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Federn Hinterachse - Eintragungspflicht


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Moin,

 

nach durchstöbern der relevanten Threads Stelle ich mir weiterhin die Frage: wenn ich am Cali hinten bspw auf 4xgrau Federn wechsele: muss ich damit zum TÜV/DEKRA?

 

Selbst bei den VB Federn mit ABE steht ja drin "ohne AHK".... damit fallen die bei mir auch raus.

 

Ich freue mich über eine konstruktive Diskussion!

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ich habe das hier so raus gelesen (bin kein Experte und lasse mich da gerne korrigieren): 

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"Bei Fahrzeugen, die mit einem federwegabhängigem Bremsdruckregler / mit einer Anhängekupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen oder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist der vorschriftsgemäße Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von"

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Du musst die ABE auch komplett lesen..

Das Gutachten gehört auch dazu.

Und da ist nix eingeschränkt, wenn alles andere auch freigegeben ist / serienmäßig verbaut ist.

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@tonitest: Danke - habe ich verstanden. Die VB Federn wären also eine Option.

 

Wie steht es um den Einsatz von VW eigenen Federn? (bspw. die oft empfohlenen 4x grau) - was für eine Art der Eintragung muss dann erfolgen um tatsächlich legal unterwegs zu sein?

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