Hansi1982 Geschrieben 4. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2020 Hallo ihr lieben, Ich habe mal eine Frage, vielleicht gibt es ja einen Fahrlehrer unter euch oder einen der selbigen in der Familie hat und nicht interessiert ist etwas zu Verkaufen. Folgender Sachverhalt.: Ich und mein Frau haben den Klasse B Führerschein erworben nach 2000. Wir besitzen den GC 680 mit einem zulässigen G.G. von 3500kg. Wie sich jeder der sich mit dem Thema Gewicht in der Klasse mal beschäftigt hat weiß, ist das gerade mit Fahrradträger und Fahrrädern nahezu unmöglich einzuhalten, es sei denn man fährt alleine. Jetzt meine Frage: Wir schaffen es das Fahrzeug ohne Fahrradträger und Fahrräder und ohne Frischwasser auf 3,5t Gesamtmasse zu bringen. "Die Achslast jetzt mal außen vor gelassen. Die habe ich noch nicht kontrolliert" Würde es reichen um die Fahrräder mit zu nehmen die Führerschein Erweiterung B96 zu machen um sich dann mit Rädern legal zu bewegen? Und darf ich den Wagen auch dann noch mit B96 fahren wenn ich ihn auf 3,88t auflaste? Gibt es da ein legales Schlupfloch? Ich brauche ansonsten keinen LKW führerschein der ist mir und meiner Frau einfach zu teuer. Danke euch schon mal für euer Fachwissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 4. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das brauchst du doch gar nicht. Du darfst auch mit Führerschein B einen Hänger bis 750 kg ziehen. Da bringt dir B96 keinen Vorteil. Nein. Auch bei B96 darf das Zugfahrzeug max. 3,5t zGG haben. Ja. Führerschein C1 machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hansi1982 Geschrieben 4. Oktober 2020 Autor Teilen Geschrieben 4. Oktober 2020 Zu erst einmal Danke für deinen Beitrag. You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 4. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2020 Habt 8hr denn schon eine Anhängekupplung dran? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 4. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2020 (bearbeitet) Mit B darf das Zuggewicht 4250 kg sein, solange der Hänger höchstens 750 kg hat! (Ergänzung: das Auto darf natürlich auch mit Hänger dran max. 3500 kg haben!) Ihr könnt also einen leichten Hänger dran hängen, Fahrräder drauf und ab dafür. B96 bringt nur was bei Hängern über 750 kg. Zum Beispiel 1200 kg Hänger an T6 mit 3,0t. Geht mit B nicht, aber mit B96. Bearbeitet 4. Oktober 2020 von Knox16 Zitieren Link zu diesem Kommentar
OPAWIT Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist leider FALSCH. Mit Führerscheinklasse B darf das zulässige Zuggesamtgewicht (= Zugfahrzeug + Anhänger) max. 3500kg betragen. Für das Ziehen eines 750kg-Anhängers mit einem Zugfahrzeug, das bereits 3500kg zGG hat, benötigt man mind. den B96. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Könntest du das eventuell schnell in You do not have the required permissions to view the link content in this post. korrigieren? Da steht nämlich was anderes. Und auch die ist falsch! Sachen gibts... Zitieren Link zu diesem Kommentar
OPAWIT Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 (bearbeitet) Sorry, ich habe gerade noch einmal nachgelesen und du scheinst recht zu haben. Es ist nur leider in meiner Quelle sehr schwammig ausgedrückt. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Sinnvollerweise sollte man sich da noch einmal bei einer Fahrschule rückversichern. Bearbeitet 7. Oktober 2020 von OPAWIT Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die sicherste Quelle ist die FeV. Es steht aber überall das gleiche. Man darf bis 3,5t Fahrzeuggewicht fahren, und das auch mit einem Hänger bis 750 kg. Bei Hängern über 750 kg darf der Zug höchstens 3500 kg haben. Schreibt ja auch der TÜV: „Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen.„ Zitieren Link zu diesem Kommentar
quirxl Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 Weil's grad so lustig ist: wenn man einen Radl Träger auf der AHK hat... Darf man den dann, falls man WG. Gewichtskontrolle gewogen wird, vorher abnehmen? Ist ja quasi ein Anhänger 🙃 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 Wohl kaum. Ist ja kein Anhänger. Höchstens Stützlast... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hansi1982 Geschrieben 7. Oktober 2020 Autor Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 Ich habe gehofft das der Fahrradträger als Anhänger gilt, dann bräuchte ich nur den B96 Führerschein um das Fahrzeug legal bis 4,25t führen zu dürfen " vorausgesetzt die zulässige Achslast wird nicht überschritten. Jedoch ist der Fahrradträger nur ein Anbauteil (Ladung) und kein Anhänger. Da hilft nur eines, Auflasten auf min. 3,88t und den Führerschein C1 machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 8. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da der Fahrradträger vermutlich nicht über 750 kg hat, wäre es dann auch egal, ob B oder B96 🙂 Seien wir aber froh, dass der AHK-Träger nicht als Anhänger gilt, wegen Tempobegrenzung, Überholverbot, extra Vignette in der Schweiz etc. Wie oben geschrieben: Du könntest einen kleinen Anhänger (<= 750 kg) als Fahrradträger besorgen und diesen legal mit Führerschein B hinten dran hängen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hansi1982 Geschrieben 8. Oktober 2020 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2020 Ja mir ging es ursprüngliche auch nur darum wie ich ohne teuren Führerschein (C1) mein 680er legal in Europa mit Fahrrädern hinten dran fahren darf. Unser Auto wiegt mit Fahrrädern, meiner Frau, mir selbst und gepäck für 2 Wochen ohne Frischwasser 3600kg. Wenn ich Fahrräder und Fahrradträger ab ziehe sind wir bei 3500kg. Daher wäre es Cool gewesen wenn der Fahrradträger extra gezählt hätte, und da, auch über 3,5t, der B96 gereicht hätte aber dem ist ja leider nicht so wie wir gemeinsam festgestellt haben. Somit bleibt nur, zu schwer unterwegs sein und hoffen das man nicht kontrolliert wird oder Fahrräder zuhause lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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