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Garantieansprüche, und was steht einem zu


Topper1977

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen an die Community,

 

habe jetzt meine ersten Kulanzansprüche an VW gestellt. 

Zwei Sachen kein Problem (Wasseranschluss für die Aussendusche undicht, Gitternetz im Gasschrank kaputt), weder von der Abwicklung noch von dem zeitlichen Aufwand.

Aber....

Die Solarfolie ist wellig geworden. Problem ist wohl bekannt und VW weiss nicht warum.

Naja nach langen hin und her (5 Wochen) hat der Händler endlich eine Reparatur-Anweisung erhalten, nach dem Lacker arbeiten kann. Aber es dauert 2 Wochen. Nun kann ich nicht 2 Wochen auf einen fahrbaren Untersatz verzichten. Und VW übernimmt die Kosten für ein Leihfahrzeug nicht. Nehme auch was kleines. Hauptsache 4 Räder.

Ist das Rechtens??? 

Hat ein Käufer, der viel Geld in die Hand nimmt, bei Kulanzansprüchen keinen Anspruch auf ein Fahrzeug?

Danke euch für die Beiträge

 

 

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Kulanz ? Wie alt ist dein GC ? Dürfte doch eher Garantie sein ?

 

Thomas

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Jupp, Garantie. Kulanz und Garantie waren vom Terminus das selbe für mich. Aber stimmt natürlich.

 

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Hallo, lass dich auf keine Diskussion ein. Reparieren kostenlos, so lange Leihwagen oder Nutzungsausfall. Alles andere wäre nicht richtig.  Der Hersteller ist da in der Pflicht. Der VW Partner ist der ausführende als Vertragspartner mit dem Kunden. Kosten sparen auf dem Rücken des Kunden? Nicht so. Dran bleiben und nicht abwimmeln lassen. 

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Auf einen Leihwagen kannst man gerne bestehen, jedoch ist dieser nicht kostenfrei.

Bei VW Nutzfahrzeuge besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatzwagen während des Werkstattaufenthaltes. Also auf was soll man bestehen, wenn man keinen Anspruch darauf hat 🤔🤔🤔.

Achja, kleine Anmerkung noch dazu.

Falls die Reparatur zum vereinbarten Termin nicht beendet werden kann und das Fahrzeug ist nicht betriebsbereit bzw. verkehrsicher ist, siehr es schon besser aus. Den hier besteht ein Anspruch auf ein kostenfreies Ersatzfahrzeug... aber nur in diesem Fall. Also kleiner Tipp, immer Fertigstellungstermine vereinbaren.

 

Bearbeitet von n.t5
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Für eine Sache, die man gekauft hat, hat der Verkäufer die Gewährleistung, d.h. er haftet dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht bei Privatkauf für die Dauer von zwei Jahren. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Kaufgegenstand, sofern eine Reparatur nicht gelingt, zurücknehmen.

Dies heißt auch, dass man verlangen kann, dass das Fahrzeug  repariert wird, ohne dass einem Kosten entstehen. Somit hat der Verkäufer die Kosten für einen Mietwagen zu tragen oder  ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Na dann, viel Erfolg auf dem Klageweg.

 

Falls der Händler bzgl. eines Werkstattersatzwagen einem nicht entgegen kommt, würde ich schon mal die Fühler in Richtung einer anderen Vertragswerkstatt ausstrecken. Da alles irgendwie vom gegenseitiges Vertrauen abhängig ist.

Ansonsten ist man der unbequeme Kunde den keiner haben möchte.

 

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Hallo Griffon,

Gewährleistung ist 6 Monate. Garantie sind 2 Jahre.  Die Bedingungen sind unterschiedlich. Glaube, dass es hier auch Lesestoff gibt.  Mietwagen ist nicht kostenlos, wie oben ausgeführt.

Gruß charly

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Mann oh mann, Garantie und Gewährleistung! Das geht hier aber drunter und drüber!

 

Zur Einordnung:

Zusammenfassung: Garantie und Gewährleistung

Die Gewährleistung ist Kunden gesetzlich zugesichert und greift immer dann, wenn die Ware nicht fehlerfrei funktioniert oder nicht der Beschreibung entspricht.

Sollten Sie innerhalb der ersten 6 Monate einen Defekt oder Mängel feststellen, können Sie den Artikel problemlos beim Händler / Verkäufer reklamieren.

Nach Ablauf der 6 Monate kommt es zu einer Beweislastumkehr. Dann müssen Sie beweisen, dass der Schaden bereits von Anfang an vorhanden war.

Die Gewährleistungsrechte gelten EU-weit.

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware mindestens 2 Jahre. Auf Gebrauchtwaren haben Sie mindestens 1 Jahr Gewährleistung.

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Diese können die Dauer und die Bedingungen frei bestimmen.

Selbst wenn Sie ein Garantieversprechen vom Hersteller oder Händler erhalten, die Gewährleistungsrechte bleiben weiterhin bestehen.

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Danke für die Aufklärung.

Es wäre schön, wenn ein Admin den Titel dieses Fadens entsprechend ändern könnte. Kulanzansprüche gibt es nämlich nicht. Kulanz ist eine vollkommen freiwillige Leistung des Herstellers. Die greift erst dann, wenn es keine Gewährleistungsansprüche mehr gibt und dann auch nur, wenn man einen lückenlosen Service in einer Vertragswerkstatt nachweisen kann.

 

Übrigens fallen auch mit dem eigenenm Wagen Nutzungskosten an. Warum muss ein Ersatzwagen daher kostenlos sein.

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Hallo Tobias,

so leid es mir für dich tut, du hast absolut keinen Anspruch auf einen Leihwagen.  

Bei der 2. Dachreparatur (10 Tage) in Hannover habe ich einen bekommen. Wurde aber von mir bei einem persönlichem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zugestanden. Versuche es mal über die Kundenbetreuung.

Hast du von deinem Händler eine Vorgangsnummer erhalten?

 

Wie gesagt, einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen gibt es nicht. Weder bei Garantiearbeiten noch bei Gewährleistung und schon gar nicht bei Kulanz.

Bearbeitet von habu01
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Hallo,

Ja, da haste Recht, hab den Titel mal geändert.

 

Gruss,

 

Stephan

 

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super danke für eure Beiträge. Ihr habt das bestätigt, was der Händler behauptet hat. 

Sagen kann man ja viel, wenn der Tag lang ist. 

Fazit für mich, dank der Aussagen von habu und n.t5,

1. Abholdatum setzten

2. Kundenbetreuung mal freundlich anfragen

 

Danke suchen allen.

Threat möchte ich damit schliessen

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Aber das Werk hat mittlerweile für Gewährleistungsansprüche einen sog. Katalog erstellt, wann die die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen. Beim defekten Kühlschrank gibt es z. B. einen Leihwagen....

 

Grüße

 

m.c.

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Guten Morgen, 

echt, so was gibt es?

kann Mann den irgendwie irgendwo einsehen?

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