n.t5 Geschrieben 16. August 2021 Teilen Geschrieben 16. August 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hi Johannes, hast den GC von Privat gekauft? Zitieren Link zu diesem Kommentar
sprungimdach Geschrieben 17. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Jein: Es war ein freier GW-Händler, der exklusive neuwertige VAG-Gebrauchtwagen verkauft, und für sich selbst immer auch einen neuen Camper übernimmt und nach weniger Monaten weiterverkauft. Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar
n.t5 Geschrieben 17. August 2021 Teilen Geschrieben 17. August 2021 Hi Johannes, da ist die Sache ja rechtlich eigentlich ganz einfach. Du hast ein Fahrzeug gekauft, welches einen erheblichen Mangel aufweist. Der zeitliche Rahmen, der Mängelanzeige wurde gewahrt, so wie ich aus dem Leidensweg entnehmen kann. Es wurde sogar schon ein Reparaturversuch seitens VWN unternommen, welcher sich schlussendlich leider nicht als zielführend erwies. Rein rechtlich musst du dem Verkäufer, in deinem Fall Gebrauchtwagenverkäufer xy, 2 Reparaturmöglichkeiten gewähren. Aber..... in deinem Fall überschreiten die Reparaturkosten massiv dem verträglichen Rahmen, welcher ein Käufer hinnehmen muss (hier gibt es entsprechende Gerichtsentscheide, welcher Anzatz heranzuziehen ist). Ich kann dir nur empfehlen, Widerruf vom Kaufvertrag zu machen und die ganze Sache zu beenden. Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende. Ein Tausch des Daches würde ich niemals zustimmen, nicht bei dem Kaufpreis des Fahrzeuges. Trotz der recht rechtlichen einfachen Lage, kann ich dir nur mit Nachdruck empfehlern rechtlichen Beistand einzuholen. Leider hast du dem ersten Reparaturversuch zugestimmt und nicht gleich auf Ersatzlieferung bestanden. Ist aber auch nicht leicht beim Gebrauchtwagenkauf zu erstreiten (siehe Abgasskandal VW, hier wurde der Anspruch auf Ersatzlieferung (§ 439 I Fall 2 BGB) auf eines mangelfreien Fahrzeug abgelehnt. VG Norman Zitieren Link zu diesem Kommentar
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