CaliPilot Geschrieben 30. September 2020 Teilen Geschrieben 30. September 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Recht haben, recht bekommen 🙂 Helmut hat es jedenfalls nicht bekommen (es gab aber noch einen weiteren anderen Punkt). Vor meinem Einbau der Lazers war ich ebenfalls beim TüV und hatte dle selbe Auskunft bekommen - desrum habe ich auf einen zusätzlichen Schalter verzichtet. Chris Link zu diesem Kommentar
Queso Geschrieben 30. September 2020 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also STvO 2 gilt schon aber STvO 9 nicht. 😂 Deine Aussage ist ja falsch. Müssen nicht zusammen angehen. Ich glaub der TüV muss sich an den STvO halten und nicht anders rum. Natürlich kann man ein Schalter einbauen. Wir machen alle Fehler. Auch TüV. Link zu diesem Kommentar
BIM Geschrieben 30. September 2020 Teilen Geschrieben 30. September 2020 Aber bitte nicht die StVO mit der StVZO vermischen. Die StVO sagt nach meinem Verständnis sehr wenig über Zusatzscheinwerfer... 1 Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 30. September 2020 Teilen Geschrieben 30. September 2020 (bearbeitet) Zuständig sind beim PKW die StVZO §50 und die ECE-R 48 6.1. Näheres kann leicht im Netz unter o.g. Vorschriften gefunden werden. T2-Fahrer Bearbeitet 30. September 2020 von T2-Fahrer 1 Link zu diesem Kommentar
Queso Geschrieben 30. September 2020 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Genau so ist es Link zu diesem Kommentar
Queso Geschrieben 30. September 2020 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bearbeitet 30. September 2020 von Queso 🤔 Link zu diesem Kommentar
CaliPilot Geschrieben 30. September 2020 Teilen Geschrieben 30. September 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Eigentlich nur das Du Arbeitscheinwerfer nicht Bereich der STvO betreiben darfst und wenn Du einen Schalter einbaust, wirds wohl für den TüV zum Arbeitscheinwerfer. Aber who knows, ich bin kein Verkehrsrechtler... chris 1 Link zu diesem Kommentar
geh.raus.und.spiel Geschrieben 1. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2020 Komischer Umgangston hier... bin ich so nicht gewohnt 😞 3 Link zu diesem Kommentar
Quo vadis Geschrieben 1. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2020 Hallo Queso, um´s noch einmal und zum letzten Mal zu erklären: Die von Dir gewünschte Schaltung des Fernlichts ist nicht zulässig. Baust Du so etwas ein, verliert Dein Fahrzeug damit die Zulassung. Fährst Du mit einem Fahrzeug ohne ordnungsgemäße, vom TÜV genehmigte und eingetragene Änderung, fährst Du ohne Zulassung. Das ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Eine Straftat. §§ 6; 1 PflVG iVm § 1 StVG. Die Strafe kann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedeuten, Geldstrafe, Einziehung des Fahrzeugs, Führerscheinentzug und sechs Flensburger Punkte. Niemand hier wird Dir Beihilfe zum Begehen einer Straftat leisten und sich mitschuldig machen. Öffentlich hier im Forum nicht und ich hoff mal, dass auch niemand so dusselig ist, das per PN zu tun. Du hast alle Antworten auf Deine Frage bekommen, die Du bekommen kannst. Hier ist jetzt Schluss. Tschüss sagt Elmar 7 Link zu diesem Kommentar
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