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Rückkaufgarantie und Veränderungen am Fahrzeug


ipmuc

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Hallo zusammen,

wir haben unseren VW finanziert und mit einer Rückkaufgarantie versehen bekommen.

Nun würden wir gerne ein Baer Lock Schloss einbauen lassen und ich frage mich, ob ich den (zertifizierten) Einbaupartner frei wählen kann bzw. ob ich damit die Rückkaufgarantie gefährde?

Hat immer jemand von euch Erfahrung damit und auf was sollte ich achten?

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Also in der Vergangenheit hat das bei mir nie Probleme gegeben. Wichtig ist halt das es den Restwert nicht negativ beeinflusst.

Bei einem Bear Lock würde ich jetzt davon ausgehen das es keinen Einfluss, weder positiv noch negativ hat.

 

Anders sieht es beim Leasing aus, dort dürftest du erst nach Zustimmung der Leasing etwas verändern. Bei der 3 Wege Finanzierung gehört das Fahrzeug aber dir.

Rosa lackieren oder Löscher in das Blech scheiden würde ich aber tatsächlich nicht. ;)

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Da müsste man den Garantiegeber mal fragen.

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Genau, denn nur der entscheidet das. Das würde ich mir auch schriftlich geben lassen. Ich würde Abweichungen vom Originalzustand in meinen Garantiebedingungen ausschließen, bzw. einen Minderwert festschreiben.

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Hä? Echt jetzt?... ah, klar! weil´s das ja nur einmal gibt! :;-):

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Bei unserem Leasing-T6 wurde alles angerechnet, was wertsteigernd war. Bearlock, Folierung, andere Winterräder etc. Natürlich nur anteilig, aber immerhin.

Bearbeitet von eimsbush
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Hat jemand von Euch Schwierigkeiten mit der Garantieabwicklung gehabt, wenn das BaerLock von einem „NichtVW“ Partner eingebaut wurde?

Darauf weist der VW Händler nämlich hin, aber wenn die Einbaukosten 600 EUR höher sind, würde ich trotzdem nicht auf ihn zurückgreifen...

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Nein, warum auch!

Ich auch nicht. 

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