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Auflastung von 3,5 auf 3,88t bei VW?


Hansi1982

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Hallo GC Gemeinde,

 

ja das geht auch in Deutschland ohne großen Aufwand.

Es ist hier laut Gutachter nicht einmal nötig, andere Reifen zu benutzen. Die Standardbereifung mit einer Traglasthähigkeit von 113/115 reicht um diese 4,1 To umzusetzen.

 

Wichtig ist, so wie es im Gutachten auch steht, die Einhaltung der jeweiligen Achslasten einzuhalten!

 

Es wird durch die Fa. Scholz umgesetzt. Kann ich nur empfehlen, für alle 3,5 er mit dem alten Führerschein!

 

Grüße

Marki

 

 

Bearbeitet von Marki_680
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Hallo Marki,

 

kannst Du auch sagen was der Spaß gekostet hat?

 

Grüße

Stefan

 

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Hallo Stefan,

 

das Gutachten hat 670 € gekostet.

Gegenüber VW ist das ein Betrag aus der Portokasse 😉.

 

Mein freundlicher hat mir ein Kostenvoranschlag über 2534 € zugesandt für die Auflastung!

 

Daher war die Entscheidung sehr schnell getroffen!

 

Hinzu kommt hier nur noch einmal die Gebühr beim Straßenverkehrsamt für den neuen Schein.

 

Ich hoffe, ich konnte Dir eine zufriedenstellende Antwort geben 😀

 

Gruß

Marki

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Super. Dank Dir für die Info. 🙌🏼

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

für die Auflastung muss doch zunächst beim VW Händler die Unbedenklichkeitserklärung bei VW bestellt werden. Mit der kann ich dann zum TÜV oder DEKRA. Diese kostet doch schon 760,-€

Das Gutachten erstellt doch dann der TÜV oder DEKRA??? Weiß jemand was das kostet?

Danke für eure Antworten

Dennis

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Hallo Camperfuchs,

diese sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst du so ohne weiteres nicht von VW, so war es bei mir! Die wollten gleich ein paar Umbauten durchführen, um eine Auflastung zu bekommen. Das war mir aber persönlich mit knapp 3000 € doch ein wenig zu viel. Ich schlage dir vor, wende dich an die Fa. Scholz und dort wird dir dann geholfen! Bitte aber vorher genau prüfen was du haben möchtest!

 

Grüße

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Wie ist das denn eigentlich mit der Garantie, wenn man keine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat?

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Was soll den die Garantie mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu tun haben?

Du veränderst doch nichts am Fahrzeug! Du bleibst doch im Rahmen der CoC Bescheinigung und somit ändert sich auch nichts an der Garantie!

 

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Hallo Marki_680,

 

diese Unbedenklichkeitsbescheinigung benötige ich aber zwingend, oder?

 

Gruß

Dennis

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Nein, das Gutachten von der FA. Scholz ist das selbe. Nach Erhalt gehst du zur Zulassungsstelle und bekommt einen neuen Fahrzeugschein mit der Änderung. Das war's dann.

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Ich muss doch aber noch zur Dekra oder TÜV, oder nicht?

Die Zulassungsstelle prüft doch nicht die technische Umsetzung (z.B. Traglast von Reifen und Felgen)

 

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Nein. Die Fa. Scholz sendet das Gutachten zu und mit dem dann zur Zulassungsstelle!

Einfach mal mit der Fa. Scholz telefonieren und dein Anliegen mitteilen. Der Rest wird dir dann am Telefon erklärt!

 

Ich hoffe, der Link ist erlaubt:

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Anrufen und dir wird geholfen 😀

Bearbeitet von Marki_680
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Es reichten die Hersteller  / Standard ausgelieferten Reifen bei mir!

Wenn du etwas geändert hast, kann ich das nicht beurteilen!

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Nein, geändert habe ich nichts. Die Reifen würden bei mir auch passen. (115/113R). Allerdings passen die Felgen nicht. Die haben nur eine Traglast von 1050kg. Da sich die Achslast hinten auf 2380 erhöht, reichen die nicht aus.

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