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Import von DE nach CH - E-DEC - Zollanmeldung


DanielCMA

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Ist mein erster Beitrag hier, daher kurz zu mir: 43 Jahre, Elektroingenieur, gebürtig aus Siegen, nun aber schon 15 Jahre in der Schweiz in Baden, nur 17 km von Deutschland entfernt.

Cali soll mit 9-jährigem Sohn und meiner Partnerin als Alltagsauto benutzt werden, wobei meine Partnerin noch nicht so voll und ganz als Campingmuffel vom Cali überzeugt ist.

 

Stehe kurz vor der Unterschrift zu meinem T6.1 Cali. Hat hier im Forum schon jemand Erfahrungen mit dem Import von DE in die CH insbesondere das E-DEC selbst ausgefüllt?

Das E-DEC ist die elektronische Anmeldung beim Schweizer Zoll, die dann aber ausgedruckt vorgewiesen werden muss (klingt komisch, ist aber so). Die Suche hat leider nix ausgespuckt.

 

Ein Freund von mir arbeitet in einem Autohaus in DE und hat noch ein paar Calis in der Pipeline, die Januar/Februar ausgeliefert werden.

Haben eine Tageszulassung in BE, daher nicht ganz mit dem DE-Konfigurator nachzubauen, aber dieser Konfigurator-Code müsste es zu 97% treffen: NI2F5VOR

 

Mache mich schon seit Wochen schlau, was bei einem Export alles zu beachten gilt. Damit keine CO2-Strafe in der CH fällig wird (2020 ca. 5500 EUR, 2021 ca. 8000 EUR) muss er als Wohnmobil zugelassen werden.

Das habe ich mittlerweile schriftlich vom Bundesamt für Strassen (ASTRA). Im CoC  (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) muss dafür in Pos 38 oder 51 "SA" für Wohnmobil vermerkt sein.

 

Der grösste Kostenblock sollten die 4% Automobilsteuer auf den Nettopreis und die 7.7% CH-MwSt sein (die wird auf den Nettopreis zzgl. der 4% Automobilsteuer berechnet).

Dann noch 20 CHF für das A13.20 beim CH-Zoll und anschliessend Fahrzeugprüfung, etc. (rechne mal mit ca. 500 CHF, sollte weniger sein). Hab ich was vergessen?

 

Lieben Gruss, ein hoffentlich zukünftiger Cali-Fahrer

DanielCMA

 

P.S.: Die fehlenden Eszett sind der Schweizer Tastatur geschuldet. Gibt es hier nicht.... Höchstens mal morgens als Import auf dem Weggli (Brötchen). :;-):

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  • DanielCMA

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Danke für Deine Antwort. Hier der Link:

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FAQ - CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen - Grundlegendes zu den CO2-Emissionsvorschriften

Frage: Welche Fahrzeuge gelten als Personenwagen? Gelten die Vorschriften auch für Wohnmobile?

Antwort: Der Begriff PW wird gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) definiert. Seit dem 15. Januar 2017 fallen auch Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h unter die Bestimmungen. Weiter sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung von der Verordnung ausgenommen (z. B. beschussgeschützte Fahrzeuge; Fahrzeuge mit bewilligten Plätzen für den Transport von Behindertenfahrstühlen, Wohnmobile).

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Kann leider nicht mit nützlichen Informationen dienen, aber lohnt sich das denn?

Habe nur mal grob überschlagen und die Preise in CH sind ungefähr wie DE mit sehr gutem Diskont oder wie beim Reimport.

Oder gehts hauptsächlich um die schnelle Lieferung?

In jedem Fall viel Erfolg und viel Spass.

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Soweit ich mich erinnern kann, gibt es noch Verzollungskosten, wenn das Auto nicht aus der EU stammt. Dazu muss die Herkunft aus der EU nachgewiesen werden. Der Händler muss dir dafür ein Formular mitgeben (EUR 1).

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Bearbeitet von qp_ch
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