Ganix Geschrieben 23. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2020 Hallo, ich habe auch mit den Angeboten von Tradeport geliebäugelt. Aber da der Preisunterschied zum Neuen zu klein ist und die Modelle mit EZ 2020 aber Baujahr 9-2019 sind (T6, noch alte monochrom Campingbedieneinheit) habe ich jetzt einen neuen Coast selber konfiguriert und mit 16,38% Rabatt auf Listenpreis beim Händler hier bestellt. Ansonsten, wie schon vorher erwähnt: Runterhandeln. Es ist ja noch Winter Grüße H. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Siggy75 Geschrieben 24. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 24. Dezember 2020 Hmm, ich habe nur 16,35% Rabatt vom Händler für meine Bestellung bekommen. 😝 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ganix Geschrieben 24. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 24. Dezember 2020 Da habe ich mich wohl vertippt 🤪 Zitieren Link zu diesem Kommentar
abg-surfer Geschrieben 26. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 26. Dezember 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, bin gerade durch Zufall auf Deinen Beitrag gestoßen, da mich ein Problem umtreibt. Ich habe seit 3 Tagen einen COAST von einer Autovermietung direkt gekauft. 3/4 Jahr alt, unfallfrei, Top-Zustand, kein EU. Ist mein zweites Ex-Mietfahrzeug und auch damals mit dem Golf Plus nie negative Erfahrungen gemacht. Will für den Cali eigentlich eine Neuwagen-Anschlußgarantie für 3 Jahre abschließen und bin nun über einen Beitrag in Motor Talk und bei der Sichtung der Garantiebedingungen über folgendes Problem "gestolpert", was ich dieser Tage verbindlich klären muß: Nicht versichert sind: d) Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung VERWENDET oder gewerbsmäßig vermietet WERDEN. Mein Wagen WURDE ja VOR meiner Übernahme so verwendet. WIRD aber nun ja nie mehr so verwendet. Die Klausel definiert nach meiner Ansicht ja die GEGENWARDT, nicht die Vergangenheit. Somit bin ich bisher davon ausgegangen, das ich problemlos verlängern kann. In besagter Forums-Diskussion gingen da aber die Meinungen etwas auseinander und der Beitragsstarter hatte einige Mühe (Händleranrufe und bei VWFSAG), bis er von VWFSAG die Bestätigung per E-Mail erhielt, das er von einer Mitarbeiterin bei VWFSAG tel. falsch informiert wurde (sollte wohl a.G. der Vergangenheit NICHT mehr möglich sein.) Wie seht ihr das, bzw. wer hat da Erfahrungen gemacht. Was für Alternativen gäbe es zur Anschlußgarantie dann noch, außer das Geld (3.600,00 EURO) für einen Notfall schon mal zurück zu legen? Danke und Gruß Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar
Griffon13 Geschrieben 26. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 26. Dezember 2021 Ich fahre einen Cali welchen ich von einer Vermietfirma nach 6 Monaten gekauft habe. Dieser hatte von Anfang Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre. Dies war zumindest 2019 kein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar
abg-surfer Geschrieben 26. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 26. Dezember 2021 Da gibt es auch kein Problem, da ab Werk fest dabei. Hat meiner aber leider nicht. Mal schauen, ob hier jemand Erfahrungen zu meinem Konstrukt hat. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 26. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 26. Dezember 2021 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Namensvetter, Ich lese das wie Du: ausgeschlossen sind Selbstfahrermietfahrzeuge, während sie so genutzt werden und zugelassen sind. Ich sehe da ebenfalls nicht, dass sie später nicht versicherbar sind, wenn sie nicht mehr als solche genutzt werden und nicht mehr als solche zugelassen sind. Aber das ist alles Spekulation. Frag selber bei VWFS an und lass Dir die Antwort textlich zukommen. In der Zulassungsbescheinigung ist Dein Coast nach der Ummeldung auf Dich aber nicht mehr als Selbstfahrervermietfahrzeug geschlüsselt, oder? Alternativen: es gibt auch noch weitere, herstellerunabhängige Garantieversicherer, musst Du mal suchen im Internet. Ob die was taugen, wie die Bedingungen sind, ob die auch die werkseitige Camping-Einrichtung abdecken etc, kann ich Dir nicht sagen. Bearbeitet 26. Dezember 2021 von tonitest Ergänzungen zu Alternativen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Griffon13 Geschrieben 27. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2021 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Beim ersten Blick sehe ich da keinen Unterschied in den Papieren, außer beim geänderten Halter natürlich. Ich habe bei der Ummeldung jedoch den TÜVzeitraum auf volle 3 Jahre hochsetzen lassen. Bearbeitet 27. Dezember 2021 von Griffon13 Zitieren Link zu diesem Kommentar
abg-surfer Geschrieben 27. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke Jörg für Deine Einschätzung. Anfrage an VWFS ist gestern schon vor dem Beitrag hier raus. Hoffe die E-Mail-Adresse ist auch die richtige, da wie immer schwierig an genaue Kontakte zu kommen. Selbstfahrvermietung kommt natürlich bei der anstehenden Ummeldung raus. Daher sollte es aus meiner Sicht kein Problem darstellen. Aber mal schauen wann, was für eine Rückmeldung vom VVD kommt. Das mit dem Hochsetzen des TÜV-Zeitraumes geht echt? Hab ich noch nie gehört. War davon ausgegangen, das ich im März 2022 (nach einem Jahr da Mietwagen) einen neuen TÜV für die nächsten 2 Jahre bekomme. Was ist dafür bei der Zulassungsstelle vorzulegen bzw. zu beachten? DANKE! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Griffon13 Geschrieben 27. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 27. Dezember 2021 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Man bekommt natürlich nicht generell 3 Jahre TÜV.. Vermietfahrzeuge müssen jährlich zum TÜV. Ich hatte nach 6 Monaten gekauft und das Auto privat zugelassen. Da war dann der TÜV Termin beibehalten worden. Dies habe ich gleich vor Ort moniert. Da Neuwagen es nach 3 JAHREN zum TÜV müssen und er jetzt privat genutzt wird, der 1. TÜV erst in 2,5 Jahren fällig wäre. Nach Rückfrage beim Kollegen und Vorschriften Studium dann auch so geändert bekommen. Bearbeitet 27. Dezember 2021 von Griffon13 Zitieren Link zu diesem Kommentar
abg-surfer Geschrieben 28. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. So kenne ich aus meiner beruflichen Vergangenheit die Regularien sowohl Mietwagen, als auch NW auch. Ich werde am 04.01.2022, wenn ich unseren Cali zulassen, das mal auf der Zulassungsstelle hinterfragen. Mal sehen ob die auch in den Archiven was dazu finden. Wenn nicht, bezahlt der ehemalige Vermieter sowieso den neuen 1-jährigen TÜV und dann hätte ich ja eh wieder die regulären 2 Jahre. Thema Neuwagen-Garantieverlängerung (wenn da auch andere mal vor der Unklarheit stehen): Anschlußgarantie ist ohne Probleme bei einem Ex-Mietwagen möglich, sofern er dann vom neuen Besitzer nicht wieder zur (gewerblichen) Vermietung genutzt wird. Schriftlich bestätigt vom VWFS vor einer Stunde. 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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