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Belastung des Garagenbodens


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Hallo zusammen,

nachdem ich mich sehr gefreut habe, dass wir mit unserem Cali höhenmäßig in die Garage kommen werden, ist mir nun das Gewichtsthema in den Sinn gekommen. 
Immerhin wiegt der Cali 2,5 Tonnen und mich würde interessieren, ob auch Ihr ihn in einer Fertiggarage parkt. Die Belastung von 350 kg/m2 hört sich in unserem Fall ja nicht gerade sehr hoch ausgelegt an...

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Ich rechne mal, 2x5m = 10m2. Das ergibt mal 3.5T, würde soweit ja passen. Die Achslasten sind bei Vollbeladung je nach Modell ca. 1500kg was pro Rad 750kg macht. Damit ist die Last auf jedem Rad doppelt so hoch wie pro m2 angegeben. Da würde ich mal beim Lieferanten abklären, was die Folgen sein könnten. 

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Steht die Fertiggarage direkt auf dem Erdreich (= „Baugrund“)? Dann ist das gar kein Thema!

Etwas kritischer sind da schon Parkhäuser. Es gibt ziemlich viele, die eigentlich noch für Fahrzeuge bis 2,5t zGG geplant waren. Diese Beschränkung steht auch noch bei einigen Parkhäusern dran. Man sieht trotzdem viele Q7 und Bullis drin. Warum stürzen die nicht zusammen? Die Parkhäuser wurden für eine Flächenlast von 250 kg/m^2 ausgelegt. Und zwar auf der gesamten Fläche! Ein Bulli hat zwar lokal eine höhere Last (unserer mit Auflastung und voll beladen wäre bei 3300/(1,90x4,90)=ca. 350 kg/qm), aber die Autos parken ja nicht dicht an dicht. Außerdem steht nicht Bulli an Bulli neben Q7, und es sitzen nicht in jedem Auto alle Personen. Außerdem wird bei der Tragwerksberechnung noch ein Sicherheitsfaktor bei der Belastung reingerechnet. Bei der Nutzlast ist der Faktor 1,5.

Übrigens: Balkone werden für 400 kg/qm bemessen! Denn wenn bei der Party die Gäste dichtgedrängt stehen, sind die auf die Fläche bezogen schwerer als ein Bulli!

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Die Garage steht auf Streifenfundamenten, d.h. unter dem Boden ist etwas Luft...

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Zusammenbrechen wird sie nicht. Ich hatte in der Fertiggarage (auch mit Streifenfundament) schon einige Risse, die aber meines Wissens nach unvermeidlich sind. Ich vermute, dass die Risse bei einem normalen PKW nicht so schnell ausgeprägt gewesen wären. Die Hersteller dieser Garagen setzen die Belastung eigentlich sehr niedrig an. Streifenfundament ist leider sehr günstige Bauart, daher wird das oft so gemacht. Über die Stabilität würde ich mir keine Gedanken machen, aber es kann sein, dass du nach einigen Jahren etwas optisch nacharbeiten musst.

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Das Streifenfundament sagt doch nur etwas über die Gründung der Außenwände aus und deren Frostsicherheit. Dennoch wird die Bodenplatte direkt auf das Erdreich betoniert. Dieses sollte natürlich unter der Bodenplatte verdichtet sein, dass sich da auch über Jahre nichts setzt. Das sollte auch bei einer Fertigteilgarage so sein. D.h. der Bus kann gefahrenlos in der Garage parken. Nichts desto trotz können natürlich kosmetische Risse auftreten.

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Nein.

 

Eine Fertiggarage hat i. A. keine belastbare Gründungsplatte, sondern wird auf die Fundamente aufgesetzt. Dies können Streifen- oder Punktfundamente sein. Darüber erfolgt auch die planmäßige Lastabtragung und nicht flächig über die Bodenplatte. Dies wäre bei solchen Konstruktionen sogar schädlich und könnte z.B. zu Rissen in der Bodenplatte führen.

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Wieso das denn?

Wenn ich ein Tragwerk mit planmäßiger Gründung über eine tragende Bodenplatte bemesse, dann kann ich es auch so ausführen.

Grundsätzlich sind Fertiggaragen statisch so untergeordnet, dass da eigentlich nicht allzu viel zu rechnen ist.

Man kann in Deutschland davon ausgehen, dass man einen Bulli in eine Fertiggarage stellen kann, ohne dass es irgendwelche statischen Probleme gibt...

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Fertiggargen werden aber nicht so bemessen. Planmäßig stehen sie alle auf Punkt- oder Streifenfundamente. Man kann natürlich auffüllen und auf OK Fundamente verdichten und abziehen. Dann geht jede Belastung. Ansonsten gelten die Werte der Hersteller.

 

Bearbeitet von ibgmg
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Eine ordnungs- und normgerechte Garage in Deutschland ist nach aktueller Norm (DIN EN 1991-1-1) mindestens als "Verkehrs- und Parkfläche für leichte Fahrzeuge (Gesamtlast <= 30 kN)" auszulegen.

Eini geringfügige Überschreitung der Last von 30 kN kann als unkritisch angesehen werden.

Ich darf in Deutschland nicht etwas bauen, das wie eine Garage aussieht und so nutzbar (weil befahrbar) ist, aber für weniger Last ausgelegt ist (weil ich nur 3 Fahrräder reinstellen will).

In sofern gilt, was ich oben sagte:

 

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Das stimmt so pauschal nicht. Es gilt das, was der Hersteller an Belastung freigibt.

 

Siehe dazu z.B. die Bedingungen von

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- einer der größeten Hersteller von Fertiggaragen:

 

"3.1 Zulässige belastung Bei allen Garagentypen 3,5 kN/m² (350 kg/m²) oder Pkw bis 2,5 t zul. Gesamtgewicht und einer Achslast von max. 1,6 t ist zulässig. Bei Punktbelastung bis max. 8 kN (800 kg) z.B. Wagenheber, Regale o. ä. für Lastverteilung sorgen. Auf Wunsch können alle Garagenböden für höhere Belastung (gemäß Preisliste) ausgelegt werden. Für Fahrzeuge, z.B. Stapler, Arbeitsmaschinen oder Sonderlasten wird der Boden bzw. das Fundament nach gesondertem statischen Nachweis gefertigt."

 

In der Praxis ist kaum eine Fertiggarrage für eine höhere Belastung als die Standartbelastung ausgelegt. Auch der Einbau beschränkt sich in aller Regel auf das Aufsetzen der Fertiggarage auf bauseits vorbereitete Punkt- oder Streifenfundamente, ohne eine zusätzlich statisch wirksame Flächenauffüllung vorzunehmen.

 

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Wer hat das denn verzapft?

 

Sofern die Garage so ausgelegt ist, entspricht sie nicht der aktuellen Lastnorm und ist mangelhaft!

Das entspricht weitestgehend der alten deutschen Lastnorm.

Wie oben geschrieben sind neue Garagen nach DIN EN 1991-1-1, Kategorie F, auszulegen. Der Ansatz der Flächenlast ist korrekt. Es ist aber, falls maßgebend, eine Achslast von 20kN oder Radlasten von 10kN anzusetzen. Es wird von 30kN Fahrzeuglast ausgegangen.

 

Solange der Hersteller unter der gültigen Lastnorm baut, ist das Tragwerk mangelhaft!

Es gilt mindestens das, was in der Lastnorm steht.

 

Natürlich darf ich als Bauherr einen höheren Lastansatz wählen.

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  • 2 Jahre später...

Huhu, 

Was war das Ergebnis? 

Hast du dich getraut @ipmuc?

Ich stehe vor dem gleichen "Problem" und bin daher gespannt :)

Viele Grüße Matthias 

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Hallo Matthias,

tatsächlich habe ich mich getraut und der Boden hat gehalten. Spannend war es aber allemal 😊

 

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  • 3 Monate später...

Zufällig stehe ich gerade vor dem gleichen Problem. Wir haben es endlich mal geschafft die für den Cali vorgesehene Garagenhälfte soweit freizuräumen (Gartengeräte, Einzelsitze aus dem Cali, Fahrräder etc.), dass ich mal testen konnte, ob der höhenmäßig da rein passt. Höhenmäßig kein Problem.
Weiterhin soll die Garage mit einem Regalsystem ausgestattet werden. Auch deshalb die "Aufräum"-Aktion. In der anderen Hälfte stand bereits ein Fahrzeug (früher mein Alhambra, jetzt der Golf Sportsvan meiner Frau).
Mit entsetzen haben wir dann die Angaben auf dem Schild in der Garage entdeckt. Die Garage ist Baujahr 2014.

Nun hat der Cali zwar mal für einige Minuten in der Garage gestanden und die Garage steht noch, ich habe aber Bedenken, wie sich das entwickelt, wenn der Cali dann regelmäßig in die Garage gestellt wird.
Laut Fahrzeugschein unter Ziffer G (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse)) wären es nur 2438 kg. Also sollte das klappen, zumal z.B. die beiden Einzelsitze ausgebaut sind. Somit dürfte der Cali noch leichter sein.
Hinzuzurechnen sind natürlich diverse Ausstattungsgegenstände wie z.B. die Dometic CF-35, Stromkabel 15m und ein paar Kleinigkeiten, die aber in Summer dann keine 2,5 Tonnen ergeben würden.

 

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Bearbeitet von Frankie72
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