigt bzw. verbunden ist, dass sie nur durch z:B. Zerlegung der Hecktür demontiert werden kann. Dann zählt es nicht mehr als Ladung und ist somit abnahmepflichtig bzw. benötigt eine ABE.

Wenn aber die Leiter an dem Dachträger befestigt ist oder z.B. noch ein Ersatrad aufnimmt oder die Leiter ist an Airlinieschienenbefestigt iat oder noch einfacher an Nietmutern verschraubt ist, auch dann zählt es wieder Ladungsträger/Ladung.

 

Anders wäre es wieder, wenn man das Fahrzeugkennzeichen an dem Dachträger oder anderen Anbauteil befestigt. Hier sagt nämlich wieder die Vorschrift (§12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV, Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen), dass diese fest mit Fahrzeug verbunden sein müssen und somit zählt der Dachträger oder das Anbauteil nicht mehr als Ladungsträger/Ladung, sondern als Anbauteil und ist somit abnahmepflichtig.

 

Das ganze Thema Dachlast von den Hersteller ist eher ein Thema der Produkthaftung, hat aber keine Auswirlung auf die oben aufgeführten Punkte.

 

Warum manche Anbieter von solchen Dachträgern oder andern Trägersystemen den Leuten eine Eintragung verkauft, kann ich nicht nachvollziehen, da diese Eintragung sie nicht von der Produkthaftung entbindet.

Und sobald solche Ladungsträger/Ladungen eingetragen werden, zählen sie nicht mehr als solches.

 

 

Noch zur Befestigung des Dachträges von Loef. Zum einem ist dieser nicht am Blechdach befestigt, sondern an der Seitenwand oben. Hier ist die original Konstruktion des Crafters/MAN ein Hohlprofil, wo man von innen nicht rankommt und somt eine Verstärkung in dem Bereich unmöglich macht.

Auch die Größe der Auflagefächen der Konstruktion, bezogen auf das Gewicht des Dachträges finde ich etwas klein dimensioniert. Ich würde mal sagen Pi mal Auge 5 cm x 3 cm Auflage x 4 Halter = 60 qcm x 2 = 120 qcm = 0,012 qm.

Ein Dachzelt wiegt je nach Größe zwischen 50 und 80 kg + Gewicht Dachträger und das mit 0,012 qm Auflagefläche. Quasistatisch absolut unbedenklich aber bei dynamischer Belastung oder beim Crash...... hmmmm, also ich hätte da ein sehr ungutes Gefühl.

 

Bei mir sind es im gesamten 4000 qcm Auflagefäche = 0,4 qm. Da bin ich deutlich beruhigter.

 

Grüße Norman

 

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Das kling alles sehr solide, auf was für ein Gewicht kommt dein Träger mit oder ohne Aufbauten wie Solar und der Antene. Und kamst mir vielleicht Bilder zukommen lassen, vor allen jetzt noch einmal gefragt deine Airlineschinne ist am Blech und nicht am GFK befestigt habe ich das richtig verstanden? 

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Danke Norman für dein Fachkompetenz! Jetzt wo Du das mit dem Loef Dachträger schreibst macht mich das auch etwas stutzig. Du hast recht, es sind nur 4 Halter pro Seite und diese sind jeweils mit 2 Schrauben gesichert. Vollflächig auf dem GFK-Dach zu verkleben scheint mir zumindest die bessere Variante zu sein. Aber warten wir mal ab was OE dazu sagt. Wenn das stimmt und die eine Machbarkeitsstudie daraus machen und das zu einer Auflastung der Dachnutzlast führt, dann bin ich dabei. Auf dem Bild erkennt man auch nicht ob der Träger nicht noch zusätzlich auf dem GFK Dach auf C-Schienen sitzt. Vielleicht wäre ja die Kombination aus beidem der beste Weg?

 

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Der Träger den Loef motiert hat, kenn ich schon aus einer FB-Gruppe. Dieser ist rein an der Seitenwand oben befestigt und hat keine Verbindung zum GFK-Dach.

@Galex300

Mein Dachträger ist rein am GFK-Dach befestigt (geklebt + geschraubt). Zusätzlich ist das Dach im Bereich der Verschraubung mit 4 mm Aluminiumblech verstärkt.

 

Grüße Norman

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