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Auflastung Gesamt Masse der Zugkombination GC680


Hansi1982

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Hallo zusammen,

 

Hat jemand erfahrung mit der Auflastung der Anhängerkupplung?

Also unser 680er 3,5t z.g.G. hat eine Anhängerkupplung. Laut Datenblatt hat sie eine zulässige Anhängelast von 3.5t . Laut Fahrzeug schein eintragung beträgt die Zulässige Gesamt Masse der Zugkombination 5500kg.

Bedeutet für mich.

3.5t das Fahrzeug und 2.0t der Anhänger 

Kann man die zulässige Gesamt Masse der Zugkombination von VW erweitern lassen wenn man durch ein Boot z.B. 2.5 oder 3 Tonnen ziehen möchte?

 

Hat da jemand Erfahrung?

Es vielleicht auch schon ändern lassen und kann berichte was dafür notwendig ist und was es kostet?

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Mein 680 wird 3,88t z.g.G.  haben und darf auch nur 2t anhängen.

Habe die starre AHK bestellt.

 

Mal sehen ob wir eine Antwort bekommen.

 

VG

 

 

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Da ging es in einem anderen Thread zu dem Thema drum.

Ich dachte, du kennst den.

Aber dann war das wohl ein anderer Hansi1982, der dort geschrieben hatte...

 

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Ach so ne das war ich. Da habe ich nicht richtig gelesen. Ich hatte gedacht das es da nur um eine nachrüstung geht.

Dann kann dieser Thraid wieder dicht gemacht werden. Jedoch hat da wohl keiner Erfahrungen zu der Auflastung der Anhängelast gemacht.

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Dann frag doch

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mal nach. Heißt übrigens SK Handels GmbH, nicht AG.

Also ob das auch für den GC gilt.

Dann müsste 2,8t Hänger mit 6,3t Zuggesamt gehen.

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Ja genau hatte gerade bei SK-handels GmbH angerufen.

Unser GC 680 kann mit der entsprechenden Anhängerkupplung eine Anhängelasterhöhung auf Max. 2,8t bekommen.

Das Gutachten kostet 520,-€ Brutto 

Damit fährt man zum TÜV für die Abnahme

Und anschließend zum Straßenverkehrsamt für die Eintragung. Kosten Variieren. 

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Habe mich mit dem Thema Grand California 680 4 Motion an meinen VWN Händler gewand und der sagte mir, dass dieser nur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu haben ist .

Ist es richtig, dass der mit 3,88 t nur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h zu haben ist? Dann müßte ich allerdings umdisponieren.

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Es ist nicht richtig, er ist mit 159 km angegeben. Da er als LKW gilt, darfst Du damit nur 100 km auf Autobahnen fahren. Also auch Überholverbot etc., aber man erkennt  nicht das er 3,88 to hat.

Bearbeitet von Fvkrogh
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Es ist ein Wohnmobil und kein LKW. Man darf über 3,5t auch weiter als 100 km AB fahren, dort aber nicht schneller als 100 km/h.

Überschreiten fällt spätestens dann auf wenn die neuen Frankreichaufkleber dran sind.

In F wird teilweise auch höhenadaptiert gemessen, hinterher sortieren sie nach Halterabfrage die falsch positiven wieder heraus. Das könnte auch in anderen Ländern passieren.

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Hallo Siggi,

 

wenn ich dich richtig verstanden haben, meinst Du die techn. Begrenzung der Geschwindigkeit.

Ja, die gibt es. Kannst du so bestellen.

Ist aber nicht notwendig, kannst Du also auch bei 3,88t weglassen und achtest später per ACC selbst auf Deine Geschwindigkeit.

So kannst du auch mal überholen.

 

VG André

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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Info's. Jetzt, da sich mein Freundlicher bei VW erkundigt hat steht fest: Egal mit welcher Gewichtsangabe der Grand California zugelassen egal ob 3,49t oder 4,1t oder noch mehr, ES GIBT KEINE WERKSSEITIGE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG!! Die erlaubte Geschwindigkeit gibt der Gesetzgeber vor.

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