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Verlust der Gewährleistung f. d. Aufbau ohne 1/2-jährliche Durchsicht


Timotius

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Guten Tag in die Runde,

 

vergangenen Mittwoch war es soweit - ich habe unseren GC 600 beim Freundlichen für VW Nutzfahrzeuge geholt. Er lief 1/2 Jahr in der Vermietung, EZ im Mai dieses Jahres. Endlich, nachdem meine Frau und ich bislang nur unsere Tochter als gemeinsames "Hobby" hatten, hier nun wieder ein echtes gemeinsames Thema: VW Grand California 600. Parallel freue ich mich, wieder ein schönes Forum gefunden zu haben - mein letztes war das FlyingBrick-Forum für Fans von "veralteten" (tschuldigung!) BMW 4 Zylindern. Ich freue mich hier nun also auf eine weitere Themen-Familie!

 

Nochmals HALLO an euch alle!

 

Leider fielen mir in den ersten Tagen gleich folgende Mängel auf: Silikonfuge im Bad gebrochen, Kühlschrank Bedienteil außer Funktion (laufender Kühlschrank lässt sich nicht ansteuern oder abschalten) und die Aufbaubatterie läd nicht (weder am Landstrom, noch während der Fahrt).
Nach Rücksprache mit dem Freundlichen müsste die Silikonfuge ein Garantiefalll sein. Beim Kühlschrank hoffe ich ähnliches. Die Batterie - mal sehen, woran es liegt.

 

Bei der Terminvereinbarung mit dem hiesigen Freundlichen folgende Überraschung für mich: Ich, als Besitzers eines fast neuen Wohnmobils, beim Vertragshändler gekauft also noch voll innerhalb der Garantiezeit habe folgendes zu tun: 1/2-jährliche Vorstellung des WoMos zur "Durchsicht" des Aufbaus (speziell Silikonfugen im Bad, Kühlschrank, Dichtungen der Fenster, gesamtes Wassersystem). Kosten nur für die Durchsicht 235,00 EUR. Mal abgesehen von knapp 500,00 EUR im Jahr, habe ich 2 x im Jahr zusätzlichen logistischen Aufwand und ggf. Standzeiten beim Service. Jetzt kommt`s: Trete ich nicht 2 x pro Jahr an, um den Aufbau durchsehen zu lassen, verfällt die Gewährleistung auf die Komponenten des Aufbaus!

 

Mir fehlen die Worte. Wofür habe ich denn eine Neuwagengarantie/-gewährleistung, wenn ich zusätzlich zu den Inspektionen 2 x im Jahr zur kostenpflichtigen Durchsicht muss? Ich bin fast so weit, diesen Umstand als Zumutung zu werten.

 

Ich freue mich über jeden Kommentar eurerseits. Stehe ich auf dem Schlauch und habe ich etwas ganz grundsätzliches nicht begriffen? Kennt ihr diese Regelung, die es bei den T-Modellen wohl nie gab?

 

Wie schön, endlich einen Grand California zu haben. Wie langweilig wäre doch sonst die erste Testübernachtung im WoMo gewesen, wenn alles einwandfrei funktioniert hätte. Und das Wassersystem haben wir noch gar nicht in Betrieb genommen...

 

Ich sende euch FREUNDLICHE Grüße

 

Timo

Bearbeitet von Timotius
Korrektur Tipper
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Das ist jetzt ein Scherz, oder?

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Meinst Du meine Ahnungslosigkeit oder die Durchsicht?

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Halbjährliche Aufbaudurchsichten a 235€...Ich bin komplett sprachlos...

Inspektionen und Ölwechsel kommen ja auch noch dazu, da steht das Auto ja gefühlt 2 Monate im Jahr in der Werkstatt. Kartenupdates kosten wohl auch extra...

Ist natürlich ein guter Verdienst für VW, aber ich glaube da sollte man langsam wirklich nichts mehr kaufen.

 

Bearbeitet von MarBo
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Hi Timo,  erstmal ein herzliches Willkommen in unseren illustren Runde.

Bezüglich der vom VW-Händler angesprochenen Durchsicht gibt es seitens VWN keine offiziellen Vorgaben. Hier würde ich nochmal genauer nachfragen. Hast du hierfür eine Rechnung erhalten? Falls ja, sollte darauf ja eine entsprechende Arbeitsposition hinterlegt sein. 

Da wäre es spannend, was hierfür angezogen wurde.

 

Wir haben unseren GrandCali bereits seit 02/2020 und ich höre davon zum ersten Mal. Und das Fahrzeug war schon bei verschiedenen Händlern.

 

VG

Norman

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Habe jetzt mal bei meinem Händler gefragt, n.t5 hat recht. Es gibt aktuell nur zwei Prüfungen die du machen musst. Zum einen die Inspektionen und zum anderen die Gasprüfung. Für den Aufbau gibt es keine Prüfung, bei der bei nicht erledigen die Gewährleistung verfällt.

Allerdings macht es wohl sinn öfters mit seinem Freundlichen zu telefonieren um Nachbesserungen, die von der VAG kommen, durchführen zu lassen.

 

 

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Hallo Norman,

 

herzlichen Dank! Ich habe den Termin am kommenden Mittwoch. Der zuständige Servicemitarbeiter hatte bislang noch keinen Grand California in der Wekstatt und hat mich vorab telefonisch kontaktiert. Ich hake (auch beim Verkäufer schon geschehen) nach und werde meine Erkenntnis umgehend mit euch teilen.

 

Noch ein Gruß

 

Timo

 

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Danke Retchir,

 

somit wären es Empfehlungen an den Service, um bekannte Schwachstellen detailliert abzuklopfen und ggf. zu bessern? Ich melde mich nach Rücksprache mit beiden Freundlichen.

 

Noch ein Gruß

 

Timo

Bearbeitet von Timotius
Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht
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Liebe Mitglieder,

hier ein kurzes Update - allerdings warte ich noch auf eine (finale?) Stellungnahme aus der Kundenbetreuung von VW.

@Colonia:
Das habe ich zunächst auch vermutet - dem ist schönerweise nicht so. Mein Ansprechpartner im Service hat extra und selbständig in der Garantieabteilung bei VW nachgehakt, da er es selbst nicht glauben kann.

 

Unschöner, für mich unverständlicher Zwischenstand:
Sofern nicht alle 1/2 Jahr die optionalen Wartungs- und Zusatzaufgaben (je nach Jahreszeit jährliche oder 1/2-jährliche Wartungen) durchgeführt würden, bestünde die Möglichkeit, dass die Garantie/Gewährleistung für defekte Komponenten des Aufbaus (und eventuelle Folgeschäden) erlischt. Insbesondere dann, wenn ein Defekt in Kausalität zur nicht erfolgten (optionalen) Wartung der Komponente stehe.

 

Ich melde mich wieder, sobald ich eine hoffentlich eindeutige Info von VW erhalten habe.

Beste Grüße

Timo

 

Bearbeitet von Timotius
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Das halte ich für nicht unplausibel. 

Die gesetzliche Gewährleistung sieht eine Beweislastumkehr nach dem ersten halben Jahr vor. Sprich, nach Ablauf von 6 Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, dass ein Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat bzw. eine Folge eines bei Auslieferung bestehenden Mangels ist. Außerdem besteht eine Pflicht, den Schaden klein zu halten.

 

Wenn ich nun also beispielsweise die Silikonfugen im Bad nicht gelegentlich prüfe (oder prüfen lasse =optionale VW-Leistung), in der Folge Wasser in den Unterboden läuft und dort erheblichen Schaden anrichtet, weil es über Monate unbemerkt passiert, dann habe ich u. U. meine Mitwirkungspflicht an einer Kleinhaltung des Schadens verletzt. 

 

Meine Interpretation / Konsequenz: Mängel unmittelbar bei Bekanntwerden anzeigen und aktiv gelegentlich auch danach suchen, insbesondere an den Stellen, an denen kapitale Folgeschäden entstehen können. Das heißt jedoch nicht, dass ich unbedingt VW damit beauftragen muss, dass zu tun. VW verzichtet aber offenbar auf den Einwand und übernimmt die Mängelbeseitigung, wenn ich die regelmäßige Prüfung nachweise (=bei VW beauftrage).

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Das macht in der Wohnmobilebranche kaum jemand so. Zumeist gibt es ja auch 2 Jahre Garantie.  

Dichtigkeitsprüfungen jährlich gibt es fast überall für die Garantie der Dichtheit. Aber dem Aufbau vertrauen die Hersteller schon eine gewisse Standzeit lang. 

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  • 1 Monat später...

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Gesundes neues Jahr euch allen!

 

@ snuggles:

Ich habe nun eine Antwort von VWN erhalten. Diese entspricht - wenn auch positiv formuliert - Deiner Einschätzung:

 

Zit. VWN: "...Bei dem Sommer- und Wintercheck für den Grand California handelt es sich um optionale Wartungs- und Zusatzarbeiten, die auf Kundenwunsch durchgeführt werden können. Sofern kein kausaler Zusammenhang zwischen einem Schaden und einer nicht durchgeführten Wartung besteht, bleiben die Gewährleistungsansprüche unberührt." Ende des Zit.

 

Ich bleibe dabei - das ist grenzwertig. Um so mehr, als dass ich beim Kauf (beim VW-Vertragshändler) nicht darauf hingewiesen wurde. Im Gegenteil: Diese Regelung ist dem Verkäufer bei Nachfrage im Nov./Dez. 2020 nicht bekannt gewesen.

 

Sicherlich prüfe ich die bekannten Schwachstellen des GC aus Eigeninteresse regelmäßig.

 

Freundliche Grüße in die Runde

 

Timo

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