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Wohnmobil Zulassung Geschäftswagen


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Hallo liebe Calis,

ich bin jetzt mitten in der Bestellphase meines ersten Cali (6.1).

Bei mir stellt sich gerade eine steuerliche Frage als selbständiger Unternehmer:

Kann man einen california coast (geseikelt) eigentlich voll von der Steuer absetzen?

Das Fahrzeug hat ja eine Wohnmobilzulassung.

Kann es da Schwierigkeiten vom Finanzamt geben... so nach dem Motto: Ist ja dein privates Vergnügen!

Ich werde das natürich noch mit meinem Steuerberater besprechen, würde mich aber freuen, falls Ihr da ein paar Vorabinfos für micht habt.

Ich danke vielmals.

Gruß

Samy

Bearbeitet von Samy_Cali
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Warum nicht, es kommt auf die tatsächliche Nutzung an. Du musst über 50% betrieblich nutzen, wenn das Auto nur im Urlaub läuft ist es halt nicht glaubhaft. Ein Cali hat eine Größe die eine betriebliche Nutzung plausibel erscheinen lässt. 

Ich sehe da kein Problem,  höchstens den geringen Wertverlust wenn er nach 5 Jahren abgeschrieben ist. Du hast dann einen hohen Restwert in den Büchern als Gewinn.

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Die Pauschale geht dann aber nur bei unter 50% geschäftlicher Nutzung,  und die Abschreibung mit 1% Eigenanteil nur bei über 50%.

Steuerberater fragen.

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Würde hier auch den Steuerberater fragen. Oder du bestellst ihn als PKW und lässt ihn als PKW zu. Das ging zumindest bei den 146kW noch, ob es jetzt noch geht weiß ich nicht.

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Hallo Samy,

habe meinen Coast im April 2018 als RE Import aus Östereich bekommen und im Landratsamt als Kombilimousine eintragen lassen.

Fahrzeugnutzung als Handelsvertreter mit 70/30-Privat kein Problem. Allerdings mit Fahrtenbuchführung.

Abschreibung auf 6 Jahre

 

lg Caliman

 

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Ich hatte schon viele Cali, aber immer als PKW und Geschäftswagen!

 

Aber ich nutze auf Geschäftsreisen auch schon mal den Campingplatz statt des Hotels. Was soll das Finanzamt dann noch sagen?

Bearbeitet von Rudel
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Du solltest mal dein Profil etwas füllen. 
Denn auch im vereinten Europa ist es steuerlich schon in Interessant in welchem Land der Cali zugelassen wird.

 

Ja.

 

Das ist immer möglich, wie auch bei jedem anderen Fahrzeug.

 

Ob sich das Geschäftswagenmodel lohnt hängt immer vom Einzelfall ab.

Bei mir z.B. nicht.
 

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Es ist durchaus möglich einen T 5.2 california Edition, zugelassen als Pkw als Geschäftswagen zu versteuern.
Aber: ein 2. gleichwertiges Fahrzeug z. B. Audi A6 sollte vorhanden und ebenfalls als Geschäftswagen angemeldet sein. Der zuständige Prüfer nimmt den Cali in Augenschein und bestätigt, das es ein „Besprechungskfz“ ist. D. H. Pött und Pann sind nicht drin, Bürokram hingegen ist drin.

Das Unternehmen hat Jahrzehnte zuverlässig Gewinne versteuert.  Auch nach Abzug Kosten für den Bulli bleibt etwas für den Staat. 
u. U. Ist das Auto nach 5 Jahren Afa Betriebsvermögen und bei Veräußerung steuerlich relevant. 
So passiert in der BRD. 

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OK lieben Dank euch erst mal für die zahlreichen Infos. Ich denke ich muss das wirklich in den nächsten Tagen mal mit meinem Srteuerberater klären.

Als "echten Geschäftswagen" hab ich mir neulich einen Fiat Panda gekauft. Mal sehn ob die den 7 x teureren Cali mit WoMo Zulassung dann auch noch als Geschäftswagen anerkennen 😉

Aber wie z.B. Rudel schreibt: warum sollte man seinen Cali nicht auch auf Geschäftsreisen als Übernachtungsdomizil nutzen. Ich suche mir meine Kunden eh schon danach aus, ob sie aus dem Alpinen Gebiet ober langweiligen Indusrtieflachland kommen 😉

Griffon, danke für den Hinweis... werde mein Profil mal etwas füllen

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Sicher weißt du eh immer erst nach einer Betriebsprüfung. Die meine hatte beim damaligen T5.2 Edition als 1% nix zu bemängeln... Aber als Unternehmer ist man es doch eh gewöhnt, Unsicherheit auszuhalten 🙂

Bearbeitet von hans_771
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Wie begründet man denn das 2. Auto?

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Also mal meine Erfahrung dazu. Aktuell habe ich den 3. Cali, auch wieder als WoMo zugelassen, nach einem Cali 6.0 Coast davor.

Ich bin Einzelunternehmer, meine Frau ebenfalls. Bisher hatten wir 2 Firmenwägen. Den Cali habe ich mit dem Investitionsabzugsbetrag 

im Betriebsvermögen, muss ihn dann aber zu 90% geschäftlich nutzen und das durch Fahrtenbuch nachweisen. Vorteil ist, dass

ich im ersten Jahr vom Kaufpreis 40%:abschreiben kann und z. B. aktuell jetzt mich entscheiden kann, ob ich das ins Jahr 19, 20

oder 21 hinein nehme. Das 2. Auto war bisher eine Mischform aus Geschäft ( ca. 70%) und privat und war geleast.

Jetzt haben wir uns aber noch einen Cali für das Geschäft meiner Frau gekauft (wieder zur 90%:Firmennutzung) und für 

die Privatfahrten einen Seat Ateca für 99€ mtl. ohne Anzahlung geleast. Ist steuerlich geschickter...

 

Ich übernachte auch öfter auf Geschäftsreisen da drin, wenn möglich auf dem Autohof und nutze dann morgens

dort Dusche und Toilette. Mein Bett mit einer Top Matratze ist besser als jedes Hotelbett😀

 

Wir hatten noch nie mit dem Cali als WoMo Probleme beim FA. Ich würde dann natürlich den Cali als Geschäftfahrzeug nutzen

und den Fiat Panda als Privatkutsche, den Geschäftsanteil des Cali wirst Du nachweisen müssen!

 

VG

Norbert

 

Bearbeitet von Norbert aus W
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Genau so ist es.

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Ich bin als Architekt Freiberufler , und habe noch ein kleines Immobiliengeschäft nebenher 

habe auch nur eine MA rin halbtags . Ich habe 3 Fahrzeuge die ich alle auch gewerblich nutze  , und daher auch steuerlich geltend mache .

 

Momentan habe ich mit dem Steuerberater folgende Abschreibungsszenario  erarbeitet 

 

Das Motorrad nutze ich hauptsächlich im Sommer , und  da auch nur kurze Strecken .. daher habe ich dieses nur mit 20 % angesetzt

Den Kastenwagen den ich im Frühjahr verkauft habe hatte ich mit 35 % angesetzt 

und das Cabrio mit 45 % .. nun ist der Kastenwagen weg und dafür der VW Bus mein  Hauptgeschäftsauto .. kann sein dass sich die Verhältnisse etwas verschieben 

wichtig ist , dass man also die Mehrwertsteuer ausgezahlt bekommt , dann  beim Verkauf wieder abführen muss

die Betriebskosten  werden dann auch entsprechend im Verhältnis angesetzt 

und dass die Fahleistung mittels Fahrtenbuch  bescheinigt wird 

ich versuche das so gut wie möglich zu machen , und halte es auch für fair , das so abzurechnen 

allerdings muss ich auch sagen , dass ich seit 10 Jahren keine Betriebsprüfung hatte , und somit dieser Ansatz  zwar in der Steuererklärung aufgeführt , aber noch nicht vom FA durch Betriebsprüfung verifiziert ist 

..

ach .. und das Ebike geht noch über die 1 % Regelung , welche beim PKW völlig unattraktiv ist , da die 1% immer vom Listenneupreis berechnet werden , und nach kompletter steuerlicher Abschreibung auch weiterlaufen , und  bei Veräusserung  des KFZ der Betrag dem Betriebsergebnis zugerechnet wird  .. unter Umständen ( etwa RI  oder Gebrauchtwagen )  zahlt man dann mehr Steuer als man spart  ..

LG

 

Klaus 

 

mögen eventuell anwesende Steuerberater mich verbessern wenn ich Mist erzähle 🙂 

 

 

 

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Die 1%-Regelung ist allerdings gedeckelt durch die realen Kosten des Fahrzeugs. Wenn es also nach der Abschreibung weiter betrieblich läuft werden die 1% maximal von den Kosten des Fahrzeugs angesetzt.

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